Ärztekammer Steiermark – Leistungsbericht 2021

1 Olschewsky vertritt Med-Unis bei Nationaler Tabak- und Nikotinstrategie Der neue Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein führte den Beirat zur Erarbeitung der „Nationalen Tabak- und Nikotinstrategie 2021–2027“ fort. Die 48 Beiratsmitglieder vertreten Ministerien, Bundesländer, Sozialpartner, NGOs sowie Fachgesellschaften aus dem medizinischen, therapeutischen und wissenschaftlichen Bereich. Horst Olschewski, Professor für Pulmologe an der MUG sowie Mitbegründer und stellvertretender Direktor des Grazer Ludwig-Boltzmann- Instituts für Lungengefäßforschung, repräsentiert seit 2021 die Medizinischen Universitäten Österreichs im Beirat, dessen Ziel es ist, anhand internationaler Vergleiche die Umsetzung von Tabakkontrollmaßnahmen in Österreich darzustellen. Zudem sollten neben jährlichen Aktionsplänen zur Senkung des Nikotinkonsums zwei Arbeitsprogramme für 2022–24 und 2025–27 erstellt werden. Gesetze Sterbehilfe § 78 StGB Der Österreichische Verfassungsgerichtshof entschied 2021, dass der § 78 des Strafgesetzbuches, der die Hilfeleistung bei einem Selbstmord unter Strafe stellt, aufzuheben ist, und gab dem Gesetzgeber ein Jahr Zeit, um diesen Paragrafen zu „reparieren“ – aus ärztlicher Sicht eine durchaus kontroversiel le Causa. Denn Österreich hat laut European Association for Palliative Care bezogen auf die Bevölkerung die meisten Palliativeinrichtungen Europas. Dementsprechend gab Herwig Lindner, Präsident der Ärztekammer Steiermark, zu bedenken, dass die Debatte über eine Lockerung der Sterbehilfe aus Ländern komme, „in denen es um die Palliativmedizin und Hospizbetreuung weit schlechter bestellt ist als in Österreich“. Die Sorge war berechtigt, dass die Möglichkeit der Tötungshilfe den Druck auf schwerkranke Betroffene erhöht, diese auch in Anspruch zu nehmen. Dabei konnten Ärzt*innen schon bisher „sterbenhelfen“: Laut oberstgerichtlicher Entscheidung ist es erlaubt, starke Schmerzmittel zu geben und in Kauf zu nehmen, das Leben so zu verkürzen. Auch Leben (und Leiden) verlängernde Maßnahmen zu unterlassen, ist erlaubt. Lindner ergänzte: „Jetzt müssen zwei Dinge verhindert werden: dass Ärztinnen und Ärzte un9 ÄK-Präsident Herwig Lindner zu den Konsequenzen des § 78 StGB: „Jetzt müssen zwei Dinge verhindert werden: dass Ärztinnen und Ärzte unter Druck kommen, Sterbehilfe leisten zu sollen und dass Sterbehilfe in Österreich zum Geschäftsmodell wird.“ Palliativeinrichtungen in ausgewählten europäischen Ländern Österreich Schweiz Großbritannien Finnland Luxemburg Dänemark Slowenien Türkei Irland Italien Deutschland Spanien Belgien Niederlande Frankreich Griechenland, Aserbeidschan, Montenegro, Usbekistan Auf Palliativmedizin spezialisierte Einrichtungen/100.000 Einwohner 1,3 1,1 1,1 1,0 1,0 0,9 0,9 0,9 0,7 0,6 0,2 0,0 2,2 1,9 1,8 1,7

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