AERZTE Steiermark | Jänner 2022

30 Ærzte Steiermark || 01|2022 Foto: praxis Adobe Stock tool funktioniert über das Anmeldesystem Single-Sign- On der Österreichischen Ärztekammer über die URL https://itsicherheitskonzept. aerztekammer.at/. Für Rückfragen zur IT-Si- cherheitsplattform wurde von der Österreichischen Ärz- tekammer eine eigene IT- Support-Hotline eingerichtet. Sie ist von 9:00 - 17:00 Uhr, Montag bis Freitag unter +43 1 3589359 erreichbar. Die SSO-Hotline +43 1 3580387 hilft bei Fragen zum Single-Sign-On. „Gesundheitsdiensteanbieter haben auf Basis eines IT- Sicherheitskonzeptes alle ge- mäß Art. 32 DSGVO und den Bestimmungen dieses Bun- desgesetzes getrof fenen Da- tensicherheitsmaßnahmen zu dokumentieren. Aus dieser Dokumentation muss hervor- gehen, dass sowohl der Zugriff als auch die Übermittlung der Daten ordnungsgemäß erfolgt und die Daten Unbefugten nicht zugänglich sind.“ So steht es im § 8 des Gesund- heitstelematikgesetzes. Und weiter unten wird darauf hin- gewiesen, dass diese Doku- mentation auf Verlangen des für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministers diesem zu übermitteln ist. Ergänzend zum Gesund- heitstelematikgesetz gelten noch Bestimmungen des Da- tenschutzgesetzes, des Ärzte- gesetzes und Verpflichtungen aus Verträgen mit den Sozial­ versicherungen, die es zu be- folgen gilt. Diese gesetzliche Regelung ist zwar im Sinne der Sicherheit verständlich, kann aber in der Praxis erheblichen Aufwand verursachen. Deshalb bietet die Ärztekam- mer Steiermark kostenlos das ServicetooI IT-Sicherheits- konzept für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte an. Es ist ein Online-Fragenkatalog mit rund 370 Elementen, mit dem Kapitel für Kapitel die gesetzeskonforme Dokumen- tation so präzise, zeitsparend und einfach wie möglich ab- gearbeitet werden kann. Da der Fragenkatalog sehr umfangreich ist, bietet die Plattform die Möglichkeit, die Beantwortung zu unter- brechen und zu einem spä- teren Zeitpunkt fortzufahren. Fragestellungen, die von den Ärztinnen und Ärzte selbst nicht beantwortet werden können, können einfach an den eigenen IT-Dienstleister delegiert werden. Es emp- fiehlt sich jedoch, ihn vorab zu informieren und abzu- klären, ob dieser derartige Dienstleistungen überhaupt anbietet. Der IT-Dienstleister bekommt dann sehr über- sichtlich nur die an ihn dele- gierten Fragestellungen an- gezeigt. Dadurch bleibt sein zeitlicher Aufwand gering. Und das sollte dann auch für allfällige Kosten gelten. Die Nutzung des Servicetools ist jedenfalls auch für den von der Ärztin bzw. dem Arzt beauftragten IT-Dienstleister kostenlos. Der Zugang zum Service- Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen laut Gesetz ihre Datensicherheitsmaß- nahmen umfassend dokumentieren. Ein kostenloses Servicetool der Ärztekammer hilft bei der Erstellung und macht auch die Einbeziehung des eigenen IT-Dienstleisters ressourcen­ schonend möglich. IT-Sicherheit: Kostenloses Servicetool hilft IT-Sicherheit in Arztpraxen ist wichtig. Aber die gesetzlich vorgeschriebene Dokumenta- tion ist leider aufwändig. Ein kostenloses Servivetool hilft dabei, den Aufwand so einfach wie möglich zu be- wältigen.

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