AERZTE Steiermark | Jänner 2022

niedergelassene Ärztinnen und ärzte 42 Ærzte Steiermark || 01|2022 Foto: Adobe Stock Abwesenheitsmeldungen bei Ordinations- schließung (Urlaub, Krankheit etc.) – via Ärztekammer-Homepage Abwesenheitsmeldungen können einfach und unbürokra- tisch über unsere Homepage erfolgen. y Bitte loggen Sie sich auf www.aekstmk.or.at in den internen Bereich ein. y Sie finden unter der Rubrik „Für Ärzte“/„Niedergelas- sene Ärzte“ den Button „Abwesenheiten verwalten“. y Sobald Sie Ihre Eintragung auf der Homepage vor­ genommen haben, wird die Meldung an die Ärzte­ kammer und an die Österreichische Gesundheitskasse durchgeführt. y Alle Abwesenheits- und Vertretungsmeldungen wer- den in der Ärztinnen- und Ärztesuche (www.aekstmk. or.at/46 ) sowie auf www.styriamed.net (bei styriamed. net-Mitgliedern) veröffentlicht und an das Rote Kreuz weitergeleitet (zur Auskunftserteilung durch das Ge- sundheitstelefon 1450 sowie zur Veröffentlichung auf der Website www.ordinationen.st ). Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Informations- und Mitgliederservice Tel. 0316-8044-0 Kassenvertragsärzte müssen Abwesenheiten laut Kassenvertrag bzw. Honorarordnung mel- den. Eine Bekanntgabe im Internet ist im Sinne des Patientenservice sinnvoll. Sie erfolgt über die „Ärztesuche“ auf der Website der Ärztekam- mer Steiermark und auf ordinationen.st der von „Bagatellfällen“, die keine Inanspruchnahme des Ärztenotdienstes rechtferti- gen würden. Nur: Für Men- schen, die große Schmerzen haben oder sich große Sorgen etwa wegen ihrer fiebernden Kinder machen, gibt es kei- ne Bagatellen. Deshalb neh- men sie es ja auf sich, in der Nacht oder am Wochenende ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen zu wollen. Deswegen würden sie, wenn ihnen die am Telefon nicht angebo- ten wird, eben danach eine Spitalsambulanz aufsuchen. Weil sie dort jedenfalls ärzt- lich untersucht und in der Regel auch behandelt werden (müssen). „Die ärztliche Notfallversor- gung darf nicht zum Spielball der Politik werden“, warnt Schweighofer eindringlich. Ärzte, Vizepräsident Chris­ toph Schweighofer. Resolutionen für den Ärztenotdienst Die Sektion Al lgemeinme- dizin hat in einer Resolution den Erhalt und die Stärkung des Ärztenotdienstes, der nicht nur die boomende Re- gion Graz, sondern auch die Umlandgemeinden Kainbach, Stattegg, Thal und Weinitzen betreut, gefordert. Eine Resolution der Kurie An- gestellte Ärztinnen und Ärzte geht vor allem auf die Entlas­ tung der Spitäler durch den Ärztenotdienst ein. Die könnte wahrscheinlich noch bes- ser funktionieren, wenn die wirtschaftlich und politisch Verantwortlichen den Ärzte- notdienst tatkräftig in der Be- völkerung bewerben würden. Was aber nie geschehen ist. Leitet 1450 um? Ebenfalls ein veritables Pro- blem aus Sicht der Ärztinnen und Ärzte im Notdienst könnte es sein, dass Anrufe- rinnen und Anrufer oft genug nicht auf die Möglichkeiten des Ärztenotdienstes (Haus- besuch oder Ordinationsbe- such) hingewiesen, sondern gleich ins Krankenhaus ge- schickt werden, oder ihnen der Rat gegeben wird, am nächsten Werktag einen Arzt aufzusuchen. Keine Bagatellen Die Rede ist auch immer wie- Menschen, die ärztliche Hilfe suchen, tun das, weil sie sich als Notfall be- greifen, vor allem in der Nacht und am Wochenende. Das vorweg als Bagatelle abzutun, wie es manche Verantwortliche tun, ist zumeist un- fair gegenüber den Betroffenen.

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