AERZTE Steiermark | Jänner 2022

niedergelassene Ärztinnen und ärzte Ærzte Steiermark || 01|2022 43 Der ganz normale Praxiswahnsinn praktisch täglich Von Ulrike Stelzl Der Lauf des Jahres Wer sagt: „Man wird nicht zwischen Weihnachten und Silves­ ter fett, sondern zwischen Silvester und Weihnachten“, der kennt meine Patienten nicht. In der Ordi stapeln sich Schoko- nikoläuse, Pralinen, Bonbonieren, Schoko mit oder ohne Obst, Kekse, Oliven- und Kernöl, Schokomaronen und diverse in Schokolade getauchte Nussarten. Mit Sorgfalt ausgesucht und mit Liebe geschenkt. Oder vielleicht auch mit einem Hauch von bösartigen Hintergedanken. So in der Art: „Die jährliche Gesundenuntersuchung ist im Jänner fällig. Da schau ma amal, wie sie die Ernährungspredigt halten kann ohne rot zu werden, nachdem sie selber offenbar um nix besser ist.“ Nach der ausführlichen Bestandsaufnahme sind die Dinge eingeteilt in: „Sofort essen, weil entweder unwiderstehlich oder Frischware mit knappem Ablaufdatum versehen“ und „Keller- regalplatz für die nächsten Monate“. Da steht dann alles hübsch aufgereiht und die letzten Dinge müssen erst verzehrt werden, wenn der nächste Nikolaus schon im Anmarsch ist. Damit ist eines gewährleistet: Ich bzw. wir werden sowohl zwischen Weihnachten und Silvester als auch zwischen Silvester und Weihnachten ausreichend Gelegenheit haben fett zu werden. Und da ist ja noch nicht einmal der Osterhase eingeplant. Es muss also auf jeden Fall ein Schlachtplan her. Fürs Neue Jahr müssen neue Vorsätze erstellt werden. Immerhin haben wir im letzten Jahr dank diverser Lockdowns, viel Stress und mangeln- der Kochkünste meinerseits ganz unkompliziert abgenommen. Eine heftige Lebensmittelvergiftung bei einem Kurztrip nach Venedig war zwar nicht schön für den Urlaub, aber dank wo- chenlang bestehen bleibender Beschwerden nachhaltig gut für die Figur. Also werde ich alles, was keinen Alkohol enthält, meinem Patenkind schenken. Die Kleine ist derartig quirlig und energiegeladen, dass sie essen kann so viel sie will und nichts bleibt hängen. So eine Art Durchlauferhitzer für kalorienhal- tige Nahrungsmittel. Zur Sicherheit lege ich noch zwei Tuben Zahnpaste dazu, um die dazugehörige Mutter zu besänftigen. Die restlichen Kalorienbomben werden eingeteilt. An Tagen mit Schokorationen gibt es zusätzlich nur grünen Salat. Schließlich haben wir auch wunderbares Kernöl bekommen. An den Tagen dazwischen mindestens sechzig Minuten Sport und Bewegung. Außerdem wird wöchentlich ein Kontakt mit der Personenwaage stattfinden. Und nächste Weihnachten weiß ich dann, ob man zwischen Weihnachten und Silvester fett wird oder zwischen Silvester und Weihnachten. Möglicherweise gelingt uns ja auch das unmöglich Erscheinende: gar nicht zuzunehmen. Dr. Ulrike Stelzl ist niedergelassene Ärztin für Allgemein­ medizin. Mehr von ihr gibt es im Buch „Hallo Doc! 2 Der ganz normale Praxiswahnsinn“ (erhältlich bei Amazon) Fotos: Stelzl, Adobe Stock Gemäß § 4 Abs. 1 des für das Bundesland Steiermark geltenden ÖGK- Gesamtvertrages, gem. § 3 Abs 1 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau abgeschlossenen Gesamtvertrages sowie gem. § 3 Abs 3 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Sozialversicherung der Selbständigen abgeschlossenen Gesamtver- trages werden nachstehende Planstellen ausgeschrieben: PlanstellenAusschreibung 1/2022 Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin Bezirk Murtal Knittelfeld (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.04.2022 70.000 EUR Anschubfinanzierung vorbehaltlich einer neuen Einigung Ausschreibung einer JOBSHARING- Gruppenpraxis für 2 Ärztinnen/Ärzte für Allgemeinmedizin Bezirk Bruck-Mürzzuschlag Kapfenberg (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.04.2022 70.000 EUR Anschubfinanzierung vorbehaltlich einer neuen Einigung Für die Bewerbung ist der aufgelegte Bewerbungsbogen mit allen für die Bewerbung notwendigen Unterlagen bei der Ärztekammer für Steiermark, 8010 Graz, Kaiserfeldgasse 29, bis längstens 17.02.2022 einzureichen. Bewerbungsbögen sind bei der Ärztekammer für Stei- ermark erhältlich oder auf der Homepage der Ärztekammer unter www.aekstmk.or.at/Formulare/Niedergelassene Ärzte abrufbar. Später einlangende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Bewerber, die nicht Mitglied der Ärztekammer für Steiermark sind: Dem Bewerbungsbogen sind zusätzlich beizuschließen, wenn die Unterlagen nicht bereits dem Reihungsantrag beigelegt wurden: QQ Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen) QQ Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen) QQ Staatsbürgerschaftsnachweis QQ Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation QQ Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufsberechtigter angestellter Arzt oder niedergelassener Arzt der jeweiligen Landesärztekammer QQ Bestätigung über die Tätigkeit als Vertragsarzt einer Kranken- versicherungsanstalt innerhalb des Staatsgebietes einer der Ver- tragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraumes, der Schwei- zerischen Eidgenossenschaft oder eines Assoziationsstaates. Nach Zuerkennung der Planstelle durch die Ärztekammer für Stei- ermark und die Krankenversicherungsträger ist die Vorlage eines aktuellen Strafregisterauszuges (Leumundszeugnis) erforderlich; die Niederlassungsbestätigung der Ärztekammer für Steiermark wird automatisch nach Zuerkennung der Planstelle an die Krankenversi- cherungsträger weitergeleitet. Anmerkung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die termingerechte Abgabe der Bewerbung auch das Fax-Gerät der Ärz- tekammer für Steiermark zur Verfügung steht. Fax-Nr.: 0316/8044-135. Da sich immer wieder zu den Bewerbungen Rückfragen ergeben, ersuchen wir Sie, in der Bewerbung die Telefonnummer anzuführen, unter der Sie tagsüber erreichbar sind.

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