AERZTE Steiermark | März 2022

32 Ærzte Steiermark || 03|2022 Foto: Ärztekammer für Steiermark, Kaiserfeldgasse 29, 8010 Graz (Eingang über Innenhof) am 7. April 2022, 8:00 bis 12:00 Uhr. In diesem Fall müssen Sie durch eine Urkunde oder sonstige Bescheinigung Ihre Identität nachweisen. y Das Wahllokal wird um 12 Uhr geschlossen. Gültigkeit der Stimme y Der amtliche Stimmzettel ist gültig ausgefüllt, wenn aus dessen Kennzeichnung eindeutig zu erkennen ist, welche wahlwerbende Gruppe die wählende Person wählen wollte. Das ist insbesondere der Fall, wenn in dem rechts neben der Bezeichnung der wahlwerbenden Gruppe hinzugefügten leeren Kreis ein Kreuz angebracht wird, aus dem eindeutig hervorgeht, dass die wählende Person die in derselben Zeile angeführte wahlwerbende Gruppe wählen wollte. y Worte, Bemerkungen oder Zeichen, die auf dem amtlichen Stimmzettel außer zur Kennzeichnung einer wahlwerbenden Gruppe angebracht sind, sonstigen Kennzeichnung nicht eindeutig hervorgeht, welche wahlwerbende Gruppe der Wähler oder die Wählerin wählen wollte, y wenn ein Wahlkuvert mehrere Stimmzettel enthält, die verschiedene wahlwerbende Gruppen bezeichnen, so gelten diese als ein ungültiger Stimmzettel. y Leere Wahlkuverts zählen als ungültige Stimmzettel. y Ihre Wahlunterlagen sind ungültig, wenn kein Rückkuvert verwendet wurde oder das Wahlkuvert beschriftet wurde. Auszählung der Stimmen y Alle Rückkuverts, die bis zum 7. April 2022, 12.00 Uhr, bei der Wahlkommission einlangen, werden in das Wahlergebnis einbezogen. y Anhand der mit dem Namen und der Ärztenummer des Wählers oder der Wählerin bedruckten Rückkuverts werden die Abstimmungsverzeichnisse erstellt. y Sodann werden die Rückkuverts von der Wahlkommission geöffnet und die darin befindlichen Wahlkuverts, die keine Kennzeichnung tragen, in die Wahlurne geworfen. Da am Wahlkuvert keine Worte, Bemerkungen oder Zeichen angebracht werden dürfen, ist somit das Wahlgeheimnis gewahrt. y Daraufhin werden die Wahlkuverts gemischt, erst dann wird die Wahlurne entleert. Die Wahlkuverts werden sodann geöffnet und die Stimmzettel ausgezählt. FAQ´s Kann ich mein Wahlkuvert bei der Ärztekammer abgeben? beeinträchtigen seine Gültigkeit nicht, wenn sich hierdurch nicht einer der angeführten Ungültigkeitsgründe ergibt. Im Wahlkuvert befindliche Beilagen aller Art beeinträchtigen die Gültigkeit nicht. y Wenn ein Wahlkuvert mehrere dieselbe wahlwerbende Gruppe gültig bezeichnende Stimmzettel enthält, so sind sie als eine gültige Stimme zu zählen. Der Stimmzettel ist ungültig ... y wenn ein anderer als der amtliche Stimmzettel zur Abgabe verwendet wurde, y wenn der Stimmzettel durch Abreißen eines Teiles derart beschädigt worden ist, dass nicht mehr eindeutig hervorgeht, welche wahlwerbende Gruppe die wählende Person wählen wollte, y wenn überhaupt keine wahlwerbende Gruppe angezeichnet worden ist, y wenn zwei oder mehrere wahlwerbende Gruppen angezeichnet worden sind, y wenn aus dem von der wählenden Person angebrachten Zeichen oder der Eine andere Art der Übermittlung des Rückkuverts – insbesondere die persönliche Abgabe in der Ärztekammer oder am Sitz der Wahlkommission in der Zeit bis zum Wahltag – ist nicht zulässig. Kann ich Wahlunterlagen meines Kollegen/meiner Kollegin kopieren? Nein, bitte verwenden Sie keine anderen als die Ihnen persönlich übermittelten Wahlunterlagen. Der Stimmzettel ist ungültig, wenn ein anderer als der amtliche Stimmzettel zur Stimmabgabe verwendet wird. Kann ich die Wahlunterlagen von meinen Kollegen/Kolleginnen einsammeln? Es ist zulässig, mehrere (weiße) Rückkuverts zu sammeln und in einem Überkuvert an die Wahlkommission (Wahlkommission für die Ärztekammerwahl 2022, Postfach 04, 8011 Graz) per Post oder am Wahltag per Boten in das Wahllokal zu übermitteln. Wahlkuverts ohne Rückkuvert können bei der Auszählung der Stimmen nicht berücksichtigt werden. Bitte geben Sie keine Wahlunterlagen bei der Ärztekammer ab! Meine Wohn- oder Zustelladresse hat sich geändert: Bitte melden Sie die Adressänder ung unver züg l ich der Ärztekammer: info@aekstmk.or.at Ich habe keine Wahlunterlagen erhalten! Sollten Sie keine Wahlunterlagen erhalten haben, fordern Sie bitte schriftlich per E-Mail oder Fax unter Angabe der Zustelladresse die Zusendung neuer Wahlunterlagen an: wahl@stmk.gv.at oder aek@ aekstmk.or.at oder Fax 0316815671. Die Wahlunterlagen werden neuerlich mit eingeschriebener Post zugestellt. Kurz-Information zur Wahl ... der Fachgruppenobmänner, Spitalsärztevertreter*innen und Bezirksärztevertreter*innen im Herbst 2022 Die Wahl der Fachgruppenobmänner, Spitalsärztevertreter und Bezirksärztevertreter wird nach der Wahl der Vollversammlung der Ärztekammer für Steiermark im November 2022 durchgeführt. Wahlvorschläge können die in der Vollversammlung vertretenen Fraktionen bis zu einem vom Vorstand zu bestimmenden Zeitpunkt im Herbst 2022 einbringen. Über Details werden wir Sie noch zeitgerecht nach der im April stattfindenden Wahl der Vollversammlung der Ärztekammer für Steiermark und der darauf folgenden konstituierenden Vollversammlung im Mai 2022 informieren. Ärztekammer-Wahl

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