AERZTE Steiermark | März 2022

wirtschaft&Erfolg Die besten Jahre Foto: Schiffer 46 Ærzte Steiermark || 03|2022 AERZTE Steiermark: Wie schauen Sie auf die letzten fünf Jahre zurück? Gert Kollegger: 2018 war ein sehr schwieriges Veranlagungsjahr, Aktien, wie auch Anleihen waren im Minus, ein noch nie da gewesener Zustand. 2020 hat uns COVID-19 in vielerlei Hinsicht das Leben schwer gemacht. Umso mehr bin ich stolz, dass wir den Zielertrag von 4 Prozent mit 4,85 Prozent im Durchschnitt übertreffen konnten, die letzten 3 Jahre mit 7,48 Prozent im Durchschnitt die besten waren seit 2005 und wir alle notwendigen Reformen mit Unterstützung unserer Versicherungsmathematikerin umsetzen konnten, die wir uns seit längerem vorgenommen haben. Wie kommt der Verwaltungsausschuss zu seinen Entscheidungen? Wie kann man sich den Ablauf vorstellen? Der Verwaltungsausschuss besteht aus Ärzt*innen und ist somit auf die bestmögliche Auf bereitung des Kammeramtes unter Zuziehung von kompetenten Expert*innen und Berater*innen angewiesen. Es geht darum, die Sachlage zu objektivieren und eine gute Entscheidungsgrundlage herbeizuführen. Am Ende entscheidet das Gremium mit einfacher Mehrheit. Dadurch, dass das Gremium den Empfehlungen der Berater*innen gefolgt ist, ist es einerseits pandemiebedingt zu keinerlei Verlusten in der Veranlagung gekommen und andererseits konnten wir geplante Reformvorhaben auch, wie geplant, umsetzen. Wie dürfen wir uns den Einfluss der Berater*innen vorstellen? Bei Veranlagungsentscheidungen folgen wir einer Richtlinie, die Kernkriterien und einen stringenten Due- Di ligence-Prozess vorsieht und es wird immer unser Risikomanager vorab eingebunden. Das Ergebnis der Due- Diligence-Prüfungen und die Empfehlungen des Risikomanagers bilden eine wichtige Entscheidungsgrundlage für den Verwaltungsausschuss. Selbiges gilt für Beitrags- und Lei s t ungsent scheidungen und Reformen im System. Für diese wird auch immer unsere Versicherungsmathematikerin befragt, denn es geht nicht nur um den Ist-Zustand, 65. Bei beiden Reformen bin ich auch persönlich sehr stolz, dass diese vom Verwaltungsausschuss umgesetzt werden konnten. Des Weiteren die Weiterentwicklung der Beitragsorientierten Zusatzversorgung (BZV), die erstmalige detaillierte versicherungsmathematische Bewertung der Bestattungsbeihilfe und Hinterbliebenenunterstützung, die Erhöhung des Tagsatzes für die Krankenbeihilfe und das Wochengeld ohne Beitragserhöhungen und speziel le Unterstützungsleistungen aufgrund der Covid-19-Pandemie. Veranlagungsseitig wurde eine Veranlagungsrichtlinie als Teil der Satzung umgesetzt, das Wertpapierportfolio wurde auf Ertrag und Risiko überprüft, wurde zum Teil bereinigt und es konnte aufgrund einer höheren Diversif ikation ein höherer Ertrag bei gleichbleibendem Risiko realisiert werden. Das Immobilienportfolio wurde optimiert und um eine weitere Region in Hamburg erweitert. Sehr erfreut war ich auch über die Entscheidung, in einen geförderten Wohnbau in der Hafencity zu investieren, bei der in den ersten 15 Jahren eine durchschnittliche Nettorendite von 7 Prozent erwartet werden kann. Um dem gestiegenen Vermögen Rechnung zu tragen, wurde ein Masterfonds implementiert, der ein tägliches Reporting aller liquiden Assets (rund 55 Prozent des Gesamtvermögens) ermöglicht. Für die Die aktuelle fünfjährige Funktionsperiode geht mit der anstehenden Ärztekammer-Wahl zu Ende. Wir haben daher den Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses, Dr. Gert Kollegger, um einen kurzen Rückblick gebeten. sondern auch um die Auswirkungen auf die nächsten Jahre und Jahrzehnte. Dies bewahrt uns Mitglieder im Verwaltungsausschuss davor, zu „geizig“ oder zu „freigiebig“ zu sein. Generell ist es sehr vorteilhaft, dass wir mit den Expert*innen schon lange zusammenarbeiten, sodass sie inzwischen auch uns Ärzt*innen recht gut verstehen und uns komplexe Themengebiete „arztfreundlich“ aufbereiten und erklären können. Was konnte konkret in den letzten fünf Jahren umgesetzt werden? Versicherungstechnisch waren die beiden größten Brocken die Reform der §-2-Ergänzungsleistung sowie die Änderung der Antrittsvoraussetzungen bei der regulären Altersversorgung mit „Die letzten drei Jahre waren mit 7,48 Prozent im Durchschnitt die besten seit 2005.“ Gert Kollegger „Von März 2020 bis Ende 2021 wurden alleine in der speziellen Covid-Krankenbeihilfe 690.000 Euro ausbezahlt. Der ‚Gesamtwert’ aller Maßnahmen liegt bei rund 7 Millionen Euro.“

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