AERZTE Steiermark | März 2022

wirtschaft&Erfolg Ærzte Steiermark || 03|2022 47 genannte Grund- und Ergänzungsleistung. Auch hier gilt es, unserer Versicherungsmathematikerin zu vertrauen, wie dieser wichtige Pensionsteil weiter in Richtung Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Nachhaltigkeit und Gleichbehandlung der ärztlichen Tätigkeit weiterentwickelt werden kann. Aktuell wird – wie alle vier Jahre – ein versicherungsmathematisches Gutachten dazu erstellt, dieses sollte eine gute Basis für weitere Überlegungen darstellen. Gibt es bei der Grund- und Ergänzungsleistung (GuE) und der Bestattungsbeihilfe und Hinterbliebenenunterstützung (BHU) Reformbedarf? Ich zitiere hier unsere Versicherungsmathematikerin, die in einer der vielen Sitzungen mit uns gesagt hat, dass „Reformen dann zu machen sind, wenn es einem gut geht“. Bei der GuE und der BHU ist dies der Fall, d. h. hier gibt es keine finanziellen Probleme – ganz im Gegenteil. Beide Bereiche stehen sehr solide da und dies betrifft nicht nur den Ist-Zustand, sondern auch den Zeitraum der Hochrechnung auf die nächsten Jahrzehnte. Bei der Weiterentwicklung der GuE geht es aber auch darum, die stattgefundenen Veränderungen in der ärztlichen Tätigkeit mit einzubeziehen, denn es gibt nicht mehr nur die klassischen rein angestellten oder rein niedergelassenen Ärzt*innen. Beispielhaft können hier „Mini-Ordinationen“ angeführt werden. Wie gut waren die Veranlagungsergebnisse in den letzten fünf Jahren? Die letzten fünf Jahre waren, wie vorhin erwähnt, mit 4,85 Prozent im Durchschnitt sehr erfreulich, sie haben aber auch die extreme Volatilität gezeigt, die auf den Märkten herrscht. Es hat sich auf jeden Fall positiv ausgewirkt, dass die Veranlagung des Wohlfahrtsfonds noch breiter und diversifizierter aufgestellt wurde und mit der Implementierung des Masterfonds tagaktuell die Entwicklungen im Wertpapierbereich verfolgt werden können. Zudem hat geholfen, dass aufgrund von drohenden Verwahrgebühren die Liquidität auf ein illiquiden Assets gibt es auch Bestrebungen das Reporting zu optimieren. Stichwort Covid-19-Pandemie – welche Unterstützungsleistungen gab es? Die Unterstützungen reichten von speziellen Ermäßigungen über zinsenlose Stundungen bis hin zur speziell eingeführten Covid-Krankenbeihilfe (ohne Wartezeit ab dem 1. Tag). Von März 2020 bis Ende 2021 wurden alleine in der speziellen Covid-Krankenbeihilfe 690.000 Euro ausbezahlt. Der „Gesamtwert“ aller Maßnahmen liegt bei rund 7 Millionen Euro. Welche Aufgaben sind offen geblieben? Die Pandemie hat uns deutlich gezeigt, dass wir digitaler werden müssen. Hier gilt es, die richtigen Weichenstellungen mit Beginn der neuen Funktionsperiode zu setzen. Die erstmalige detaillierte versicherungsmathematische Bewertung der Bestattungsbeihilfe und Hinterbliebenenunterstützung (BHU) hat sehr positive Ergebnisse zu Tage gebracht. Hier müssen nunmehr die richtigen Schlüsse gezogen werden und eine Weiterentwicklung des bisherigen Systems stattfinden. Ein wichtiger Punkt betrifft unsere Grundpension, die soMinimum gedrosselt wurde und der WFF vollinvestiert ist – und somit jeder Euro für uns arbeiten kann. Wären mit diesem guten Veranlagungsergebnis nicht auch stärkere Erhöhungen der Pensionen möglich – gerade in Zeiten der höheren Inflation? Wir vertrauen auch hier dem Ratschlag der Expert*innen. Wenn auf Basis guter Veranlagungserträge stärkere Pensionserhöhungen auch versicherungsmathematisch vertretbar sind, dann werden auch solche Beschlüsse gefasst werden. Man darf dabei aber nicht vergessen, dass mit höheren Veranlagungserträgen auch der zusätzliche Finanzierungsbedarf für die steigende Lebenserwartung und die damit verbundene längere Auszahlungsdauer der Pensionen finanziert werden muss. Die Inflation selbst hat aber nichts mit den Veranlagungserträgen zu tun. Ich verstehe natürlich solche Fragen, die v. a. von unseren pensionierten Kolleg*innen gestellt werden, aber eine höhere Inf lation führt nicht automatisch zu höheren Veranlagungserträgen, beide stehen – leider – in keinerlei Zusammenhang. Das Interview führten Mag. Suzana Madzarevic und Mag. Bernd Niehs. „Das Ergebnis der Due-Diligence-Prüfungen und die Empfehlungen des Risikomanagers bilden eine wichtige Entscheidungsgrundlage für den Verwaltungsausschuss.“ „Versicherungstechnisch waren die beiden größten Brocken die Reform der §-2-Ergänzungsleistung sowie die Änderung der Antrittsvoraussetzungen bei der regulären Altersversorgung mit 65.“ „Die Pandemie hat uns deutlich gezeigt, dass wir digitaler werden müssen.“

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