Ærzte Steiermark || 03|2022 51 Kommunikationschaos nach Infektionsgefahr Der aktuelle Fall des Monats ereignete sich im Routinebetrieb einer Krankenhausambulanz. Betroffen war eine Patientin zwischen 31 und 40 Jahren; der Vorfall wurde von einer Pflegeperson gemeldet. Im Zuge eines Verbandswechsels auf der chirurgischen Ambulanz kam eine geimpfte, aber immunsupprimierte Patientin für eine Viertelstunde in engen Kontakt mit einer Pflegeperson, die danach positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde – mit einem CT-Wert von 13. Beide trugen währenddessen FFP2-Masken. Die Pflegeperson bat darum, dass die Patientin informiert würde, damit sie sich engmaschiger testen könne oder eine Antikörperprophylaxe erhalten könne. Aufgrund unklarer Zuständigkeiten wurden in weiterer Folge der/die behandelnde Ärzt*in, der/die Stationsärzt*in, der/die Primar*in, der/die Epidemiolog*in sowie der/die Hygienebeauftragte des Spitals mit der Causa konfrontiert. Nach einigen Diskussionen darüber, ob die Patientin trotz Maskentragens als Kontaktperson I zu gelten habe, wurde entschieden, die Patientin nicht zu informieren. Sie solle nicht verunsichert werden und es möge nicht der Eindruck entstehen, dass in der Klinik viele Personen vom Personal Corona-positiv seien. Eigener Ratschlag: Der/die Meldende fordert klare Zuständigkeiten ein, aber auch vorgegebene Prozesse, wie bei immunsupprimierten Patient*innen auf ein Ansteckungsrisiko reagiert werden soll. Als Grund für das Ereignis sieht er/sie den Druck, „die Abteilung nicht hängen zu lassen“, weshalb die Pflegeperson trotz Symptomen (bei zunächst negativem Antigentest) zur Arbeit gegangen ist. Die CIRSmedical-Expert*innen dazu: Ein/e Expert*in der KRAGES führt die Kommunikationsprobleme auf eine fehlende bundesweite Regelung zurück. Eine „stringente Aufklärung“ von Patient*innen sollte jedoch „unbedingt erfolgen“. Es dürfe auch nicht zu psychischem Druck kommen, mit Corona-Symptomen arbeiten zu gehen. Ein/e Expertin des BIQG verweist auf das Schriftstück „Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2-Kontaktpersonen“, in dem immunsupprimierte Personen eindeutig als Kontaktperson I definiert sind. Ein/e Kommentator*in meint, ein offener Umgang und rasches Handeln hätten dem Ansehen der Einrichtung weniger geschadet. CIRSmedical.at fall des monats Service Der Tipp von der Expertin Meldung von Angehörigendaten Hinterbliebene von verstorbenen Ärztinnen und Ärzten haben Ansprüche auf verschiedene Leistungen (Bestattungsbeihilfe, Witwen- bzw. Witwerpension, Waisenpension bei Kindern unter 27). Damit wir gerade in schwierigen Situationen behilflich sein können, ist es notwendig, dass Sie uns die Daten Ihrer Angehörigen bekannt geben und auch aktualisieren. Bitte melden Sie uns deswegen immer y die Geburt eines Kindes, y eine Eheschließung, y eine Ehescheidung (mit bzw. ohne Unterhaltsanspruch der geschiedenen Ehepartnerin bzw. des geschiedenen Ehepartners) und y ein Ableben der Ehepartnerin bzw. des Ehepartners Sie können uns diese Informationen (samt Unterlagen) per Post, Fax (0316-8044-136) oder E-Mail (wff@aekstmk.or.at) übermitteln. Ursula Fressel Wohlfahrtsfonds Ärztin/Arzt sucht Arzt/Ärztin. Der steirische Ärzteführer ist ein Top-App für Smartphones im Googl -Playstore und im Apple Store. Warum soll eine Ärztin/ein Arzt inen Arzt/ein Ärztin s chen? A.: Um die eigenen Daten zu kontrollieren. B. Weil sie/er wirklich eine/n braucht. Download und Nutzung sind kostenlos. Ärztin/Arzt sucht Arzt/Ärztin. Der steirische Ärzteführer ist ein Top-App für Smartphones im Google-Playstore und im Apple Store. Warum soll eine Ärztin/ein Arzt einen Arzt/eine Ärztin suchen? A.: Um die eigenen Daten zu kontrollieren. B. Weil sie/er wirklich eine/n braucht. Download und Nutzung sind kostenlos. Foto: Schiffer
RkJQdWJsaXNoZXIy NDYwNjU=