AERZTE Steiermark | April 2022

wirtschaft&Erfolg 42 Ærzte Steiermark || 04|2022 Die Altersversorgung des Wohlfahrtsfonds (WFF) bildet das zweite Pensionsstandbein neben der staatlichen Pension (SVS oder ASVG bzw. Beamtenpension). Die Altersversorgung des Wohlfahrtsfonds – Informationen und Anspruchsvoraussetzungen Im Gegensatz zur staatlichen Pension ist das Regelpensionsalter auf Basis der ärztegesetzlichen Vorgaben für alle Geschlechter gleich, nämlich das vollendete 65. Lebensjahr. Ab dem vollendeten 60. Lebensjahr kann – bei Erfüllung der Voraussetzungen – die vorzeitige Altersversorgung beantragt werden, die allerdings mit lebenslangen Abschlägen verbunden ist. Bei Aufrechterhaltung der ärzt l ichen Tät igkeit über den Pensionsantritt hinaus fallen keine Beiträge mehr zum Wohl fahrtsfonds an, sondern nur die Ärztekammerumlage (inkl. Fachgruppenbeitrag und Beitrag zur ÖQmed). Bei gänzlicher Einstellung der ärztlichen Tätigkeit besteht die Möglichkeit zur Führung als außerordent liches Mitglied in der Ärzteliste. Welche Voraussetzungen müssen für die Beantragung der Altersversorgung bzw. der vorzeitigen Altersversorgung des WFF vorliegen? Altersversorgung (= ab dem vollendeten 65. Lebensjahr) Voraussetzungen: y Antragstellung im Vorhinein y Vorlage eines Antrags auf bargeldlose Pensionszahlung (Standardformular der Bank; ausgestellt auf den Wohlfahrtsfonds der ÄK Stmk) y Bezahlung sämtlicher Beiträge Die ärztliche Tätigkeit kann über den Pensionsantritt hinaus unverändert aufrecht bleiben. Sämtliche ärztlichen Tätigkeiten (selbständig, unselbständig, mit Kassenvertrag, ohne Kassenvertrag) sind möglich. Vorzeitige Altersversorgung (= Pensionsantritt zwischen dem vollendeten 60. und 65. Lebensjahr) Voraussetzungen: y Antragstellung im Vorhinein y Vorlage eines Antrags auf bargeldlose Pensionszahlung (Standardformular der Bank; ausgestellt auf den Wohlfahrtsfonds der ÄK Stmk) y Bezahlung sämtlicher Beiträge y Kündigung sämtlicher ärztlichen Dienstverhältnisse (Nachweise sind dem Antrag beizulegen) und/bzw. y Kündigung sämtlicher Kassenverträge (Nachweise sind dem Antrag beizulegen) Folgende Möglichkeiten bestehen hinsichtlich der Ausübung der weiteren ärztlichen Tätigkeit: y Wahlarzt oder y Wohnsitzarzt. Diese Restriktion bleibt auch über das 65. Lebensjahr hinaus aufrecht. Sollte bei Bezug einer vorzeitigen Altersversorgung ein ärztliches Dienstverhältnis neu begonnen werden (unabhängig vom Ausmaß) oder ein Kassenvertrag neu abgeFoto: Adobe Stock

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