AERZTE Steiermark | April 2022

50 Ærzte Steiermark || 04|2022 Um die 2.200 Krankenstände hatte die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft im März zu verzeichnen. Das heißt, rund 12 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gingen dem Unternehmen ab. Natürlich nicht alle im patient*innennahen Bereich, schon gar nicht alle Ärztinnen und Ärzte. Und auch nicht alle wegen COVID-19. Aber fast die Hälfte der Ausfälle dürfte auf die Infektion mit dem Corona-Virus zurückzuführen sein. Was bedeutet: Ohne Corona wären es nur rund 1.200 bis 1.400 Beschäftigte, die dem Unternehmen, den Landeskrankenhäusern und den Patientinnen und Patienten nicht zur Verfügung standen. COVID-19 macht Personalmangel sichtbar „Durch COVID-19 wurde und wird der Personalmangel viel deutlicher sichtbar“, konstatiert auch der Sprecher der Spitalsärztinnen und Spitalsärzte, Angestellten-Obmann und Ärztekammer-Vizepräsident Eiko Meister. Aus al len Ecken und Enden des Unternehmens kommen auch Klagen über zu wenig verfügbares Personal, über kaum bewä lt igbare Probleme bei der Erstellung von Dienstplänen, die bis zur vorübergehenden Sperre von Spitalsbetten und Krankenzimmern – ja sogar von ganzen Stationen – führen. Die finden auch laufend den Weg in die Medien. Opfer dieser Engpässe sind natürlich auch Kranke (vor allem jene mit gravierenden Beschwerden). Opfer sind aber auch massiv die Gesunden, die die Stellung halten und die Krankenversorgung sichern müssen. Auf ihren Schultern lastet noch mehr Arbeit als sie unter „normalen“ Umständen zu bewältigen hätten. Und das in ohnehin bereits sehr belastenden Zeiten. Zumindest unter vorgehaltener Hand wird darüber gesprochen, dass zwar nicht Kranke, aber doch COVID19-Infizierte arbeiten könnten, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. In etwas harmloserer Form heißt das dann „Verkürzung der Quarantäne-Zeit für Asymptomatische“. Zumindest in anderen Bundesländern wird sogar ziemlich offen über diese Möglichkeit debattiert. Verkürzung der Quarantäne ist rote Linie So verständlich dieser Wunsch auch sein mag, Meister mahnt zur Vorsicht. Denn die kranken Patientinnen und Patienten dürften keineswegs Gefahr laufen, von infektiösen Spitalsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern angesteckt zu werden. Und angesichts des noch nicht vollständigen WisKrankenstände setzen den Gesunden zu COVID-19 sorgt neben den „normalen“ Krankenständen für eine zusätzliche Ausdünnung des Personals. Darunter leiden die Gesunden. Sämtliche Fristen auf Grundlage des Ärztegesetzes 1998 im Zusammenhang mit der ärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie ärztlichen Berufsausübung werden für die Dauer einer Pandemie ausgesetzt. Aus dem 2. COVID-19-Gesetz (21. 3. 2020) Angestellte Ärztinnen & Ärzte „Ich lehne es klar ab, dass möglicherweise Infektiöse im Krankenhaus arbeiten.“ Eiko Meister

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