Ærzte Steiermark || 04|2022 57 niedergelassene Ärztinnen und ärzte Gemäß § 4 Abs. 1 des für das Bundesland Steiermark geltenden ÖGK-Gesamtvertrages, gem. § 3 Abs 1 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau abgeschlossenen Gesamtvertrages sowie gem. § 3 Abs 3 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Sozialversicherung der Selbständigen abgeschlossenen Gesamtvertrages werden nachstehende Planstellen ausgeschrieben: PlanstellenAusschreibung 04/2022 Ärzt*Innen für Allgemeinmedizin Bezirk Deutschlandsberg St. Martin im Sulmtal (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.07.2022 Bezirk Murau Schöder (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.07.2022 Bezirk Liezen Wildalpen (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.04.2023 Für die Bewerbung ist der aufgelegte Bewerbungsbogen mit allen für die Bewerbung notwendigen Unterlagen bei der Ärztekammer für Steiermark, 8010 Graz, Kaiserfeldgasse 29, bis längstens 03.05.2022 einzureichen. Bewerbungsbögen sind bei der Ärztekammer für Steiermark erhältlich oder auf der Homepage der Ärztekammer unter www.aekstmk.or.at/Formulare/Niedergelassene Ärzte abrufbar. Später einlangende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Bewerber, die nicht Mitglied der Ärztekammer für Steiermark sind: Dem Bewerbungsbogen sind zusätzlich beizuschließen, wenn die Unterlagen nicht bereits dem Reihungsantrag beigelegt wurden: QQ Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen) QQ Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen) QQ Staatsbürgerschaftsnachweis QQ Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation QQ Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufsberechtigter angestellter Arzt oder niedergelassener Arzt der jeweiligen Landesärztekammer QQ Bestätigung über die Tätigkeit als Vertragsarzt einer Krankenversicherungsanstalt innerhalb des Staatsgebietes einer der Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder eines Assoziationsstaates. Nach Zuerkennung der Planstelle durch die Ärztekammer für Steiermark und die Krankenversicherungsträger ist die Vorlage eines aktuellen Strafregisterauszuges (Leumundszeugnis) erforderlich; die Niederlassungsbestätigung der Ärztekammer für Steiermark wird automatisch nach Zuerkennung der Planstelle an die Krankenversicherungsträger weitergeleitet. Anmerkung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die termingerechte Abgabe der Bewerbung auch das Fax-Gerät der Ärztekammer für Steiermark zur Verfügung steht. Fax-Nr.: 0316/8044-135. Da sich immer wieder zu den Bewerbungen Rückfragen ergeben, ersuchen wir Sie, in der Bewerbung die Telefonnummer anzuführen, unter der Sie tagsüber erreichbar sind. lich zu lesen. Und: Speziell in ärztlich unterversorgten Regionen gilt es, mit Maßnahmen wie Landarztstipendien oder einer Fachärztin bzw. einem Facharzt für Allgemeinmedizin Anreize zu setzen. Als Bundessektionsobmann für Allgemeinmedizin hatte der Tiroler Arzt Edgar Wutscher die Selbstfestlegung der österreichischen Bundesregierung mit Zufriedenheit kommentiert: „Wir haben in der Ärztekammer alle notwendigen Beschlüsse zur Einführung des Facharztes für Al lgemeinmedizin einstimmig gefasst. Diese wurden vor wenigen Monaten der Regierung übermittelt. Die neue Regierung hat diesen wichtigen Punkt nun im Regierungsprogramm festgeschrieben.“ Jetzt – aus Sicht von 2020 – müsse „der Facharzt für Allgemeinmedizin nur noch rasch umgesetzt werden“, sagte Wutscher damals. Diskussion seit Jahrzehnten Wobei „damals“ relativ ist: Schon 1969 wurde der „Entwurf eines Ausbildungsprogrammes für die Niederlassung des Facharztes für Allgemeinmedizin in Österreich“ als Sonderdruck der Österreichischen Ärztezeitung veröffentlicht. In der Ärztekrone plädierte der Vizepräsident der Österreichischen Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin (ÖGAM), der Vorarlberger Allgemeinmediziner Thomas Jungblut, 2016 für die fachärztliche Anerkennung der Allgemeinmedizin: „Es sieht nicht nach gesellschaftlicher Wertschätzung aus, wenn ausgerechnet das für die Grund- und Primärversorgung wichtigste Fach die kürzeste Ausbildung hat. Für die Generierung von Nachwuchs ist das psychologisch denkbar schlecht.“ Die niedergelassene Ärzteschaft fordert … das Gesundheitsministerium auf, hier unverzüglich tätig zu werden, den Facharzt für Allgemeinmedizin einzuführen und somit ein klares Zeichen für die wohnortnahe Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu setzen. Aus dem Resolutionstext
RkJQdWJsaXNoZXIy NDYwNjU=