AERZTE Steiermark | Juli August 2022

30 ÆRZTE Steiermark || 07_08|2022 ÄRZTEKAMMERWAHL Foto: Steuber Der Vorstand der Ärztekammer hat als Wahltag Mittwoch, den 9. November 2022 festgelegt. Welche Funktionen sind zu wählen? 1. Fachgruppenobleute und jeweils ein Stel lvertreter Die Fachgruppen sind kur ienübergrei fend zusammengesetzt. Ein Vertretungskörper für eine Fachgruppe kann gebildet werden, wenn mindestens 5 Fachärzte des betreffenden Sonderfaches oder von zusammengeschlossenen Sonderfächern Angehörige der Ärztekammer für Steiermark sind. Die Festlegung der konkreten Wahlkörper hat der Vorstand in seiner Juni-Sitzung beschlossen. 2. Spitalsärztevertreter/in und jeweilsein/eStellvertreter/in Wahlberechtigt im Rahmen der Spitalsärztevertretungen sind nur Angehörige der Kurie angestellte Ärzte. Einen Vertretungskörper können Krankenanstalten bilden, an denen zumindest 10 kurienangehörige Ärzte in einem Angestelltenverhältnis dauernd beschäftigt sind. Im örtlichen Nahbereich gelegene Krankenanstalten können zu einem Vertretungskörper zusammengeschlossen werden. Im Bereich des LKH-Univ. Kl inikums Graz bi lden einzelne Abtei lungen einen Vertretungskörper. Die Fest legung der konkreten Vertretungsk ö r p e r e r f o l g t e durch die K u r i e n - versammlung der angestellten Ärz te und wu rde vom Vorstand in seiner letzten Sitzung beschlussmäßig bestätigt. 3. B e z i r k s ä r z t e v e r t r e - t e r / i n u nd j ewe i l s ei n/e Ste l lver t re ter/i n In den Bezirksärzteversammlungen werden die Angehörigen der Kurie niedergelassene Ärzte nach Sprengeln er fasst . Die Sprengel st immen mit Ausnahme der Stadt Graz und des Bezirkes GrazUmgebung in ihren Grenzen mit den Amtsbereichen der im Bundesland Steiermark eingerichteten Bezirksverwaltungsbehörden überein. Für die Stadt Graz und den Bezirk Graz-Umgebung wurden wie bisher aufgrund der Größe noch weitere Unter tei lungen festgelegt (Graz links und Graz rechts sowie GrazUmgebung Süd und Nord). Die Festlegung der konkreten Vertretungskörper erfolgte durch die Kurienversammlung der niedergelassenen Ärzte und wurde vom Vorstand in s e i ne r l e t z - t e n S i t - zung b e - sch lus smäßig bestätigt. Alle Listen der vom Vorstand festgelegten Vertretungskörper wie auch alle Informationen zu den Wahlen finden Sie auf unserer Homepage www. aekstmk.or.at. Wie wird gewählt? Alle Funktionen werden mittels Briefwahl gewählt. Die jeweiligen Stimmzettel weisen die Kandidaten für die einzelnen Funktionen namentlich und in alphabetischer Reihenfolge auf. Der/die Wahlberecht ig te kann jeweils einem Kandidaten durch Ankreuzen seine/ihre Stimme geben. Der Kandidat/die Kandidat in, der/die die meisten Stimmen erhält, ist dann in die jeweilige Funktion gewählt. Der Kandidat/die Kandidatin mit den zweitmeisten Stimmen wird sein/ihr Stellvertreter. Wenn Sie in mehreren Wahlkörpern wahlberechtigt sind, erhalten Sie die jeweils zugehörigen Wahlunterlagen, die mit einem einzigen Rücksendekuvert zurückgesendet werden. Grundsätze für die Briefwahl 1. Wahltag Der Vorstand hat den Wahltag mit 9.11.2022 festgelegt. 2.Wahlvorschläge – Stichtag Die in der Vollversammlung vertretenen Fraktionen können jede für sich oder gemeinsam mit anderen Fraktionen bis Freitag, 7. Oktober 2022 ihre Wahlvorschläge beim Wahlausschuss (p.A. Ärztekammer Steiermark) einbringen. Das Nominierungsrecht beschränkt sich zwar auf die in der Vollversammlung ver tretenen Frakt ionen, es können aber natürlich auch Kandidaten nominiert werden, die keiner Fraktion direkt zuordenbar sind. Sofern Sie Interesse an der Bekleidung einer der zu wählenden Funktionen haben, wenden Sie sich daher bitte an eine in der Vollversammlung vertretene Fraktion oder geben Sie Ihr Interesse schriftlich der Ärztekammer bekannt (Email: aek@aekstmk.or.at). 3. Aktives Wahlrecht/ Wählerliste- Stichtag Das aktive Wahlrecht, also das Recht zu wählen, ergibt Wahlen in die Fachgruppen-, Bezi und Spitalsärztevertretungen 2022 Kundmachung. Nach der im Frühjahr durchgeführten Wahl der Vollversammlung der Ärztekammer für Steiermark und der daraus abgeleiteten Organe der Ärztekammer werden nun im Herbst die Wahlen in die Fachgruppen-, Bezirksärzte- und Spitalsärztevertretungen durchgeführt.

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