AERZTE Steiermark | Juli August 2022

ÆRZTE Steiermark || 07_08|2022 31 ÄRZTEKAMMERWAHL sich aus der Zuordnung zum jewei l igen Ver tretungskörper auf Basis der zum Stichtag in der Ärzteliste erfassten Daten. Die Zuordnung zu mehreren Vertretungskörpern, zum Beispiel Fachgruppe(n) und Bezirk oder Fachgruppe(n) und Krankenhaus ist je nach den gegebenen Berufskriterien möglich. Als Stichtag für die Wählerliste wurde vom Vorstand der 22. September 2022 festgelegt. Sollten Sie feststellen, dass die Ihnen übermittelten Unterlagen nicht dem Ort Ihrer derzeitigen ärztlichen Tätigkeit entsprechen, wenden Sie sich bitte so rasch wie möglich an das Informations- und Mitgliederservice der Ärztekammer für Steiermark (Tel. 0316-8044-0 oder Email info@aekstmk.or.at). Eine allfällige Korrektur der Zuordnung auf Aufforderung des Wahlberechtigten ist nach Maßgabe der noch verfügbaren Zeit möglich. 4. Adressänderungen oder Dienstgeberwechsel Um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten ersuchen wir Sie, Adressänderungen oder Dienstgeberwechsel, falls Sie diese der Ärztekammer noch nicht gemeldet haben, möglichst rasch dem Informations- und Mitgliederservice der Ärztekammer für Steiermark bekanntzugeben (Emai l: info@aekstmk.or.at). 5. Stimmabgabe Die Stimmabgabe ist ab irksärzte- Zugang der Abstimmungsunterlagen (die voraussichtlich Mitte Oktober 2022 versendet werden) bis spätestens 9. November 2022, 14.00 Uhr, brieflich an den Wahlausschuss per Adresse: Ärztekammer für Steiermark, Kaiserfeldgasse 29, 8010 Graz zulässig. Selbstverständl ich kann das verschlossene Rücksendekuvert (Inhalt: anonymes Wahlkuvert) auch bis 9. November 2022, 14.00 Uhr im Informations- und Mitgliederservice der Ärztekammer für Steiermark abgegeben werden. Nach diesem festgelegten Zeitpunkt einlangende Wahlunterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Ermittlung des Wahlergebnisses erfolgt durch den Wahlausschuss am 10. November 2022 und wird auf der Website der Ärztekammer für Steiermark und in der Dezember-Ausgabe des „AERZTE Steiermark“ verlautbart. Di e Fachg r uppenobl eut e , Be z i rk s ä r z t e - und Spitalsärztevertreter*innen sind ein wesentliches Bindeglied zwischen der steirischen Ärzteschaft, den Gremien und den Funktionären der Ärztekammer. Erst durch diese gewählten Vertreter wird es möglich, die Anliegen, Wünsche und Meinungen der Basis zu den jeweiligen Entscheidungsträgern zu transportieren. Eine starke Vertretung in diesen Bereichen ist dementsprechend von besonderer Wichtigkeit. Nehmen Sie daher Ihr Wahlrecht wahr und beteiligen Sie sich an den Wahlen der Fachgruppen-, Bezirksärzte- und Spitalsärztevertretungen 2022! Wichtige Termine im Überblick: 22. September 2022: Stichtag für die Wählerliste, alle zu diesem Zeitpunkt in die Ärzteliste eingetragenen Ärztinnen/Ärzte sind aktiv und passiv wahlberechtigt. 7. Oktober 2022: Stichtag für das Einbringen von Wahlvorschlägen 9. November 2022: Wahltag – Abgabe von Wahlunterlagen bzw. persönliche Wahl bis 14 Uhr möglich Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.aekstmk.or.at. Werden in diesem Artikel personenbezogene Bezeichnungen zum Zwecke der Erhaltung der gebotenen Lesbarkeit in geschlechtsspezifischer Form verwendet, beziehen sich diese auf Frauen und Männer in gleicher Weise. 21. und 22. Oktober 2022 SALA Schloss Mondsee Kultur- und Veranstaltungszentrum Schlosshof 1a, 5310 Mondsee Recht erklärt – Medizinrecht für Ärzte Neuregelung der Sterbehilfe in Österreich Hintergründe und Entwicklung des Epidemierechts Workshops zum ärztlichen Berufsrecht © www.mondsee.at Der Medizinrechts-Kongress speziell für MedizinerInnen www.medak.at Tel. +43 732 778371-313

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