ÆRZTE Steiermark || 07_08|2022 39 Falsche Impfung verabreicht Der aktuelle CIRS-Fall ereignete sich in einer allgemeinmedizinischen Praxis im Routinebetrieb. Betroffen war ein männlicher Patient zwischen 71 und 80 Jahren; gemeldet wurde der Vorfall von einem/r Arzt/Ärztin mit mehr als fünf Jahren Berufserfahrung. In einer hausärztlichen Praxis wurde an einem Wochentag im normalen Ordinationsbetrieb gegen COVID-19 geimpft. Der betroffene Patient kam allerdings, um seinen Impfschutz gegen Tetanus auffrischen zu lassen. Jene Assistentin, die den Arzt/die Ärztin darüber informierte, dass zwischendurch eine andere Impfung vorgesehen sei, fragte, ob der Arzt/die Ärztin für diese den Raum wechseln wolle. Der Arzt/die Ärztin verneinte, woraufhin die Assistentin die Tetanusspritze neben den Behälter mit den noch nicht verimpften COVID19-Impfstoffen legte. Obwohl die Assistentin ihn/sie darauf aufmerksam gemacht hatte, dass der betroffene Patient jener sei, der die Tetanusspritze bekommen sollte, verimpfte der Arzt/die Ärztin auch an ihn eine Dosis gegen COVID-19. Somit erhielt der Betroffene nur eine Woche nach seinem COVID-Booster eine weitere Dosis desselben Impfstoffs. Der Arzt/die Ärztin, der/die nach verabreichter Impfung den Irrtum bemerkte, erklärte dem Patienten die Situation, bat um Entschuldigung und verabreichte mit Erlaubnis des Patienten sofort im Anschluss die eigentlich gewünschte Tetanusspritze. Eigener Ratschlag: Der/die meldende Arzt/Ärztin befürwortet den Vorschlag der Assistentin, für eine aus der Routine fallende Impfung bewusst den Raum zu wechseln. Die CIRSmedical-Expert*innen dazu: Der/die Expert*in des BIQG bezeichnet die Idee der Assistentin, die andersartige Impfung in einem anderen Raum zu verabreichen, als „hervorragend“ und als eine Variante, die den vorgefallenen Fehler wahrscheinlich verhindern hätte können. Grundsätzlich gelte zur Fehlervermeidung die 5R-/6R-Regel bei der Ausgabe und Applikation von Arzneimitteln: 1. Richtige/r Patient*in? 2. Richtiges Arzneimittel, richtiger Wirkstoff? 3. Richtige Dosierung? 4. Richtige Verabreichungsform? 5. Richtiger Zeitpunkt? (6. Richtige Dokumentation?) CIRSmedical.at FALL DES MONATS SERVICE Der Tipp vom Experten Übermittlung von Unterlagen an den Wohlfahrtsfonds: Sämtliche Unterlagen, die den Wohlfahrtsfonds betreffen, werden nicht im Original benötigt – unabhängig davon, ob es um die Übermittlung von Einkommensteuerbescheiden, Anträgen auf Zuerkennung der Altersversorgung, Anträgen auf Zuerkennung der Krankenbeihilfe, Ermäßigungsanträgen etc. geht. Am einfachsten ist eine Übermittlung per E-Mail (wff@aekstmk.or.at) oder Fax (0316-8044-136). Es gibt allerdings eine einzige Ausnahme: Die Verfügung für die Bestattungsbeihilfe und Hinterbliebenenunterstützung muss im Original bei uns abgegeben werden. Die Formulare für den Wohlfahrtsfonds finden Sie auf der Homepage der Ärztekammer im Downloadcenter unter https://www.aekstmk.or.at/125 Mag Bernd Niehs, Wohlfahrtsfonds Foto: Schiffer Ärztin/Arzt sucht Arzt/Ärztin. Der steirische Ärzteführer ist ein Top-App für Smartphones im Google-Playstore und im Apple Store. Warum soll eine Ärztin/ein Arzt einen Arzt/eine Ärztin suchen? A.: Um die eigenen Daten zu kontrollieren. B. Weil sie/er wirklich eine/n braucht. Download und Nutzung sind kostenlos. Ärztin/Arzt sucht Arzt/Ärztin. Der steirische Ärzteführer ist ein Top-App für Smartphones im Google-Playstore und im Apple Store. Warum soll eine Ärztin/ein Arzt einen Arzt/eine Ärztin suchen? A.: Um die eigenen Daten zu kontrollieren. B. Weil sie/er wirklich eine/n braucht. Download und Nutzung sind kostenlos.
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