NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN & ÄRZTE ÆRZTE Steiermark || 07_08|2022 45 Wahlärztinnen und Wahlärzte wichtig für die Versorgung Es gibt in manchen Bereichen zu wenig ÖGK-Kassenärztinnen und -ärzte. Aber durch Angriffe gegen Wahlärztinnen und Wahlärzte, wie sie vom Arbeitnehmervertreter an der ÖGK-Spitze, Andreas Huss, kommen, verbessert sich die Lage nicht, kritisieren steirische Ärzt*innenvertreter. Klare Aussage: Wahlärztinnen und Wahlärzte sind versorgungrelevant. weil die Patientinnen und Patienten (auch) von ihnen versorgt werden wollen. Allein in der Steiermark gibt es an die 800 hauptberufliche Wahlärztinnen und Wahlärzte. Dazu noch fast 700 nebenberufliche, also solche, die neben ihrer wahlärztlichen noch eine weitere ärztliche Tätigkeit in nennenswertem Umfang ausüben. „Wahlärztinnen und Wahlärzte sind versorgungsrelevant , wei l Patientinnen und Patienten von ihnen versorgt werden wollen“, stellten der Obmann der Kurie Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Dietmar Bayer, und der KurienWahlärztereferent, Clemens Stanek, fest. Genau diese „Versorgungsrelevanz“ hat der Arbeitnehmer*innenvertreter an der Spitze der ÖGK und aktuelle Vorsitzende, Andreas Huss, denWahlärztinnen und Wahlärzten weitgehend abgesprochen. ÖGK-Versicherte, die wahlärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, sollten seiner Ansicht nach auch kein Recht auf Kostenrückerstat tung durch die ÖGK mehr haben. Wobei diese Rückerstattung aufgrund der Kassen-Mathematik, die Limitierungen unterschiedlicher Art einrechnet, oft genug denkbar bescheiden ausfällt. Wenn etwa ÖGK-Kassenärztinnen- und -ärzte nur bei einem bescheidenen Prozentsatz der Pat i ent i nnen und Pat ienten eine „therapeutische Aussprache“ verrechnen können, dann trifft das Wahlarztpatientinnen und -patienten voll. Sie bekommen dann statt 80 Prozent des eigentlich vorgesehenen Betrags nur einen Bruchteil davon zurück – was viele dazu bringt, erst gar keine Rückerstattung zu beantragen – was der ÖGK viel Geld spart. Denn sie muss nicht beantragte Rückerstattungen nicht Abwesenheitsmeldungen bei Ordinationsschließung (Urlaub, Krankheit etc.) – via Ärztekammer-Homepage Abwesenheitsmeldungen können einfach und unbürokratisch über unsere Homepage erfolgen. y Bitte loggen Sie sich auf www.aekstmk.or.at in den internen Bereich ein. y Sie finden unter der Rubrik „Für Ärzte“/„Niedergelassene Ärzte“ den Button „Abwesenheiten verwalten“. y Sobald Sie Ihre Eintragung auf der Homepage vorgenommen haben, wird die Meldung an die Ärztekammer und an die Österreichische Gesundheitskasse durchgeführt. y Alle Abwesenheits- und Vertretungsmeldungen werden in der Ärztinnen- und Ärztesuche (www.aekstmk. or.at/46) sowie auf www.styriamed.net (bei styriamed. net-Mitgliedern) veröffentlicht und an das Rote Kreuz weitergeleitet (zur Auskunftserteilung durch das Gesundheitstelefon 1450 sowie zur Veröffentlichung auf der Website www.ordinationen.st). Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Informations- und Mitgliederservice Tel. 0316-8044-0 Kassenvertragsärzte müssen Abwesenheiten laut Kassenvertrag bzw. Honorarordnung melden. Eine Bekanntgabe im Internet ist im Sinne des Patientenservice sinnvoll. Sie erfolgt über die „Ärztesuche“ auf der Website der Ärztekammer Steiermark und auf ordinationen.st Mit wiederholten und diffamierenden Angriffen gegen Wahlärztinnen und Wahlärzte will der Arbeitnehmervertreter an der Spitze der ÖGK, An- dreas Huss, offenbar von den tatsächlichen Proble- men und Verbesserungsmöglichkeiten für die Kassenmedizin ablenken. Foto: Adobe Stock
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