ÆRZTE Steiermark || 07_08|2022 49 NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE Gemäß § 4 Abs. 1 des für das Bundesland Steiermark geltenden ÖGK-Gesamtvertrages, gem. § 3 Abs 1 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau abgeschlossenen Gesamtvertrages sowie gem. § 3 Abs 3 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Sozialversicherung der Selbständigen abgeschlossenen Gesamtvertrages werden nachstehende Planstellen ausgeschrieben: PLANSTELLENAUSSCHREIBUNG 07/2022 AUSSCHREIBUNG EINES GESELLSCHAFTSANTEILS AN EINER GRUPPENPRAXIS Radiologie Graz – rechtes Murufer-Süd (ÖGK, SVS, BVAEB), ab 01.10.2022: 1 AUSSCHREIBUNG ALS GRUPPENPRAXIS FÜR 3 ÄRZTINNEN/ÄRZTE FÜR ALLGEMEINMEDIZIN Bezirk Graz, Graz-Eggenberg (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.10.2022 Für die Bewerbung ist der aufgelegte Bewerbungsbogen mit allen für die Bewerbung notwendigen Unterlagen bei der Ärztekammer für Steiermark, 8010 Graz, Kaiserfeldgasse 29, bis längstens 23.08.2022 einzureichen. Bewerbungsbögen sind bei der Ärztekammer für Steiermark erhältlich oder auf der Homepage der Ärztekammer unter www.aekstmk.or.at/Formulare/Niedergelassene Ärzte abrufbar. Später einlangende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Bewerber, die nicht Mitglied der Ärztekammer für Steiermark sind: Dem Bewerbungsbogen sind zusätzlich beizuschließen, wenn die Unterlagen nicht bereits dem Reihungsantrag beigelegt wurden: QQ Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen) QQ Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen) QQ Staatsbürgerschaftsnachweis QQ Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation QQ Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufsberechtigter angestellter Arzt oder niedergelassener Arzt der jeweiligen Landesärztekammer QQ Bestätigung über die Tätigkeit als Vertragsarzt einer Krankenversicherungsanstalt innerhalb des Staatsgebietes einer der Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder eines Assoziationsstaates. Nach Zuerkennung der Planstelle durch die Ärztekammer für Steiermark und die Krankenversicherungsträger ist die Vorlage eines aktuellen Strafregisterauszuges (Leumundszeugnis) erforderlich; die Niederlassungsbestätigung der Ärztekammer für Steiermark wird automatisch nach Zuerkennung der Planstelle an die Krankenversicherungsträger weitergeleitet. Anmerkung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die termingerechte Abgabe der Bewerbung auch das Fax-Gerät der Ärztekammer für Steiermark zur Verfügung steht; Fax-Nr.: 0316/8044-135. 40 50 60 Vertragsärzt*innen mit einem Schlag. Im fachärztlichen Bereich sind neben 1959 die „Babyboomer“-Jahrgänge 1958 und 1960 bis 1963 die stärksten. In der Allgemeinmedizin gibt es aber einen weiteren Peak Mitte der 70er-Jahre. Diese Jahre werden bereits der weniger geburtenstarken Generation Y zugerechnet. Diese Jahrgänge 1975 bis 1978 sind auch über alle Ärztinnen und Ärzte (angestellte und niedergelassene, unabhängig von Arbeitgeber oder Vertragssituation) die mit den meisten aktiven Ärztinnen und Ärzten. Diese Generation-Y-Ärztinnen und -Ärzte sind arbeitsorientiert. Gleichzeitig hat die so genannte „Work-Life-Balance“ für sie größere Bedeutung als für die Generationen zuvor. Das heißt aber auch, man kann auf diese Generation durchaus zählen. Man muss ihr nur entsprechend attraktive, individuell passende Angebote machen. Dann steht sie der öffentlichen Gesundheitsversorgung durchaus zur Verfügung. Die muss nur ein wenig flexibel auf Bedürfnisse eingehen.
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