ÆRZTE Steiermark || 09|2022 37 Foto: Schiffer Rat und D@ten : Die EDV-Kolumne Mahnschreiben Nutzung Google© Dienste: Datenschutzverletzung Es sind aktuell anwaltliche Mahnschreiben im Umlauf, in denen im Namen einer Mandantschaft ein Auskunftsanspruch und ein Schadenersatzanspruch in Höhe von EUR 190,00 (inkl. Kosten) geltend gemacht werden. Der Rechtsanwalt macht dabei geltend, dass durch die Nutzung eines Dienstes von Google© eine Datenschutzverletzung stattgefunden habe und daher seiner Mandantschaft ein immaterieller Schadenersatzanspruch zustünde. Auf Basis der derzeit vorliegenden Informationen ist strittig, ob ein solcher Schadenersatzanspruch besteht. Zur Klärung dieses Anspruches ist derzeit ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig. Im Konkreten besteht der Vorwurf, dass ohne Zustimmung der Patientin/des Patienten deren/dessen IP-Adresse an eine Gesellschaft des US-amerikanischen „Alphabet.Inc.“-Konzerns weitergeleitet wurde. Dies stelle einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung dar. Wir empfehlen vorab keine Zahlung zu leisten. Es ist zwar nicht ausgeschlossen, dass ein solcher Anspruch besteht, auf Basis der vorliegenden Unterlagen ist dieses Risiko jedoch mit ,,sehr gering“ zu bewerten. Bitte beachten Sie, dass Sie das gleich-zeitig geltend gemachte Auskunftsbegehren binnen eines Monats beantworten müssen. Sollten Ihnen keine Daten vorliegen bzw. Ihnen diese Person unbekannt sein, ist eine Leerauskunft zu erstatten. m die Gefahr eines Schadenersatzanspruches zu reduzieren, lassen Sie bitte von Ihrem Webseitenbetreiber prüfen, ob Google© Fonts verwendet werden und ggfs. diese nicht auch lokal eingebunden werden können. Dr. Alexander Moussa ist österreichischer Referent für eHealth in Ordinationen. Stand: 24.8.2022 Alexander Moussa WIRTSCHAFT&ERFOLG Über eine Entkopplung des Strom- vom Gaspreis wird viel diskutiert, ohne dass bis dato eine Lösung in Sicht wäre. Der Stand bei staatlichen Entlastungen Bereits mit Jahresbeginn wurden Ökostromförderbetrag und Ökostromförderpauschale gestrichen, wodurch sich jeder Haushalt rund 100 Euro spart. Den Teuerungsausgleich in Höhe von 150 bzw. 300 Euro erhalten sozial Schwache. Der Energiekostenausgleich mit 150 Euro gilt für alle Haushalte, er wird bei der Jahresstromabrechnung eingelöst. Ob die Treibstoffrückvergütung, die inländische KMU oder EPU mit hohem Treibstoffaufwand erhalten sollen, auch für Al lgemein- und Notärzt*innen au f d em Land gi lt , bleibt abzuwarten. We i t e r s w u r d e schon ab 1. September b e g o n n e n , 250 Euro als Klimabonus (ursprüngl ich nur 100 Euro) plus 250 E u r o A n t i - T e u e - r u n g s - b o n u s f ü r a l l e Er wachs e - nen auszuzahlen, für Kinder die Hälfte (hinzu kommen weitere Entlastungen für Familien und das Versprechen, die Kalte Progression abzuschaffen). Für einen nochmaligen, im Herbst erwarteten Preissprung bei Energie sind mehrere Modelle im Gespräch. Die Ideen der Politik zielen zum einen auf einen selektiven Strom-(Gas-)preisdeckel, zum anderen sollen Übergewinne der Energieversorger mit einer Sondersteuer belegt werden. Beides wird sehr unterschiedlich beurteilt und muss erst realisiert werden. Das Modell Preisdeckelung bei Energie zeigt in Ländern, wo es bereits eingeführt wurde, unerwartete Schwächen. Einmalzahlungen wie der Energiebonus für Kunden erscheinen dagegen als einfacheres Gebot der Stunde. Seit Ende August wird eine Strompreis-Bremse von der Bundesregierung angekündigt. Als weitere Entlastung können „Unternehmen die Herabsetzung der Einkommenssteuervorauszahlungen und Vorauszahlungen der Körperschaftssteuer für das Jahr 2022 auf 50 Prozent des bisher festgesetzten Beitrages beantragenwenn für das Kalenderjahr 2021 bzw. das im Jahr 2022 endende abweichende Wirtschaftsjahr ein Anspruch auf Energieabgabenvergütung besteht oder wenn ein mehr als dreiprozentiger Energiekostenanteil an den Gesamtkosten glaubhaft gemacht werden kann (…)“ (https://www.usp. gv.at/news/energiepaket.html). Bis 30. Juni 2023 wird die Senkung der Erdgas- und Elektrizitätsabgabe um rund 90 Prozent angepeilt. Energieeinsparen in der Praxis Für Ordinationen, Arztpraxen und sonstige Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Therapieräume geht man von einem durchschnittlichen Energieverbrauch von 205 kWh/m2 a (Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr) aus. Den weitaus größten Teil davon verbraucht die Beleuchtung, dann folgen Heizung, Büro bzw. EDV, Kühlung und mit 5 % medizinische Geräte. Der Verbrauch einzelner Geräte bzw. Sys-
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