ÆRZTE Steiermark || 09|2022 39 Unnötige Verlängerung der Narkosezeit Der aktuelle CIRS-Fall ereignete sich im Routinebetrieb des OP-Bereichs eines deutschen Krankenhauses. Betroffen war ein männlicher Patient, der nicht zu Schaden kam. Gemeldet wurde der Vorfall von einem/r Arzt/Ärztin. Während der präoperativen Narkoseeinleitung fällt auf, dass die Schläuche des Narkosegerätes nach einer Kindernarkose am Vortag nicht auf Erwachsenenschläuche gewechselt worden sind. Eine zusätzliche Pflegekraft übernimmt daraufhin den Austausch der Schläuche, während der Patient weiter eingeleitet wird. Nach dem Schlauchwechsel meldet das Gerät große Leckvolumina, worauf sämtliche Komponenten (Schläuche, Atemkalk, Wasserfallen, Kreisteil) getauscht und die Konnektionsstellen überprüft werden. Als selbst nach dieser umfassenden Wartung persistierende Leckvolumina gemeldet werden, wird schließlich das gesamte Gerät ersetzt. Während der gesamten Zeit der Instandsetzung des Narkosegerätes wird der Patient bereits beatmet und der OP-Beginn verzögert sich deutlich. Eigener Ratschlag: Der/die meldende Arzt/Ärztin regt an, den Schlauchwechsel nach einer Kinder-OP sofort durchzuführen und nach jedem Schlauchwechsel Routinetests durchzuführen, um etwaige Lecks sofort zu detektieren und eine eventuell nötige Reparatur oder einen sofortigen Gerätewechsel vornehmen zu können. Er/sie betont jedoch, dass ein derartiges Ereignis erstmalig aufgetreten sei. Die CIRSmedical-Expert*innen dazu: Das CIRS-Team des Berufsverbands Deutscher Anästhesisten (BDA) und der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) betont die Wichtigkeit, aber auch die gesetzliche Verpflichtung gemäß der deutschen Medizinprodukte-Betreiberverordnung dazu, Narkosebeatmungsgeräte schon vor dem Einsatz zu prüfen. Vor Beginn der Narkoseeinleitung müsse sichergestellt sein, dass die richtigen Beatmungsschläuche angebracht seien und nach einem durchgeführten Schlauchwechsel sei ein Test unabdingbar, um eventuelle Probleme frühzeitig erkennen zu können. Die DGAI empfiehlt eine Funktionsprüfung von Narkosearbeitsplätzen spätestens alle 24 Stunden, wobei der entsprechende Test auch delegierbar sei und von der Anästhesiepflege durchgeführt werden könne. Morgendliche Kontrollen und Tests von Narkosegeräten im elektiven OP-Programm seien jedenfalls verbindlich zu regeln. CIRSmedical.at FALL DES MONATS SERVICE Der Tipp von der Expertin Übermittlung von Schulbesuchs- bzw. Inskriptionsbestätigungen: Kinder von alters- oder invaliditätsversorgten Ärztinnen und Ärzten sowie Kinder von verstorbenen Ärztinnen und Ärzten, die sich noch in einer Berufs- oder Schulausbildung befinden und die eine Kinderunterstützung bzw. (Halb-)Waisenversorgung des Wohlfahrtsfonds beziehen, müssen jedes Semester (Winter- und Sommersemester) die laufende Berufs- oder Schulausbildung nachweisen. Bitte schicken Sie uns immer automatisch die aktuelle Schulbesuchs- bzw. Inskriptionsbestätigung zu. Sie können uns diese Bestätigungen per Post, Fax (0316-8044-136) oder E-Mail (wff@aekstmk.or.at) übermitteln. Carmen Renner Wohlfahrstfonds Foto: Schiffer Ärztin/Arzt sucht Arzt/Ärztin. Der steirische Ärzteführer ist ein Top-App für Smartphones im Google-Playstore und im Apple Store. Warum soll eine Ärztin/ein Arzt einen Arzt/eine Ärztin suchen? A.: Um die eigenen Daten zu kontrollieren. B. W il sie/er wirklich ein /n braucht. Downlo d nd Nutzung sind kostenlos. Ärztin/Arzt sucht Arzt/Ärztin. Der steirische Ärzteführer ist ein Top-App für Smartphones im Google-Playstore und im Apple Store. Warum soll eine Ärztin/ein Arzt einen Arzt/eine Ärztin suchen? A.: Um die eigenen Daten zu kontrollieren. B. Weil sie/er wirklich eine/n braucht. Download und Nutzung sind kostenlos.
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