AERZTE Steiermark | September 2022

42 ÆRZTE Steiermark || 09|2022 Was bekommen Notärztinnen und Notärzte? Es gibt eine Einsatzfixum von 120 Euro und 45 Euro pro Dienststunde (unter der Woche). Das ist alles? Nein, dazu kommt noch die Pauschale pro Einsatz von 120 Euro. In Graz, wo es in der Regel weit mehr Einsätze gibt als an anderen Stützpunkten, beträgt die Einsatzpauschale 60 Euro. Was ist mit der bisherigen Zonenzulage von EUR 200 für Dienste an den Stützpunkten Mariazell, Mürzzuschlag, Bad Radkersburg, Rottenmann, Bad Aussee, Schladming, Murau und Vorau? Die sogenannte Wegezulage für diese acht Standorte bleibt natürlich voll aufrecht. Gilt das auch am Wochenende? An Samstagen, Sonn- und Feiertagen gibt es mehr: nicht 45, sondern 60 Euro pro Stunde. Das Einsatzfixum verdoppelt sich an Wochenenden und Feiertagen auf 240 Euro. Was bedeutet das alles konkret? Nehmen wir einen normalen 16-Stunden-Notarztdienst unter der Woche in Mürzzuschlag mit zwei Einsätzen als Beispiel: Dafür beträgt dann das Gesamthonorar brutto 1.280 Euro, also 80 Euro pro Stunde. Ein 24-Stunden-Dienst am Wochenende am gleichen Stützpunkt mit drei Einsätzen bringt im neuen System 88,34 Euro brutto pro Stunde. Und wie sieht es bei den Stützpunktleiterinnen und -leitern aus? Jede Stützpunktleiterin, jeder Stützpunktleiter bekommt für ihre bzw. seine Tätigkeit 720 Euro statt wie bisher 250 Euro pro Monat. Das ist das zusätzliche Entgelt einer Funktionsoberärztin bzw. eines Funktionsoberarztes. Ab wann gilt die neue Regelung? Ab 1. September 2022. Warum wurde die Bezahlung so deutlich verbessert? Es gibt zwei Gründe: Erstens wurden notärztliche Leistungen bisher in der Steiermark schlechter honoriert als in anderen Bundesländern. Da ist es eine Frage der Gerechtigkeit, das auszugleichen. Zum Zweiten gab es zuletzt einige Besetzungsprobleme, über die Medien stark berichtet haben. Durch die Verbesserungen sollen diese Probleme entschärft werden. Wenn es noch weitere Fragen gibt, was tun? Unter der Adresse www.aekstmk.or.at/667 gibt es auf der Website der Ärztekammer Steiermark FAQs mit vielen Antworten. Ganz spezielle Fragen am besten per E-Mail an angestellte.aerzte@aekstmk.or.at stellen. So werden sie am raschesten bearbeitet und beantwortet. Deutlich bessere Bedingungen für Notärztinnen und Notärzte Land und Ärztekammer einigten sich auf ein neues Modell. Damit soll die Motivation, notärztlich aktiv zu werden, deutlich erhöht werden. Illu: Adobe Stock; Foto: kK Sämtliche Fristen auf Grundlage des Ärztegesetzes 1998 im Zusammenhang mit der ärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie ärztlichen Berufsausübung werden für die Dauer einer Pandemie ausgesetzt. Aus dem 2. COVID-19-Gesetz (21. 3. 2020) ANGESTELLTE ÄRZTINNEN & ÄRZTE

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