AERZTE Steiermark | September 2022

NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN & ÄRZTE ÆRZTE Steiermark || 09|2022 45 Logisch ist das nicht Die Leistungen der österreichweit agierenden Krankenkassen und auch die Tarife sind in allen Bundesländern gleich. Sollte man meinen. Die Wirklichkeit schaut leider ganz anders aus. Harmonisierung bisher leeres Versprechen Die Leistungen der Gebietskrankenkassen dif ferierten von Bundesland zu Bundesland stark. In der zusammengelegten Österreichischen Gesundheitskasse sollte sich das rasch ändern. Das war eines der Argumente für die Fusionierung zur Österreichischen Gesundheitskasse ÖGK. Aber auch im dritten Jahr der lange diskutierten Fusionierung ist es mit der oft beschworenen „Leistungs- und Tarif harmonisierung“ noch nicht weit her, wie kürzlich die Kleine Zeitung mit Berufung auf den derzeitigen ÖGK-Obmann und Arbeitnehmerver treter Andreas Huss berichtete. Fallwerte sehr unterschiedlich Eine harte Messzahl dafür sind die so genannten Fallwerte (Betrag pro Behandlungsfall), die die ÖGK zuletzt für das Jahr 2020 veröffentlichte. Über alle Ärztegruppen hinweg beträgt er 70,10 Euro. Die Bundesländerwerte unterscheiden sich aber stark. Die variieren zwischen 82,76 und 61,83 Euro. Dabei liegt die Steiermark, wie in den meisten anderen Bereichen auch, abgeschlagen am letzten Platz. Unterschied zum Spitzenreiter: fast 21 Euro oder gut 25 Prozent. Auch zum Zweiten ist die Differenz groß, sie beträgt immerhin an die 12 Euro oder knapp 12 Prozent. Wie ist das zu erklären? Offenbar gar nicht. Einen Erklärungsversuch würden die Unterschiede in der Kaufkraft liefern können. Den so genannten Kauf kraf tindex pro Einwohner hat die GfK (Gesellschaft für Konsumforschung) nach Bundesländern und Bezirken zuletzt für das Jahr 2021 erhoben. „Die Kaufkraft misst das nominal verfügbare Nettoeinkommen der Bevölkerung inklusive staatlicher Leistungen“, erklärt die GfK-Studie. Nimmt man den Österreichschnitt Abwesenheitsmeldungen bei Ordinationsschließung (Urlaub, Krankheit etc.) – via Ärztekammer-Homepage Abwesenheitsmeldungen können einfach und unbürokratisch über unsere Homepage erfolgen. y Bitte loggen Sie sich auf www.aekstmk.or.at in den internen Bereich ein. y Sie finden unter der Rubrik „Für Ärzte“/„Niedergelassene Ärzte“ den Button „Abwesenheiten verwalten“. y Sobald Sie Ihre Eintragung auf der Homepage vorgenommen haben, wird die Meldung an die Ärztekammer und an die Österreichische Gesundheitskasse durchgeführt. y Alle Abwesenheits- und Vertretungsmeldungen werden in der Ärztinnen- und Ärztesuche (www.aekstmk. or.at/46) sowie auf www.styriamed.net (bei styriamed. net-Mitgliedern) veröffentlicht und an das Rote Kreuz weitergeleitet (zur Auskunftserteilung durch das Gesundheitstelefon 1450 sowie zur Veröffentlichung auf der Website www.ordinationen.st). Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Informations- und Mitgliederservice Tel. 0316-8044-0 Kassenvertragsärzt*innen müssen Abwesenheiten laut Kassenvertrag bzw. Honorarordnung melden. Eine Bekanntgabe im Internet ist im Sinne des Patientenservice sinnvoll. Sie erfolgt über die „Ärztesuche“ auf der Website der Ärztekammer Steiermark und auf ordinationen.st Foto: Adone Stock

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