AERZTE Steiermark | September 2022

6 ÆRZTE Steiermark || 09|2022 BEREICH Gerhard Posch Weniger Verbote, mehr Ärztinnen und Ärzte Natürlich spielt das Einkommen immer eine wichtige Rolle. Und man kann es niemandem verdenken, der lieber dort arbeitet, wo die Bezahlung besser ist. Aber es gibt auch eine Reihe von Verbesserungen, die kein Geld kosten. Darüber reden wir im Interesse der Ärztinnen und Ärzte, des Dienstgebers KAGes und der Patientinnen und Patienten. Ein gutes Beispiel ist das so genannte Nebenbeschäftigungsverbot. Es ist aus mehreren Gründen absurd: Erstens ist es kein Unterschied (arbeits- und freizeitmäßig betrachtet), ob jemand nach Dienstschluss Patientinnen und Patienten betreut oder an der Kletterwand bouldert. Zweitens ist die Nebenbeschäftigung einigen verboten, während andere zur Nebenbeschäftigung motiviert werden. Viele, das zeigen die Zahlen, wollen auch gar nicht in ihrer Freizeit arbeiten, sie wollen aber auch nicht, dass irgendein Dienstgeber es ihnen verbietet. Für den Dienstgeber sind Ärztinnen und Ärzte, die auch privat stark nachgefragt sind, ein Renommée. Dienstgeber, denen ihr eigener Ruf am Herzen liegt, denken gar nicht daran, derartige Verbote zu verhängen. Beispiele dafür gibt es ja. Dafür haben sie dann auch eine florierende Sonderklasse, die ihre Ärztinnen und Ärzte stolz macht und dem Träger gutes Geld bringt. Ärztinnen und Ärzte sind mündige Menschen, die ganz genau wissen, was sie sich zumuten können, was ihre Patient*innen wollen. Sie würden auch ihrem Dienstgeber niemals schaden. Sie verdienen Entscheidungsfreiheit. Also weg mit diesem gestrigen Nebenbeschäftigungsverbot, das Ärztinnen und Ärzte massiv verärgert, zum Ärztemangel im öffentlichen Gesundheitswesen beiträgt sowie gleichzeitig dem Dienstgeber nicht nützt. Vizepräsident Dr. Gerhard Posch ist Obmann der Kurie Angestellte Ärzte. INTRA KONT A Das Nationale Impfgremium hat eine Empfehlung für eine Auffrischung der Corona-Schutzimpfung für alle in Österreich lebenden Personen ab 12 Jahren ausgesprochen. Sie sollen sich ab September ihre vierte Impfung holen, wenn – je nach Alter – vier bis sechs Monate seit der Grundimmunisierung vergangen sind. Bisher galt die Empfehlung nur für Menschen ab 60 Jahren und für Risikopersonen. Noch wichtiger ist es nach Ansicht der Expert:innen, dass fehlende Grundimmunisierungen durchgeführt oder unvollständige fertiggestellt werden. Gesundheitsminister Johannes Rauch erwartet in den kommenden Wochen deutlich steigende Zahlen bei Corona-Neuinfektionen und eine Zunahme der Belastung in den Spitälern. Er rief die Menschen zur Auffrischungsimpfung und zum Tragen der Maske auf: „Mit Impfung und FFP2-Maske haben wir eine große Chance, gut durch den Herbst zu kommen.” (…) Rechtzeitig zum Herbstbeginn hat auch das Nationale Impfgremium seine Empfehlung für die Corona-Auffrischungsimpfungen erweitert: Die vierte Impfung ist nun für alle Personen ab 12 Jahren bei entsprechendem Abstand zur letzten Impfung je nach Alter ab vier bis sechs Monate nach dem Abschluss der Grundimmunisierung (3. Impfung) empfohlen. Bei Kindern von 5 bis 11 Jahren soll spätestens zu Schulbeginn die Grundimmunisierung bestehend aus drei Impfungen fertiggestellt werden, in dieser Altersgruppe ist derzeit keine Auffrischungsimpfung empfohlen. Das Nationale Impfgremium hat seine Empfehlung auch an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst. Für Menschen über 60 Jahren ist eine Auffrischungsimpfung nun bereits ab vier Monaten nach dem Abschluss der Grundimmunisierung empfohlen. Für Menschen von 18 bis 59 Jahren lautet die Empfehlung ab sechs Monaten. Zudem kann eine Impfung nun auch ungeachtet einer Genesung erfolgen. Ein Abstand bis zu sechs Monaten nach einer Genesung ist aber möglich. Das Nationale Impfgremium erstellt die Impfempfehlungen für Österreich und entwickelt sie weiter. https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220831_ OTS0071/nationales-impfgremium-empfiehlt-corona-auffrischungsimpfung-fuer-alle-ab-12-jahren-anhang 2 D BATTE Nationales Impfgremium Vierte Impfung für alle ab zwölf Jahren

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