Ærzte Steiermark || 11|2022 35 Mangelndes Sign-In: Unnötige Narkose Der aktuelle CIRS-Fall ereignete sich an einem Wochentag im Routinebetrieb eines Krankenhauses, auf der Orthopädie und Traumatologie. Gemeldet wurde er von einem/r Arzt/Ärztin mit weniger als fünf Jahren Berufserfahrung. Betroffen war eine junge Frau zwischen 16 und 20 Jahren, die nicht zu Schaden kam. Die junge Frau befand sich in Narkose im OP, um eine Kreuzbandplastik vornehmen zu lassen, als der/die Hauptoperateur*in im Bereich des OP-Gebietes einen Hautausschlag feststellte. Er/Sie beschloss, aufgrund dessen nicht zu operieren. Die Patientin wurde daher unnötigerweise dem Risiko einer Narkose ausgesetzt. Bei der Aufnahme sowie beim präoperativen Sign-In wurde die Schiene über dem Knie nie abgenommen, weshalb der Hautausschlag unbemerkt blieb. Das Sign-In wurde einem/r Arzt/Ärztin in Ausbildung übertragen, der/die dabei offenbar zu wenig sorgsam vorgegangen war. Selbst eine präoperative Seitenmarkierung fand nicht statt, weil laut Operateur die OP-Seite durch die Schiene ausreichend markiert gewesen sein soll. Eigener Ratschlag: Der/die meldende Arzt/Ärztin sieht die Ursache für das Ereignis in mangelnder Kommunikation, in Teamfaktoren wie in der Ablauforganisation. Um derartige Vorkommnisse zu vermeiden, die laut seiner/ihrer Angabe in diesem Haus quartalsweise auftreten, solle der Hauptoperateur selbst das Sign-In vornehmen und erst dann eine Narkose eingeleitet werden. Die CIRSmedical-Expert*innen dazu: Der/die Expert*in der KRAGES aus dem Bereich Orthopädie hingegen hält fest, dass das Sign-In durchaus auch von einem/r Assistenzarzt/-ärztin durchgeführt werden könne und anhand einer Liste abzuarbeiten sei: „Gewissenhaftes Arbeiten ist einem durchschnittlichen Arzt zuzumuten.“ Schon bei der Aufnahme sei der Hautstatus im OPBereich zu kontrollieren, unabhängig von Orthesen oder Schienen. Die Markierung des OP-Gebietes vor der Einschleusung in den OP sei unerlässlich. Es müsse daher ein Riskmanager die Abläufe von der Aufnahme bis zur OP prüfen und mit den Abteilungsvorständen abgleichen. Rechtlich gesehen handle es sich bei einer nicht benötigten Narkose um eine leichte Körperverletzung; rechtliche Folgen seien möglich. In kurzem zeitlichem Abstand wurde eine ähnlich verursachte OP-Verschiebung nach bereits eingeleiteter Narkose an CIRSmedical gemeldet. CIRSmedical.at fall des monats service Der Tipp vom Experten Karenz und Co: Ausnahmen vom Erlöschen der Berechtigung zur Berufsausübung Gemäß § 59 Abs 1 Z 3 Ärztegesetz erlischt bei einer länger als sechs Monate dauernden Einstellung der ärztlichen Tätigkeit die Berechtigung zur Berufsausübung, was zur Streichung aus der Ärzteliste durch die Österreichische Ärztekammer und damit zur Beendigung der ordentlichen Mitgliedschaft zur Landesärztekammer führt – dies trifft aber beispielsweise im Falle bestimmter Karenzierungen oder eines durchgehenden Krankenstandes nicht zu. Ist einer der nachfolgenden Gründe gegeben, kann eine Weiterführung in der Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer über sechs Monate hinaus schriftlich mit gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Nachweise beantragt werden: • krankheitsbedinge Nichtausübung • Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz • Karenz gemäß Mutterschutzgesetz, Väter-Karenzgesetz • Zeiten, in denen Leistungen gemäß Kinderbetreuungsgeldgesetz bezogen werden • auslandsbedingte Studienaufenthalte für die Dauer von maximal einem Jahr, in begründeten Ausnahmefällen von maximal zwei Jahren Bitte beachten Sie, dass Sie für die Geltendmachung der oben genannten Ausnahmetatbestände einer regelmäßigen Nachweispflicht unterliegen. Zusätzlich besteht auch vor Ablauf von sechs Monaten nichtärztlicher Tätigkeit die Möglichkeit einer freiwilligen Beendigung der Mitgliedschaft (§ 59 Abs 1 Z 6 Ärztegesetz). Dieser Verzicht auf die Berufsausübung ist ebenfalls schriftlich zu melden. Die entsprechenden Meldungen und die Übermittlung der Nachweise können entweder per Post, per Fax an 0316-8044-790 oder per E-Mail an info@ aekstmk.or.at erfolgen. Marco DANIEL Informations- und Mitgliederservice Foto: Schiffer
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