niedergelassene Ärztinnen und ärzte Ærzte Steiermark || 11|2022 45 Der ganz normale Praxiswahnsinn praktisch täglich Von Ulrike Stelzl Nie wieder geh ich zum Arzt! Wenn mir irgendetwas weh tut, versuche ich es erst mal wegzuignorieren. Denn wenn ich auf jeden Schmerz sofort mit einer Untersuchung reagieren würde, könnte ich meinen Zweitwohnsitz in der Radiologie oder im MR-Institut anmelden. Die meisten Dinge sprechen ganz gut auf konsequentes Verdrängen an und erledigen sich damit von selbst. Einige aber nicht. Und nach zirka einem halben Jahr mit schlaflosen Nächten (ich), aber dafür gut eingeschlafenen Gliedmaßen (beide obere Extremitäten) und einem Klackern im linken Ohr, beschloss ich dann doch einmal zum MR zu gehen. Ein freundlicher Kollege zeigte mir gleich nach der Untersuchung meine Foramenstenosen der unteren HWS. Mit sehr ernstem Gesicht. Sehr ernste Gesichter machten auch mein HNO-Arzt und meine Osteopathin. Darauf geschrieben stand die Frage: Notschlachten oder einäschern? Und machen könne man eigentlich auch nicht viel. Da ich mich aber noch etwas zu jung fürs Krematorium fühle, beschloss ich, mir noch die fachärztliche Meinung eines Wirbelsäulenspezialisten zu holen. Ich kenne den Kollegen schon seit Ewigkeiten und bekam wirklich einen Termin ohne warten zu müssen. Er warf einen kurzen Blick auf mein MR und meinte: „Keine Sorge, das ist ein Mickey-Mouse-Befund. Willst du ein Gutachten, damit du in Pension gehen kannst?“ „Ääää – nein.“ Pension? Was soll ich dort? Mein Vorbild ist mein Großvater, der als Landpraktiker erst mit Ende Siebzig in den Ruhestand gegangen ist. Ich will arbeiten, ich will Sport machen und vor allem will ich wieder schlafen. Ich fragte ihn noch, ob ich mir das riesige Lipom am Schulterblatt, das mir ein bisschen den Charme des Glöckners von Notre Dame verleiht, rausnehmen lassen soll. Er sah sich das an und meinte: „Du hast ja sonst auch genug Speck, da wird nur ein tiefer Krater, lass es bleiben.“ Bussi, Tschüss und ich war wieder draußen. Als fette Pensionsanwärterin. Zuerst war alles ein bisschen surreal: Ist das wirklich gerade passiert? Wurde mir das wirklich gerade gesagt? Hat der mich gemeint? Schlussendlich hat mich meine Physiotherapeutin wieder hinbekommen, ich kann wieder sporteln und sogar die Fenster putzen. Im Moment quält mich die Listhesis L3/4 und der dünne Bandscheibenrest dazwischen. Bei jedem Karate- Kick klackert es in der LWS. Wahrscheinlich sollte ich zum Wirbelsäulenspezialisten. Aber ich denke, ich entscheide mich diesmal Mal doch lieber für das Krematorium. Dr. Ulrike Stelzl ist niedergelassene Ärztin für Allgemeinmedizin. Mehr von ihr gibt es im Buch „Hallo Doc! 2 Der ganz normale Praxiswahnsinn“ (erhältlich bei Amazon) Foto: Stelzl, Ärztekammer/Schiffer Gemäß § 4 Abs. 1 des für das Bundesland Steiermark geltenden ÖGK-Gesamtvertrages, gem. § 3 Abs 1 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau abgeschlossenen Gesamtvertrages sowie gem. § 3 Abs 3 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Sozialversicherung der Selbständigen abgeschlossenen Gesamtvertrages werden nachstehende Planstellen ausgeschrieben: PlanstellenAusschreibung 11/2022 Ärz*tinnen für Allgemeinmedizin Bezirk Hartberg-Fürstenfeld Waldbach-Mönichwald (ÖGK, BVAEB, SVS) ab 01.01.2022 : 1 EUR 70.000,00 Anschubfinanzierung Für die Bewerbung ist der aufgelegte Bewerbungsbogen mit allen für die Bewerbung notwendigen Unterlagen bei der Ärztekammer für Steiermark, 8010 Graz, Kaiserfeldgasse 29, bis längstens 13.12.2022 einzureichen. Bewerbungsbögen sind bei der Ärztekammer für Steiermark erhältlich oder auf der Homepage der Ärztekammer unter www.aekstmk.or.at/Formulare/Niedergelassene Ärzte abrufbar. Später einlangende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Bewerber*innen, die nicht Mitglied der Ärztekammer für Steiermark sind: Dem Bewerbungsbogen sind zusätzlich beizuschließen, wenn die Unterlagen nicht bereits dem Reihungsantrag beigelegt wurden: QQ Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen) QQ Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen) QQ Staatsbürgerschaftsnachweis QQ Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation QQ Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufsberechtigte/r angestellte/r oder niedergelassene/r Ärztin/ Arzt der jeweiligen Landesärztekammer QQ Bestätigung über die Tätigkeit als Vertrags*ärztIin einer Krankenversicherungsanstalt innerhalb des Staatsgebietes einer der Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder eines Assoziationsstaates. Nach Zuerkennung der Planstelle durch die Ärztekammer für Steiermark und die Krankenversicherungsträger ist die Vorlage eines aktuellen Strafregisterauszuges (Leumundszeugnis) erforderlich; die Niederlassungsbestätigung der Ärztekammer für Steiermark wird automatisch nach Zuerkennung der Planstelle an die Krankenversicherungsträger weitergeleitet. Anmerkung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die termingerechte Abgabe der Bewerbung auch das Fax-Gerät der Ärztekammer für Steiermark zur Verfügung steht; Fax-Nr.: 0316/8044-135.
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