20 Ærzte Steiermark || 12|2022 Ärztekammer Wahlen Bei der aktuellen Wahl wurden viele wiedergewählt, aber auch viele erstmals, vor allem dann, wenn sich Vorgänger *innen aus dem aktiven Berufsleben zurückgezogen oder sich aus anderen Gründen nicht mehr der Wahl gestellt haben. Wenn Sie auf den folgenden Seiten Ihr Spita l , Ihren Bezirk(steil) oder Ihre Fachgruppe vermissen sollten, hat das einen einfachen Grund: Es hat sich dann niemand gefunden, um die Anliegen der Kolleginnen und Kollegen zu Sie heißen umgangssprachlich „kleine“ Wahlen. Sie sind aber nicht klein. Denn im Herbst jedes Ärztekammerwahljahrs werden die Bezirksärzte- und Spitalsärztevertreter*innen sowie die Fachgruppenobleute in der Ärztekammer Steiermark gewählt. Das Spezielle an diesen Wahlen: Es werden die unmittelbaren Vertretungen gewählt. Und das sind einschließlich der Stellvertretungen (die es nicht zwangsläufig geben muss) fast 200 Ärztinnen und Ärzte. Es sind also sehr große Wahlen mit überschaubar großen Wahlkörpern. Denn natürlich sind es die Ärztinnen und Ärzte im jeweiligen Spital oder der Klinik bzw. im jeweiligen vertreten … „Es ist wichtig, dass es diese unmittelbare Vertretung gibt. Nur so erfahren wir authentisch, wo die Kolleginnen und Kollegen der Schuh drückt. Nur dann können wir deren Anliegen an unsere gesundheitspolitischen Gegenüber herantragen. Deswegen sollte sich jedes Spital, jede Klinik, jeder Bezirk und jedes Fach eine Stimme geben“, betont der Präsident der Ärztekammer Steiermark, Michael Sacherer, die große Bedeutung der „kleinen“ Wahlen. Die Vertreterinnen und Vertreter bzw. Fachgruppenobleute wurden für fünf Jahre gewählt, also bis Herbst 2027. Bezirk, die ihre unmittelbare Vertretung wählen. Bei den Bez i rksä rz tever t retungen werden übrigens Graz (in rechtes und linkes Murufer) und Graz-Umgebung (in Nord und Süd) geteilt, damit die Gewählten den Vertretenen wirklich nahe sind und die Wahlkörper nicht zu groß werden. Bei den Fachgruppenwahlen haben die Ärztinnen und Ärzte aller Sonderfächer (nur für ihr eigenes Fach) das aktive und passive Wahlrecht. Das heißt, sie dürfen wählen (aktiv) und sie dürfen gewählt werden (passiv). Große „kleine“ Wahlen Sie heißen „kleine“ Wahlen und finden jeden Herbst in den Ärztekammerwahljahren statt. Gewählt werden mehr als 150 Fachgruppenobleute, Spitals- und Bezirksärztevertreter sowie deren Stellvertreter. Also sollten sie eigentlich „große“ Wahlen heißen. Foto: Schiffer „Es ist wichtig, dass es diese unmittelbare Vertretung gibt.” Michael Sacherer
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