Ærzte Steiermark || 12|2022 35 Illu: Adobe Stock wirtschaft&Erfolg Walter Hoch Das Meinungsforschungsinstitut Marketagent (siehe Marketagent .com) führ te hierzu im September eine Umfrage mit 1.000 Personen durch. Ihr zufolge herrscht zwischen Nachbarn überwiegend ein Einverständnis, so hat mindestens jeder Dritte „ein sehr gutes Verhältnis“ zu seinen Nachbarn, ein „eher gutes“ Verhältnis meldeten sogar 41 %. Als „mittelmäßig“ stuften es ca. 21 % ein. Der prekäre Bereich beginnt mit 2,7 %, die es „eher schlecht“ fanden, am unteren Ende der Skala rangieren 0,6 % mit der Bewertung „sehr schlecht“. Über zwei Drittel hatten auch „noch nie“ mit einem oder mehreren Nachbarn einen Streit, aber immerhin 26,2 % bereits „ein paar Mal“. 4,9 % waren sich „schon öfter“ in die Haare geraten. Ungebührliches Maß der Belästigung Bei Ärzt*innen können solche Egozentriker*innen nicht nur lästig, sondern sogar geschäf tsschädigend sein. Wenn der Arzt/die Ärztin im Vieraugengespräch mit einem vulnerablen Menschen Vertrauen zu gewinnen sucht, wirken obstinate Basshämmer samt sägender Gitarrenriffs von nebenan kontraproduktiv. Auch Beethovens Ode an die Freude aus der 9. Sinfonie kann durch Wände hindurch konzentrationsstörend sein oder bang wartenden Patient*innen sozusagen ins falsche Ohr geraten. In Zeiten zunehmender Sensibilitäten können Patient*innen, denen solche Unbill widerfährt, auch gänzlich fernbleiben. Im Zeitalter der universellen Vernetzung kann auch das Wartezimmer zu einer Lärmquel le werden, und zwar wenn einzelne Wartende die anderen mit e n e r g i s c h e n H a n d y - G e - s p r ä c h e n oder „Katz enmu s i k “ au s dem K o p f h ö r e r z w a n g s b e - g lücken (von jenem Drittel der Bef ragten der vorne genannten Studie, welche schon Konflikte mit der Nachbarschaft hatten, gaben 41,2 % an, Lärm und Ruhestörung seien die Gründe gewesen). Der Gesetzgeber gibt vor, dass Lärm durch Nachbarn erst klagbar wird, „wenn das ortsübliche Maß überschritten wird und die ortsübliche Benutzung des Grundstücks weDer Nachbar als Freund oder Feind Eine Ordination ist keine Insel, weder im Mehrparteienhaus noch im Dorf. Das freut die Ärzt*innen, wenn sie ein gutes Einverständnis mit den Nachbarn haben. Es ist aber weit weniger angenehm, wenn Nachbarn die Belästigung über das ortsübliche Maß hinaus steigern – oder ihrerseits Belästigung beklagen. sentlich beeinträchtigt“ (www. oe s t e r re i ch .g v. at /themen/ bauen_wohnen_und_umwelt/ stoerungen_durch_nachbarn. html) bzw. wenn „störender Lärm in ungebührlicher Weise erregt“ wird. Ortsüblich sind z. B. Baulärm im innerstädtischen Bereich oder Verkehrslärm am Joanneumring in Graz. Das subjektive Lärmempfinden tritt bei einer Beschwerde gegenüber den objektiven Gegebenheiten zurück und ist zu dulden. Wenn aber eine ungebührliche Belästigung über eine lange Zeit geduldet wird, verändert sie ihren Status und wird früher oder später ortsüblich und muss gedu ldet werden. Weitere Steine des Anstoßes Am zweitöftesten entstehen Konf likte aus Unstimmigkeiten beim Parken: 18 % ärgerten sich laut Studie darüber. Bei Ärzt*innen wird dieser Punkt besonders schlagend, wenn vor der Ordination die ausgeschilderten Parkplätze für Patient*innen von rücksichtslosen Nachbarn zugeparkt werden – oder umgekehrt Patient*innen etwa Siedlungsparkplätze „verstellen“. Auf der Negativ-Liste folgt darauf eine mehr ideelle Ungebührlichkeit: 17 % sahen üble Nachrede, Tratsch u n d V e r l e u m - d u n g a l s P r o - b l e m . Den Ärzt*innen können feindselige Nachba rn durchaus schlechte Nachrede „anhängen“ – etwa mit der Fama, dass die Patient*innen Stiegenaufgänge verschmutzen oder „verseuchen“. Als weitere Konf likte wurden u. a. Streitigkeiten über Grundstücksgrenzen
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