AERZTE Steiermark | Dezember 2022

wirtschaft&Erfolg und herüberragende Bäume (13,2 %), schlechte Gerüche und Verschmutzung (10,9 %), Belästigung durch Tiere in der Nachbarschaft, z. B. durch Hunde (8,7 %), genannt. Das Bellen/Jaulen von Hunden muss grundsätzlich geduldet werden, erreicht es jedoch ein „ungebührliches Maß“, handelt es sich übrigens um eine Verwaltungsübertretung. Spagat zwischen Eskalation und Deeskalation Steigern sich einzelne Vorkommnisse zur Dauerplage, so haben laut obiger Studie 30,5 % ein klärendes Gespräch versucht. Das bietet die Chance, Verständnis füreinander zu finden. Der Nachbar wird nicht mehr nur als derjenige gesehen, der Belästigung verursacht und die persönliche Lebensqualität bzw. den Geschäftsgang der Ordination einschränkt, sondern als Mensch mit Lach- und Sorgenfalten. Die meisten Nachbarschaftskonflikte lassen sich dadurch ausreden und lösen. An zweiter Stelle der Aktivitäten zur Streitbeilegung steht Resignation – „Hab mich im Stillen geärgert“ gaben 21,2 % an. 17,4 % haben sich an die Hausverwaltung gewandt. Manchmal kann damit ein Konflikt konsensual beigelegt werden, insbesondere dann, wenn sich die Hausverwaltung neben ihren Hauptaufgaben auch dem sozialen Frieden in der Wohnanlage verschrieben hat. 15,1 % nannten „Mich mit anderen Nachbarn, die ebenfalls davon betroffen sind, organisiert“. Bei der darunterliegenden Gruppe von Aktivitäten, 13,1 % haben „Die Polizei angerufen“, kann der Schuss auch nach hinten losgehen. So klopfen die Beamten beim Nachbarn an und weisen diesen auf die Ruhestörung hin. Wenn nun auch eine Besserung der Situation für den Lärmgeplagten eintritt, so ist doch das nachbarschaftliche Klima danach meist längerfristig gestört. Diese Maßnahme empfiehlt sich, wenn ohnehin nur wenig Wert auf gute Nachbarschaft gelegt wird. Ist die Nachbarschaft schon komplett zerrüttet, so kann die Polizei an Ort und Stelle immerhin Beweise für das „Ungebührliche“ in Bezug auf ein Gerichtsverfahren aufnehmen. Weitere Aktivitäten diesbezüglich sind u. a. „Einen Brief an den Nachbarn/ die Nachbarin geschrieben“ (6,8 %), „Dem Nachbarn etwas zu Fleiß gemacht“ (5,8 %), „Körperliche Auseinandersetzung mit dem Nachbarn/der Nachbarin“ lag gleichauf mit „Ein Mediator wurde eingeschaltet“ (3,5 %), „Ein SocialMedia-Posting verfasst(en)“ 3,2 %. Gang zum Gericht Bleibt die Belästigung trotz der genannten Schlichtungsversuche aufrecht, dann beauftragen 9 % einen Rechtsanwalt. Ist man rechtsschutzversichert, so ist der Gang zum Anwalt und fortan zum Gericht kein großes finanzielles Risiko. Allerdings kann es bis 18 Monate dauern und der Ruhestörer weiter wüten, bis im Verwaltungsstrafverfahren eine Geldstrafe verhängt wird. Auch eine „Lärmstörungsunterlassungsklage“ wirkt nur begrenzt (Alexander Illedits, Anwalt und Experte im Nachbarrecht, in www.trend.at/ branchen/rechtsschutz/so-sienachbarn-wehr-375081). Wird die Klage überhaupt abgewiesen, wäre das ein Persilschein für eine Fortführung der Belästigung. Um die Gerichte zu ent lasten, wurde manchenorts eine Schlichtungsstel le dem Bezirksgericht vorgeschaltet. Hier sind die Klagen vorerst einzubringen, ihre Entscheidungen müssen aber nicht anerkannt werden. Bevor die Klage in ein ordentliches Verfahren mündet, besteht noch die Möglichkeit, durch einen prätorischen Vergleich (Vergleich vor dem Bezirksgericht) eine Einigung zwischen den Parteien zu erzielen. Ein solcher Antrag kann vor der eigentlichen Klage beim Amtstag des Bezirksgerichts gestellt werden, bei einer Einigung ist der Rechtsstreit erledigt. „Einen schönen Guten Tag, Herr Nachbar!“ Am Land funktioniert Nachbarschaftshilfe noch einigermaßen, in der Stadt ist sie selten. Dabei würden die Menschen gesünder, zufriedener und glücklicher, wenn der Zusammenhalt funktioniert. Laut einer Umfrage der österreichischen Nachbarschaftsplattform fragnebenan.com wünschen sich die meisten auch Kontakt zur Nachbarschaft, sind aber überfordert, einen Kontakt herzustellen. Bei einem Hof- oder Straßenfest bzw. einer Vernissage in der Ordination, bei der auch die Nachbarn eingeladen sind, lassen sich leichter Brücken bauen. 36 Ærzte Steiermark || 12|2022 Illu: Shutterstock Rat und D@ten : Die EDV-Kolumne eCard-System: Wünsche ans Christkind In letzter Zeit häu fen s i ch schwere Probleme beim eCardSystem. Wiederholtkommtes,v.a. zumWochenbeginn, zu System- ausfällen, die den Ordiablauf massiv beeinträchtigen. Die Folgen: Wartezeiten und für die Patientenversorgung verlorene Zeitressourcen. Teils stehen wichtige Systeme still. Im Anschluss an die Ausfälle muss zeitintensiv nacherfasst und Fehlendes abgearbeitet werden. Besonders in Kassenordis, wo sehr zeiteffizientes Arbeiten essentiell notwendig ist, um ausreichend Zeit für die Patient:innen zu haben, ist dies inakzeptabel. Hinzu kommen wirtschaftlicher Schaden durch Personal-Mehraufwand und ev. irrtümliche Beauftragung von IT-Technikern. Adäquates Fehlermanagement und zeitgerechte Informationen wären diesbezüglich mehr als notwendig. Die Betreibergesellschaft SVC – eine 100% Tochter des Hauptverbands – wurde mehrfach auf diese Umstände hingewiesen. Unser Wunsch (ans Christkind) ist die umgehende Behebung dieser Probleme. Unabhängig davon werden wir mit den Systempartnern über die Etablierung eines service-levelagreements bzw. eines adäquaten Monitorings für Systemausfälle diskutieren. Außerdem muss für schwerwiegende Ausfälle die Haftungsfrage punkto ökonomischer Folgen für unsere Ordinationen gestellt werden. Dr. Alexander Moussa ist österreichischer Referent für eHealth in Ordinationen. Alexander Moussa

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