Ærzte Steiermark || 12|2022 37 Reoperation aufgrund fehlender Instrumente Der aktuelle Fall des Monats ereignete sich an einem Wochentag im Routinebetrieb eines Spitals. Betroffen war ein männlicher Patient, der reoperiert werden musste. Der Patient kam zu einer Revisionsoperation an der Hüfte auf die Orthopädie und Traumatologie eines Krankenhauses. Die erforderlichen Leihinstrumente und Implantate wurden von extern angeliefert, die Instrumente vor der OP sachgerecht aufbereitet. Erst intraoperativ fiel auf, dass ein unbedingt notwendiger Teil – eine Hülse für den Adapter zum Aufsetzen des Drehmomentschlüssels – nicht im gelieferten Set enthalten war. Daraufhin musste der Eingriff abgebrochen und der Patient am darauffolgenden Tag nochmals operiert werden. Für eine derartige Operation werden, so der/die Meldende vom Pflegepersonal, bis zu 20 Trays mit Instrumenten angeliefert. Schon die Auflistung dieser großen Menge an Teilen, die manchmal auch mittels Fotodokumentation erfolgt, sei in einigen Fällen unvollständig. Der/die Meldende merkt an, dass die Kontrolle der Vollständigkeit der Leihinstrumente durch das anliefernde Unternehmen erfolge und der Inhalt der Instrumentensiebe nicht bekannt sei. Die CIRSmedical-Expert*innen dazu: Ein/e Expert*in des LKH Graz aus dem Bereich Qualitäts- und Risikomanagement sowie OP-Management betont, dass unvollständige oder fehlerhafte Lieferungen von Instrumenten und Implantaten durchaus öfter auftreten. Der/die Expertin schlägt sowohl eine Ausgangskontrolle im Bereich des liefernden Unternehmens als auch eine Eingangskontrolle im Krankenhaus vor. Die Packliste und die Leihinstrumente seien an einen Anwender aus dem chirurgischen Fach zu übergeben; vor der Aufbereitung der Medizinprodukte sei deren Vollständigkeit gemäß Packliste zu überprüfen. Fehlt ein Teil, sei dies dem für die Operation vorgesehenen chirurgischen Team zu melden. Danach sei zu kontrollieren, ob das Nachsenden der fehlenden Teile rechtzeitig erfolgt sei, und wenn nicht, die Operation zu verschieben. Neben Packlisten könnten auch Fotos der erforderlichen Teile einer Tasse (Piktogramme) hilfreich sein. Mittels Barcode oder QR-Code könnten sämtliche angelieferten, verwendeten und implantierten Teile eingelesen werden. Dies könne dann bei der verpflichtenden Führung von Registern für Knie- und Hüftendoprothesen hilfreich sein. CIRSmedical.at fall des monats service Der Tipp von der Expertin Invertragnahme Wer nach erfolgreicher Bewerbung eine ÖGK-Kassenplanstelle annimmt, muss einige Formalitäten erledigen. Ganz wichtig ist in weiterer Folge der Antrag um Invertragnahme mit den Kleinen Kassen. Dieser sollte so schnell wie möglich in der Ärztekammer per Post, Fax oder per E-Mail eingereicht werden. Ansuchen zur Verrechnung bestimmter Leistungen: In den Honorarordnungen der Krankenversicherungsträger gibt es gewisse Leistungen, die ein Kassenarzt nur verrechnen kann, wenn er ein entsprechendes Ansuchen gestellt und die notwendigen Nachweise erbracht hat. Alle Ansuchen müssen bis spätestens 20. des zweiten Monats nach Quartalsbeginn (z. B. 20.05. für das 2. Quartal) bei der Sozialversicherung einlangen und sind dementsprechend vollständig inkl. Ausbildungsnachweisen und/oder Gerätenachweisen bei der Ärztekammer per Post, Fax oder per E-Mail abzugeben, sodass diese fristgerecht an die Kassen weitergeleitet werden können. Sara Mujanovic Kurie Niedergelassene Ärzte ngl.aerzte@aekstmk.or.at Foto: Schiffer Ärztin/Arzt sucht Arzt/Ärztin. Der steirische Ärzteführer ist ein Top-App für Smartphones im Google-Playstore und im Apple Store. Warum soll eine Ärztin/ in Arzt einen Arzt/eine Ärztin suchen? A.: Um die eigen n Daten zu kontrollieren. B. Weil sie/er wirklich eine/n braucht. Download und Nutzung sind kostenlos. Ärztin/Arzt sucht Arzt/Ärztin. Der steirische Ärzteführer ist ein Top-App für Smartphones im Google-Playstore und im Apple Store. Warum soll eine Ärztin/ein Arzt einen Arzt/eine Ärztin suchen? A.: Um die eigenen Daten zu kontrollieren. B. Weil sie/er wirklich eine/n braucht. Download und Nutzung sind kostenlos.
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