44 Ærzte Steiermark || 12|2022 angestellte Ärztinnen und ärzte Ärzt*innen in Ausbildung GEM/EINSAM geben Einblick in ihren Alltag Mein Weihnachtswunsch 2022 Gibt es Menschen, die mehr wert sind als andere? Auf diese Frage würden wahrscheinlich die meisten mit einem energischen „NEIN, jeder Mensch ist gleich viel wert, das steht doch auch so in der Menschenrechtskonvention!“ antworten. Doch im Alltag ist dem oft nicht so. Ich schreibe hier aber nicht über aktuelle Situationen wie die Proteste im Iran oder die Fußball-WM in Katar, wo ganz klar und in aller Öffentlichkeit Menschenrechte verletzt werden, sondern über unterschwelligere Diskriminierungen, die uns tagtäglich – auch im Gesundheitsbereich – begegnen: Eine Mutter bittet bei der Visite auf der Kinderstation um Aufsicht für ihr Kind, denn sie müsse dringend etwas zum Anziehen für eine anstehende Hochzeit kaufen. Mit vollstem Verständnis wird der Mutter mitgeteilt, dass dies kein Problem sei. Die Tür des Zimmers schließt sich, der erste Kommentar, der fällt: „Na hoffentlich findet die was, so fett wie sie ist!“ Eine ältere Dame irrt am Gang einer Station herum und fragt die erstbeste Person, die sie antrifft, nach der nächsten Toilette. Zum Pech der Patientin war die Angesprochene eine leitende Oberärztin mit Extremhybris: „Woher soll ich das wissen?! Denken Sie ich habe jahrelang Medizin studiert, um zu wissen, wo die Toiletten sind?! Fragen Sie die Putzfrau!“ „Den behandel ich nicht, glaubst du ich steck einem Schwarzen meinen Finger in den Po?“, „Den Mufti kannst du als nächstes behandeln, das is mir zu mühsam, die können ja alle kein Deutsch“ „Die hat nen ganzen Aktenordner vom Süd, können ma die net gleich dort hinschicken?!“ Alles Sätze, die vor kurzem in steirischen Krankenhäusern und Ordinationen gefallen sind. Mir ist klar, dass durch den Zeitdruck und das Chaos im Gesundheitssystem viel Empathie flöten geht. Allerdings muss doch ein Mindestmaß an Respekt den Patient*innen gegenüber vorhanden sein, die zu behandeln ja schließlich unser Beruf ist. Mein Weihnachtswunsch lautet deshalb: Mehr Respekt nicht nur unseren Patient*innen, sondern allen Menschen gegenüber. Man weiß schließlich NIE, wie es jemandem geht, was jemand erlebt hat oder gerade durchleidet. Denn schließlich antwortet so gut wie jeder Arzt/jede Ärztin auf die Frage, warum er/sie Arzt/Ärztin werden wollte: „Weil ich Menschen helfen möchte.“ Und das beginnt beim Respekt. Du bist Jungarzt/ärztin und hast Lust, in dieser Glosse über deinen Alltag, deine Erlebnisse, über die wunderbaren und über die abgründigen Aspekte zu schreiben? Dann melde dich unter: gem.einsam@gmx.at und office@conclusio.at Absolute Anonymität wird garantiert. GEM/EINSAM – schreiben steirische Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung über ihren Alltag im Beruf, im Leben und ihren Weg von „wilden Jungen“ zu „alten Profis“. Illu: Adobe Stock Bildungskarenz: endlich Klarheit Es gab immer wieder Unklarheiten über die Bildungskarenz von Spitals*ärztinnen. Die ÄK hat wesentliche Fragen direkt mit dem AMS geklärt. Abschlussarbeit etc.) � Dauer der durchgehenden Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber für mind. sechs Monate unmittelbar vor Antritt der Karenzierung (geringfügige Beschäftigung ist nicht ausreichend) � Welche Fortbildungen im Zuge einer Bildungskarenz akzeptiert werden und welche Kurse nicht beansprucht werden können, muss zwischen Arbeitgeber*in und Arbeiternehmer*in vereinbart werden. Allerdings ist ein konkreter Bezug zum beruflichen Alltag unbedingte Voraussetzung. Sonderregelung bei Eltern von Kindern unter sieben Jahren: Bei Antritt der Bildungskarenz innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der Mutterschafts- oder Elternkarenz entfällt die Notwendigkeit einer Anstellung von sechs Monaten bei einem Arbeitgeber, sofern die Geburt des Kindes vor dem 1. Jänner 2017 erfolgt ist. Online-Kurse: I.d.R. bestätigen Schulungsträger von OnlineFortbildungen die Teilnahme mit einem Formular des AMS. Nunmehr konnte mit dem AMS geklärt werden, dass die Arztakademie – auch wenn sie streng genommen nicht der Schulungsträger ist – diese Bestätigung für Fernlehrgänge ausstellen kann, wenn der seminaristische bzw. interaktive Anteil mind. ein Viertel beträgt. Wichtig ist nur, dass die Arztakademie dies im Bestätigungsformular bzw. -schreiben auch explizit mitbestätigt. Weitere Infos: www.aekstmk.or.at/669 Was ist eine Bildungskarenz? Sie ist eine Freistellung einer Arbeitnehmerin/eines Arbeitnehmers von der Arbeitsleistung mit dem Ziel, eine Weiterbi ldungsmaßnahme zu absolvieren. Diese muss in beiderseitigem Einverständnis zwischen Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in erfolgen (es besteht leider kein Rechtsanspruch auf eine Bildungskarenz). Während der Bildungskarenz erhält der/die Arbeitnehmer*in kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern das AMS kommt in diesem Zeitraum für die Entlohnung auf (das Weiterbildungsgeld entspricht der Höhe des Arbeitslosengeldes), sofern alle Voraussetzungen hierfür erbracht werden. Was sind die Voraussetzungen? � Bestand eines aufrechten Dienstverhältnisses � Einvernehmen zwischen Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in (das betrifft auch die Inhalte). � Weiterbildungsmaßnahmen müssen im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden erfolgen. Wichtig: Bei Betreuungspflichten für ein Kind unter 7 Jahren und dem Nachweis, dass keine längere Betreuung möglich ist, genügen 16 Wochenstunden. Schriftliche Nachweise über einzelne Bildungsabschnitte müssen erbracht werden (z. B. gewisse Anzahl an ECTS-Punkten bei einem Studium, Bestätigung über die Absolvierung bestimmter Prüfungen oder die Vorbereitung auf eine
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