AERZTE Steiermark | Dezember 2022

Niedergelassene Ärztinnen & Ärzte Ærzte Steiermark || 12|2022 45 Mindestens 42,5 Millionen mehr von der ÖGK Insgesamt 42,9 Millionen Euro mehr gibt es von der ÖGK für die Versorgung in der Steiermark bis 2024. Das ist ein Plus von 15,78 Prozent. Bei einer nur 1-prozentigen Frequenzsteigerung erhöht sich das Volumen auf 51,4 Millionen Euro bzw. mehr als 19 Prozent plus. Dieses Ergebnis der Kassenverhandlungen harrt noch der Bestätigung durch den ÖGK-Verwaltungsrat. Dass der aktuelle Kassenabschluss sehr gut ist, weiß man. Wie gut er ist, kann man in der jüngsten „Erläuterung zum Ergebnis der ÖGK-Tarifverhandlungen 2022 bis 2024“ nachlesen: Bei exakt gleichbleibender Frequenz werden um 42,5 Millionen Euro mehr für die ärztliche Versorgung der steirischen Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen. Sie enthalten auch eine Einmalzahlung von 5,5 Mi l l ionen Euro. Das entspricht einem Zuwachs von 15,78 Prozent. Die können in bessere Tarife, neue Leistungen, weniger Limite … fließen. Die Details der Verteilung auf die Fachgruppen werden noch besprochen. Kann noch mehr werden Die 42,9 Millionen Euro mehr sind nicht in Stein gemeißelt – niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sind ja keine Gehaltsempfänger*innen. Bei einer Frequenzsteigerung um nur 1 Prozent steigt das Plus auf 51,4 Millionen Euro oder 19,08 Prozent. Bei der Bewertung dieses ÖGK-Abschlusses ist zu berücksichtigen, dass bereits die Tarife 2022 deutlich erhöht werden. Die Erhöhung der Tarife 2023 und 2024 basiert also bereits auf den erhöhten Tarifen 2022. Die Gelder fließen im Jahr 2023. Besprochen wurden auch strukturel le Maßnahmen, ganz konkret die Möglichkeit einer Vier-Tage-Woche für Kassenordinationen, verbunden mit einer besseren Versorgung an Tagesrandzeiten. Ein erstes Konzept dafür gibt Abwesenheitsmeldungen bei Ordinationsschließung (Urlaub, Krankheit etc.) – via Ärztekammer-Homepage Abwesenheitsmeldungen können einfach und unbürokratisch über unsere Homepage erfolgen. y Bitte loggen Sie sich auf www.aekstmk.or.at in den internen Bereich ein. y Sie finden unter der Rubrik „Für Ärzte“/„Niedergelassene Ärzte“ den Button „Abwesenheiten verwalten“. y Sobald Sie Ihre Eintragung auf der Homepage vorgenommen haben, wird die Meldung an die Ärztekammer und an die Österreichische Gesundheitskasse durchgeführt. y Alle Abwesenheits- und Vertretungsmeldungen werden in der Ärztinnen- und Ärztesuche (www.aekstmk. or.at/46) sowie auf www.styriamed.net (bei styriamed. net-Mitgliedern) veröffentlicht und an das Rote Kreuz weitergeleitet (zur Auskunftserteilung durch das Gesundheitstelefon 1450 sowie zur Veröffentlichung auf der Website www.ordinationen.st). Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Informations- und Mitgliederservice Tel. 0316-8044-0 Kassenvertragsärzte müssen Abwesenheiten laut Kassenvertrag bzw. Honorarordnung melden. Eine Bekanntgabe im Internet ist im Sinne des Patientenservice sinnvoll. Sie erfolgt über die „Ärztesuche“ auf der Website der Ärztekammer Steiermark und auf ordinationen.st Foto: Adobe Stock es. Die Vereinbarung muss noch vom Verwaltungsrat der ÖGK bestätigt werden. Teamleistung „Der Abschluss ist eine Teamleistung“, betont der Kurienobmann und ärztliche Verhandlungsführer, Vizepräsident Dietmar Bayer. Sowohl Ärztinnen und Ärzte aus allen Bereichen als auch ein Team an internen und externen Fachleuten haben daran mitgewirkt. Auch der ÖGK sei für ihren konstruktiven, versorgungsorientierten Verhandlungsstil zu danken. www.fairhandlung.at Eine gute Nachricht für die Steiermark: Für die ärztliche Versorgung gibt es deutlich mehr von der ÖGK – wenn die Zentrale zustimmt.

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