AERZTE Steiermark | Dezember 2022

46 Ærzte Steiermark || 12|2022 niedergelassene Ärztinnen und ärzte Foto: Adobe Stock Die Ist-Gehälter werden in zwei Schritten erhöht, die Kollektivvertrags-Gehälter ab 1. Jänner 2023 um 4,2 Prozent. Spätestens am 31.01.2023 ist eine Einmalzahlung als steuer- und sozialversicherungsfreie Prämie auszubezahlen. Diese Prämie wird mindestens in der Höhe von 2 Prozent des jeweiligen kollektivvertraglichen Grundgehalts, multipliziert Ordinationspersonal: Einigung mit Gewerkschaft Ärztekammer und GPA haben sich auf eine Änderung des Kollektivvertrages für das Ordinationspersonal geeinigt. Es gibt eine Erhöhung der Ist-Gehälter um 2,5 Prozent am 1. Jänner und eine weitere um 2,25 Prozent am 1. Juli 2023. Dazu kommt eine Einmalzahlung. mit 14, aliquotiert auf das Beschäftigungsausmaß und die -dauer im Kalenderjahr 2022 (angefangene Monate werden voll gerechnet) angesetzt. Zur Erläuterung: Bisher im Jahr 2022 ausbezahlte Prämien können nicht angerechnet werden. Wenn jedoch noch im Dezember 2022 die Prämie für 2023 ausbezahlt werden soll, kann dies mit den Mitarbeiter:innen vereinbart werden. Freizeitregelung Ordinat ionspersona l mit Kindern erhält am 1. Schuleintrittstag ihrer Kinder frei („1. Volksschultag“). Am 24. und am 31. Dezember dauert die „normale“ Arbeitszeit ab 2023 bis 11 Uhr. Die Gehälter der Beschäftigten werden für diese Tage (1. Schuleintrittstag für Eltern, 24. und 31. Dezember) weiterbezahlt. Kollektivvertrag online Der vollständige Kollektivvertrag f indet sich – unmittelbar nachdem er der Ärztekammer verfügbar ist – im Download-Center für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im Bereich „Kollektivverträge“. Ärztin und Ordinationshilfe: neuer Kollektivvertrag mit Augenmaß.

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