AERZTE Steiermark | Dezember 2022

niedergelassene Ärztinnen und ärzte Ærzte Steiermark || 12|2022 49 Der ganz normale Praxiswahnsinn praktisch täglich Von Ulrike Stelzl Der Hausarzt und das Christkind Wir alle kennen das Procedere: Wir wünschen uns etwas, möchten etwas haben und schreiben deshalb einen Wunschzettel an das Christkind. Das funktioniert sogar, wenn man Rechtschreibfehler macht, eine Sauklaue sein eigen nennt oder – wie mein Patenkind, bevor sie noch schreiben konnte – einfach dem Christkind zeichnet, was man geschenkt bekommen möchte. Vierundzwanzig Stunden am Tag kann man seine Wünsche anbringen. Das Christkind hat viel Geduld und viel Phantasie. Es liest sich in aller Ruhe alle Wunschzettel durch und entziffert alle auch noch so unleserlichen Hieroglyphen oder bildlichen Darstellungen. Und dann macht es sich daran, die Wünsche zu erfüllen. Vielleicht vermag es auch nicht immer alles, aber die meiste Zeit vollbringt es Wunder. Das Christkind unternimmt seit vielen Jahren alle Anstrengungen, um unsere Augen zum Strahlen zu bringen. Dass es noch nicht an einem Burn-out leidet, hat zwei Gründe. Erstens: Es ist das Christkind. Und zweitens: Nach all den Anstrengungen und der Wahnsinnsarbeit zu Weihnachten hat es zumindest zehn Monate frei. Bei besonders Ungeduldigen vielleicht nur acht oder neun, aber es genießt eine lange Regenerationszeit. Was es definitiv vom Hausarzt unterscheidet. Die meisten von uns freuen sich schon über fünf Minuten, in denen keiner etwas von uns will. Oder wir denken voller Wehmut an die Appendektomie vor zehn Jahren. Da durften wir ein paar Tage faul im Bett herumgammeln. Mit dem Wunder vollbringen will es bei uns auch nicht so recht klappen. Und trotzdem scheinen uns immer mehr Menschen mit dem Christkind zu verwechseln. Heute um sechs Uhr in der Früh zum Beispiel: Ich bin noch nicht einmal richtig wach und suche nach dem Schalter der Kaffeemaschine. Schon pingt mein iPhone zum ersten Mal. Auf Facebook ein Bekannter mit Depressionen. Er will reden. Dann pingt WhatsApp. Eine Freundin hat seit Wochen Kopfweh. Und wünscht sich, dass wir das Problem jetzt mal ordentlich angehen. Dazu gesellt sich ein Freund, der dringend eine Auskunft über seinen Impfstatus haben will. Und es ist kurz nach sechs, und ich hab noch nicht mal einen Kaffee intus. Liebes Christkind: Meine Wunschliste in Bezug auf meine Arbeit ist heuer so lang, dass ich am besten gar nicht damit anfange, um Dich nicht zu überlasten. Aber bitte mach, dass meine Freunde und Bekannten ihre medizinischen Belange zu mir in die Ordi und nicht in meine Freizeit tragen. Und bitte lass mich in der Früh in Ruhe meinen Kaffee trinken und vielleicht ein Katzenvideo dazu gucken. Dr. Ulrike Stelzl ist niedergelassene Ärztin für Allgemeinmedizin. Mehr von ihr gibt es im Buch „Hallo Doc! 2 Der ganz normale Praxiswahnsinn“ (erhältlich bei Amazon) Foto: Stelzl, Ärztekammer/Schiffer Gemäß § 3 Abs 1 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau und § 3 Abs 3 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen abgeschlossenen Gesamtvertrages wird nachstehender Vertrag ausgeschrieben: PlanstellenAusschreibung 12/2022 Fachärztinnen und Fachärzte Augenheilkunde und Optometrie Graz-Zentrum-Rechts (SVS, BVAEB), ab 01.04.2023: 1 Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten Graz-Zentrum (SVS, BVAEB) ab 01.04.2023: 1 Für die Bewerbung ist der aufgelegte Bewerbungsbogen mit allen für die Bewerbung notwendigen Unterlagen bei der Ärztekammer für Steiermark, 8010 Graz, Kaiserfeldgasse 29, bis längstens 17.01.2023 einzureichen. Bewerbungsbögen sind bei der Ärztekammer für Steiermark erhältlich oder auf der Homepage der Ärztekammer unter www.aekstmk.or.at/Formulare/Niedergelassene Ärzte abrufbar. Später einlangende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Bewerber*innen, die nicht Mitglied der Ärztekammer für Steiermark sind: Dem Bewerbungsbogen sind zusätzlich beizuschließen, wenn die Unterlagen nicht bereits dem Reihungsantrag beigelegt wurden: QQ Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen) QQ Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen) QQ Staatsbürgerschaftsnachweis QQ Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation QQ Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufsberechtigte/r angestellte/r oder niedergelassene/r Ärztin/ Arzt der jeweiligen Landesärztekammer QQ Bestätigung über die Tätigkeit als Vertrags*ärztIin einer Krankenversicherungsanstalt innerhalb des Staatsgebietes einer der Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder eines Assoziationsstaates. Nach Zuerkennung der Planstelle durch die Ärztekammer für Steiermark und die Krankenversicherungsträger ist die Vorlage eines aktuellen Strafregisterauszuges (Leumundszeugnis) erforderlich; die Niederlassungsbestätigung der Ärztekammer für Steiermark wird automatisch nach Zuerkennung der Planstelle an die Krankenversicherungsträger weitergeleitet. Anmerkung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die termingerechte Abgabe der Bewerbung auch das Fax-Gerät der Ärztekammer für Steiermark zur Verfügung steht; Fax-Nr.: 0316/8044-135.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDYwNjU=