AERZTE Steiermark Jänner2023

32 Ærzte Steiermark || 01|2023 Foto: Fotolia wirtschaft&Erfolg Ganzjahresvorschreibung 2023: y Bemessungsgrundlage für die Vorschreibung 2023 ist das ärztliche Einkommen laut Einkommensteuerbescheid des Jahres 2021. y Bitte schicken Sie uns ehestmöglich Ihren Einkommensteuerbescheid 2021, damit die Beiträge richtig bemessen werden können. y Sollten Sie Ihren Einkommensteuerbescheid 2021 noch nicht erhalten haben, so übermitteln Sie uns bitte keine anderen Einkommensunterlagen. y Sofern bis Mitte November 2023 kein Einkommensteuerbescheid 2021 vorliegt, werden die Beiträge auf Basis der Höchstbeischreibung zum jeweiligen Quartalsende zu leisten. Formulare: Die wichtigsten Formulare, wie z. B. das Antragsformular für die Krankenbeihilfe, das Formularblatt für die Erklärung der Einkünfte, der Antrag für die Ermäßigung der Beitragsorientierten Zusatzversorgung und weitere Formulare finden Sie ab Jänner auf der Homepage der Ärztekammer Stmk. im Downloadcenter unter folgendem Link: www.aekstmk.or.at/125 Wichtig für Ärzt:innen mit ÖGK-Kassenvertrag: Mit Ende Februar muss der ÖGK vom Wohlfahrtsfonds eine Liste mit den jeweiligen Quartalseinbehalten bekannt gegeben werden. Al le Unterlagen, die bis spätestens 14.02.2023 an den Wohlfahrtsfonds übermittelt wurden, können für den ersten Quartalseinbehalt berücksichtigt werden. tragsgrundlage berechnet. y Falls der Einkommensteuerbescheid 2021 bereits im Herbst 2022 von Ihnen übermittelt wurde, wird dieser nicht noch einmal benötigt. y Sollten Sie zusätzlich zu Ihrer Ordination auch ein Dienstverhältnis haben, so erhalten Sie Ende November eine „Zwischenabrechnung“ hinsichtlich einer allfälligen Beitragsschuld zum Jahresende. y Bei all jenen Ärztinnen und Ärzten, die weder einen ÖGK-Kassenvertrag noch ein Dienstverhältnis haben, ist gemäß der Wohlfahrtsfondsbeitragsordnung eine Vorauszahlung in Höhe eines Viertels der VorWichtige Informationen für das Kalenderjahr 2023 für selbständig tätige Ärztinnen und Ärzte Mit einem eigenen Schreiben wurden Ende Dezember 2022 alle selbständig tätigen Ärztinnen und Ärzte über Abläufe und Termine im Beitragsjahr 2023 informiert. Die wichtigsten Punkte werden hier nochmals angeführt. Kundmachung Änderungen der Satzungen des Wohlfahrtsfonds, der Wohlfahrtsfondsbeitragsordnung und der Umlagenordnung Die Änderungen wurden von der Vollversammlung bzw. der Erweiterten Vollversammlung am 01.12.2022 beschlossen und zur Vorlage an die Aufsichtsbehörde gemäß § 195 Abs. 3 S 2 ÄrzteG 1998 am 2.12.2022 übermittelt. Die Änderungen der Satzungen des Wohlfahrtsfonds, der Wohlfahrtsfondsbeitragsordnung und der Umlagenordnung treten mit 01.01.2023 in Kraft. Die geänderten Rechtsgrundlagen sind auf der Homepage der Ärztekammer für Steiermark (www.aekstmk.or.at) abrufbar. Dr. Michael Sacherer e.h. Präsident Die weiteren Termine für die Meldung der Quartalseinbehalte an die ÖGK sind Ende Mai, Ende August und Ende November 2023. Sollte sich zwischen der Meldung des jeweiligen Quartalseinbehaltes und des Quartalsultimos hinsichtlich Ihrer Vorschreibung etwas ändern, so können keine Änderungen der jeweiligen Quartalseinbehaltsmeldung an die ÖGK mehr vorgenommen werden. Sämt liche Einkommensunterlagen und Formulare können bevorzugt per E-Mail (wf f@aekstmk.or.at), aber auch postalisch oder per Fax (0316-8044-136) übermittelt werden. So erreicht man das Team des Wohlfahrtsfonds: per Tel.: (0316) 8044: DW 44: Angelika Schön DW 64: Carmen Renner DW 65: Ursula Fressel DW 66: Stefan Lienhart DW 67: Kirstin Schauer

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