Ærzte Steiermark || 01|2023 35 Wohlinformierte Patientin, aufmerksamer Praktikant Der aktuelle CIRSmedical-Fall ereignete sich im Routinebetrieb einer Krankenhausstation. Betroffen war eine Patientin im Alter zwischen 61 und 70 Jahren, die nicht zu Schaden kam. Der Vorfall wurde von einer Pflegeperson mit weniger als fünf Jahren Berufserfahrung gemeldet. Als ein/e Auszubildende/r ein Patientenzimmer betrat, sah er/sie, dass die Infusion einer Patientin leer war, auf dem Nachtkästchen jedoch eine weitere Infusion mit einem Antibiotikum vorbereitet worden war. Er/ sie fragte die Patientin, ob sie noch eine weitere bekäme, die das verneinte. Daraufhin kontrollierte der/die Praktikant:in das Namensetikett und stellte fest, dass die Infusion einer anderen Patientin, die in einem anderen Zimmer untergebracht war, gehörte. Er nahm die Infusionsflasche an sich und wandte sich damit an die Stationsleitung. Durch zwei günstige Faktoren – nämlich die gut informierte Patientin und den/die aufmerksame/n Praktikant:in – konnte letztlich eine Fehlmedikation verhindert werden. Als der/die Auszubildende die Stationsleitung informiert hatte, wurde die eigentlich zuständige Pflegekraft, die an diesem Tag auffallend unkonzentriert war, zu einem Gespräch gebeten. Eigener Ratschlag: Die meldende Pflegekraft rät dazu, vor der Mitnahme von Medikamenten noch eine Namenskontrolle durchzuführen, ebenfalls vor der Verabreichung direkt am Patientenbett. Übermüdete und dadurch unkonzentrierte Kolleg:innen mögen lieber nach Absprache eine Pause einlegen als in diesem Zustand weiter zu arbeiten. Die CIRSmedical-Expert:innen dazu: Ein/e Expert:in des BIQG betont, wie leicht es in den hochkomplexen Behandlungsprozessen eines Krankenhausbetriebes zu Verwechslungen kommen könne, schon gar unter Zeitdruck und bei Vorgängen, an denen mehrere beteiligt sind. Vor jeder diagnostischen und therapeutischen Maßnahme solle daher eine eindeutige Identifizierung der/s Patient:in durchgeführt werden. Diese lückenlose Identifizierung erhöhe nicht nur die Patientensicherheit, sondern helfe auch den Mitarbeiter:innen dabei, ihre Arbeit korrekt auszuführen. Der/die Expert:in verweist zudem auf die Handlungsempfehlung zur sicheren Patientenidentifikation, die das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) zu diesemThema veröffentlicht hat, auf www.aps-ev.de (Stichwort „PID Empfehlung“). CIRSmedical.at fall des monats service Der Tipp von der Expertin Kammerumlage Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie für Wohnsitzärztinnen und Wohnsitzärzte wird die Ganzjahresvorschreibung der Kammerumlage und Beiträge zum Wohlfahrtsfonds 2023 auf Basis des gesamtärztlichen steuerpf lichtigen Einkommens 2021 erstellt. Bitte übermitteln Sie uns daher Ihren Einkommensteuerbescheid 2021. Sollten Sie diesen noch nicht erhalten haben, dann sind vorerst keine anderen Unterlagen zu schicken. Sobald der Einkommensteuerbescheid 2021 jedoch vom Finanzamt zugestellt wurde, ist dieser bitte an den Wohlfahrtsfonds zu übermitteln. Der Einkommensteuerbescheid kann bevorzugt per E-Mail (wff@aekstmk.or.at), aber auch postalisch oder per Fax (0316-8044-136) übermittelt werden. Carmen Renner Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer Steiermark Foto: Schiffer Meine Ärztin meinen Arzt finden www.aekstmk.or.at > Ärztinnen- und Ärztesuche aufrufen ihre individuelle Online-Suche Welche Fachrichtung will ich? In welchem Bezirk suche ich? Kassen – ja oder nein, welche genau? Welche Öffnungszeiten will ich? Will ich Ärztin oder Arzt? Das sind nur ein paar Ihrer Filtermöglichkeiten auf der aktuellsten Ärztinnen und Ärztesuche der Steiermark. Gleich ausprobieren!
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