Niedergelassene Ärztinnen & Ärzte Ærzte Steiermark || 01|2023 43 Entzündungstest CRP: schnell, hilfreich und notwendig Der CRP-Schnelltest ist in Praxen ein wichtiges Hilfsmittel für die Diagnostik und Therapieüberprüfung. Hat eine Arztpraxis 1.500 Patientinnen und Patienten, wird der Test aber nur für 75 Patientinnen und Patienten von der größten Krankenkasse ÖGK übernommen. Für BAVAEB- und SVS-Versicherte gibt es aber keine Einschränkungen. Am Höhepunkt der Infektionswelle – jetzt – ist er aber für alle wichtig und kann auch so manche Spitalseinweisung vermeiden. Viele Ärztinnen und Ärzte leiden derzeit unter der hohen Zahl von Infektionspatientinnen und -patienten. Alexander Moussa, Kassenärzt licher Referent der Ärztekammer Steiermark und niedergelassener Arzt in Hartberg, berichtet von derzeit um die drei Dutzend Infektionspatientinnen und -patienten pro Tag in seiner Ordination. Um die Ursache der Infektion festzustellen (aber auch, um den Behandlungserfolg besser beurteilen zu können), ist der CRP-Schnelltest ein Standardverfahren. Nur: Der ist bei der ÖGK streng limitiert. Die ÖGK übernimmt derzeit im ersten und vierten Quartal nur bei 5 Prozent der Patientinnen und Patienten die Kosten. In den beiden Sommerquartalen sind es gar nur 2 Prozent. 5 Prozent pro Quartal steht in keinem Verhältnis zur tatsächl ichen Notwendigkeit. Deswegen hat die Ärztekammer die ÖGK bereits vor Weihnachten 2022 schriftlich ersucht, „während dieser einzigartigen Notlage das Limit bei der Leistung CRPSchnelltest bis Ende März 2023 auszusetzen“. Anfang Jänner kam dann eine Antwort, und zwar eine abschlägige. In den Tarifverhandlungen sei eine Anhebung des Limits von 5 auf 10 Prozent ins Auge gefasst (aber so wie das gesamte Verhandlungsergebnis von der ÖGK-Zentrale noch nicht genehmigt). „Einer generellen Aufhebung des Verrechnungslimits können wir nicht zustimmen“, heißt es seitens der ÖGK. Was pauschal auch gar nicht verlangt wurde. Sondern nur deren Aussetzung bis Ende März, damit niedergelassene Ärztinnen und Ärzte möglichst spitalsentlastend tätig sein können. Denn im Krankenhaus ist der CRP-Test ganz normal: „Es ist ein standardmäßiger Test, ohne den man schwer arbeiten kann“, wird der Infektiologe Jürgen Prattes in der Kronenzeitung zitiert. Und da setzt auch der Appell der Ärztekammer an: „Die Spitäler sind … zum Teil nicht mehr in der Lage die hohe Anzahl an kranken Menschen zu versorgen, der niedergelassene Bereich hat derzeit noch nie dagewesene Versorgungsspitzen abzupuffern“, heißt es im Schreiben an die ÖGK. „… es handelt sich aus unserer Sicht um einen Versorgungsnotfall im weigerlich die Frage, was evaluiert werden soll. Eine medizinische Evaluation kann ja wohl kaum gemeint sein, denn, wenn der Test keine medizinische Relevanz hätte, dürfte ihn die ÖGK gar nicht Gesundheitswesen, welcher diese besondere Maßnahme als unausweichlich rechtfertigt.“ Die ÖGK will dagegen eine Evaluation. Da stellt sich unAbwesenheitsmeldungen bei Ordinationsschließung (Urlaub, Krankheit etc.) – via Ärztekammer-Homepage Abwesenheitsmeldungen können einfach und unbürokratisch über unsere Homepage erfolgen. y Bitte loggen Sie sich auf www.aekstmk.or.at in den internen Bereich ein. y Sie finden unter der Rubrik „Für Ärzte“/„Niedergelassene Ärzte“ den Button „Abwesenheiten verwalten“. y Sobald Sie Ihre Eintragung auf der Homepage vorgenommen haben, wird die Meldung an die Ärztekammer und an die Österreichische Gesundheitskasse durchgeführt. y Alle Abwesenheits- und Vertretungsmeldungen werden in der Ärztinnen- und Ärztesuche (www.aekstmk. or.at/46) sowie auf www.styriamed.net (bei styriamed. net-Mitgliedern) veröffentlicht und an das Rote Kreuz weitergeleitet (zur Auskunftserteilung durch das Gesundheitstelefon 1450 sowie zur Veröffentlichung auf der Website www.ordinationen.st). Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Informations- und Mitgliederservice Tel. 0316-8044-0 Kassenvertragsärzte müssen Abwesenheiten laut Kassenvertrag bzw. Honorarordnung melden. Eine Bekanntgabe im Internet ist im Sinne des Patientenservice sinnvoll. Sie erfolgt über die „Ärztesuche“ auf der Website der Ärztekammer Steiermark und auf ordinationen.st
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