AERZTE Steiermark | März 2023

10 Ærzte Steiermark || 03|202 cover einem Arzt ohne IT-Expertise? Das ist sogar für Fachleute nicht ganz einfach zu verstehen. Den Unterschied macht die unterschiedliche gesetzliche Grundlage. Für ELGA-Anwendungen, also e-Medikation und e-Befund, gilt ein „Opt-Out“: Der Teilnahme kann jederzeit widersprochen werden. Der eImpfpass ist ein zentrales Impfregister, das die ärztliche Dokumentationspf licht für Impfungen erfüllt – daher ist eine Abmeldung vom eImpfpass nicht möglich. Das e-Rezept wiederum ist eine rein administrative Anwendung zum Ersatz des PapierKassenrezeptes, die nichts mit ELGA zu tun hat und parallel zur e-Medikation aufgebaut wurde. Das elektronische Rezept muss trotz ELGA-OptOut funktionieren. Die ELGA GmbH ist eine kleine Firma mit einem großen Namen. Sollten Sie nicht mehr techni sche Mögl ichkeiten selbst haben, ohne auf andere angewiesen zu sein? Tatsächlich besteht das Team der ELGA GmbH nur aus 35 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die äußerst motiviert und kompetent sind. Unsere Aufgabe besteht in der Konzeption der IT-Architektur und der Harmonisierung der Standards für den DatenausGrafik: Adobe Stock tausch sowie der Koordination der Umsetzungsmaßnahmen für die elektronische Gesundheitsakte. Zusätzlich tragen wir dafür Sorge, dass die einzelnen technischen Komponenten reibungslos zusammenarbeiten. Der Erfolg der ELGA GmbH beruht auf der integrierenden und vernetzenden Funktion, die sie zwischen dem Bundesministerium, den Ländern, der Sozialversicherung, der Ärzteschaft, den IT-Systemherstellern und vielen anderen ausfüllt. Auch wenn wir uns als Softwareentwicklungsfirma aufstellen würden, wären wir für die erfolgreiche Umsetzung neuer Projekte auf die Mitarbeit aller genannten Stakeholder angewiesen. Gesundheitsminister Rauch meint, dass Gesundheitsdaten vermehrt zur Steuerung verwendet werden sollen. Ist Österreich im Umgang mit persönlichen Gesundheitsdaten zu streng? Persönl iche Gesundheitsdaten sind grundsätzl ich streng zu schützen, und das befürworten wir ganz klar. Auf der anderen Seite stellen pseudonymisierte Gesundheitsdaten einen wertvollen Schatz für Forschung und Public Health dar. Man könnte sogar sagen, dass es unethisch wäre, diese Daten nicht im Sinne der Öffentlichkeit nutzenstiftend zu verwenden. Im ELGA-Nutzerbeirat sind die Gesellschafter der größte Block. Widerspricht das nicht dem Prinzip eines „Nutzer“- Gremiums? Unsere Gesellschafter sind auch Betreiber von Gesundheitseinrichtungen – etwa die Landeskrankenanstalten oder von der Sozialversicherung betriebene Einrichtungen. Darüber hinaus sind im Nutzerbeirat alle Gesundheitsdiensteanbieter sowie Patientenvertretungen und Selbsthilfe-Einrichtungen repräsentiert. Wie hoch war die Anzahl der Betriebsbeeinträchtigungen 2022? Liegt die Verfügbarkeit von ELGA jetzt bei 100 Prozent? Kein IT-System erreicht 100prozentige Verfügbarkeit – schon gar nicht ein vernetztes System wie ELGA, wo viele zentrale und lokale Komponenten zusammenspielen. Erfreulicherweise können wir berichten, dass die zentralen Services im Jahr 2022 zu mehr als 99,9 Prozent ver- „Erfreulicherweise können wir berichten, dass die zentralen Services im Jahr 2022 zu mehr als 99,9 % verfügbar waren. Punktuell gab es aber kurzfristige Ausfälle bei dezentralen Anbindungsstellen.“ Offizielle Erklärung: Die Gesellschafter betreiben auch Einrichtungen. Nur haben die selbst Sitz und Stimme im beratenden Gremium. In einem Nutzerbeirat sind vor allem die Nutzer vertreten. Sollte man meinen. Für den ELGA-Nutzerbeirat scheint das nicht zu gelten: Das ist die einzige Erklärung dafür, warum die Ärzteschaft, die ja die bei weitem wichtigste Gruppe unter den Nutzern ist, dort einer Übermacht an Eigentümervertretern gegenübersitzt. 42 Mitglieder hat das Gremium. Acht Personen gehören der Gruppe der „Kammern und deren Fachverbänden sowie Interes senver t retungen der Nutzer“ an. Tatsächl iche Nutzervertreter sind aber selbst hier die Minderheit. Die bei Weitem größere Gruppen sind die Gesellschafter der ELGA GmbH. Da sind die Krankenkassen (die über den Dachverband der Sozialversicherungsträger auch Gesellschafter sind) und die Krankenhausbetriebsgesellschaften im Eigentum der Bundesländer noch gar nicht mitgezählt. Die Ärztekammer hat das Problem kürzlich thematisiert: „Ein Nutzerbeirat, der zum überwiegenden Teil aus Eigentümer-Vertretern besteht … wird seinem Namen nicht gerecht“, heißt es in einem Schreiben. Sie sieht in dem Ungleichgewicht auch eine „Gefährdung Kaum Nutzer im

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