niedergelassene Ärztinnen und ärzte Fotos: Shutterstock ie Steiermark holt kräftig auf fälle ausbezahlt. Unter Berücksichtigung der Frequenzsteigerungen wird das Honorarvolumen 2022 um rund 10 Prozent steigen. Das ist deutlich über der Inflationsrate. Für die Jahre 2023 und 2024 finden die Detailgespräche derzeit statt. In sie fließen die Tarifkalkulationen ein, dazu erfolgt auch die geplante Abstimmung mit allen Fachgruppenvertretungen. BVAEB-Tarife erhöhen + 5,8 statt + 3 % Weil die höhere Inflation damals noch nicht bekannt sein konnte, wurde für die BVAEB-Tarife 1. April 2023 bis vorerst 31. März 2025. Das heißt: Es gilt der gleiche Tarif, unabhängig ob die Patientin/der Patient in der Praxis, per Telefon oder Video behandelt wird. Um das auch darstellen zu können, gibt es ab 1. April drei zusätzliche „fiktive Posit ionen“, die zusätzlich zur Pos i t ion 015 (Ordination) eingetragen werden müssen: V I DEO z u r Kennzeichnung einer Krankenb e h a n d l u n g über Videokonsultation, TELE zur Kennzeichnung einer teursprünglich eine Erhöhung von nur 3 Prozent festgelegt. Aber es konnte erfolgreich nachverhandelt werden – die bundesweit gültige Tariferhöhung liegt nun mit 1. Jänner 2023 bei 5,8 Prozent. Telemedizinische Leistungen gleichgestellt Telemedizinisch erbrachte Leistungen sind den persönlich erbrachten gleichgestellt. Diese Regelung gilt für die ÖGK ab lefonischen Krankenbehandlung und PERS zur Kennzeichnung einer notwendigen persönl ichen neben einer telemedizinisch erbrachten Krankenbehandlung am selben Tag aufgrund eines anderen Krankengeschehens. Denn Doubletten sind natürlich nicht möglich: Wenn am selben Tag sowohl eine telemedizinische als auch eine persönl iche Leistung erbracht wird, wird in der Regel die telemedizinische Leistung (per Telefon oder Video) nicht honoriert, außer es handelt sich um einen anderen Konsultationsanlass (ein anderes Krankengeschehen). In dem Fall gilt es, PERS (im Einzelfall mit Begründung) einzutragen. Fachgebietszuschlag Frauenheilkunde und Geburtshilfe plus 20,7 % von EUR 6,46 auf 7,80 Fachgebietszuschlag Kinder- und Jugend- heilkunde plus 13,55 % von EUR 12,25 auf 13,91 Die steirischen ÖGKVertragsärztinnen und -ärzte dürfen sich über eine kräftige Nachzahlung für das Jahr 2022 freuen: Sie wird in Summe rund 10 Prozent betragen und kommt Anfang April. Ærzte Steiermark || 03|2023 45
RkJQdWJsaXNoZXIy NDYwNjU=