AERZTE Steiermark | April 2023

wirtschaft&Erfolg Ærzte Steiermark || 04|2023 31 Foto: Adobe Stock Folgende Möglichkeiten bestehen hinsichtlich der Ausübung der weiteren ärztlichen Tätigkeit: y Wahlarzt oder y Wohnsitzarzt. Diese Restriktion bleibt auch über das 65. Lebensjahr hinaus aufrecht. Sollte bei Bezug einer vorzeitigen Altersversorgung ein ärztliches Dienstverhältnis neu begonnen werden (unabhängig vom Ausmaß) oder ein Kassenvertrag neu abgeschlossen werden, führt dies für die Dauer des Dienstverhältnisses oder des Bestehens des Kassenvertrages zur gänzlichen Einstellung der vorzeitigen Altersversorgung! Diese Abschläge kommen bei Antritt der vorzeitigen Altersversorgung zur Anwendung: Vollendetes LJ. Kürzung um 60 25 % 61 22 % 62 18 % 63 13 % 64 7 % Bei Antritt der vorzeitigen Altersversorgung zwischen der Vollendung zweier Lebensjahre erfolgt eine aliquote Kürzung nach vollen Monaten. Beispiel: Antritt der vorzeitigen Altersversorgung mit 62 Jahren und 6 Monaten → Kürzung der individuellen Ansprüche um 15,50 %. WICHTIGE HINWEISE: y Sämtliche Leistungen des WFF werden ausschließlich auf Antrag gewährt, d. h. dass niemand automatisch vom Wohlfahrtsfonds aus in Pension geschickt wird – dies auch nicht bei Erreichen des 65. Lebensjahres. Das Antragsformular Wohlfahrtsfonds separat zu beantragen sind und es keine gegenseitige Verständigung zwischen Wohlfahrtsfonds und PVA/SVS/Bund/Land gibt. y Inwieweit wohnsitz- oder wahlärztliche Tätigkeiten neben dem Bezug der „staatlichen Pension“ ausgeübt werden dürfen, muss im Einzelfall mit der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen abgeklärt werden. (Stichwort: Zuverdienstgrenze) y Die Beschlussfassung über die Zuerkennung der (vorzeitigen) Altersversorgung obliegt dem Verwaltungsausschuss. y ACHTUNG bzgl. Versteuerung: Die (vorzeitige) Altersversorgung des WFF wird aliquot versteuert. Da Ärzt:innen in der Regel zumindest 2 pensionsauszahlende Stellen (WFF und staatliche Pension) haben, führt dies aufgrund des progressiven Steuersatzes zu einer Nachversteuerung. (Eine Zusammenlegung der Pensionen kann leider nicht erfolgen.) Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich Ihre steuerliche findet man auf der Homepage der Ärztekammer im Downloadcenter unter www.aekstmk.or.at/471 y Sowohl die Altersversorgung als auch die vorzeitige Altersversorgung des Wohlfahrtsfonds sind im Vorhinein zu beantragen. Es wird eine Antragstellung 2 bis 3 Monate im Voraus empfohlen. y Beitragsschulden verzögern eine Pensionsabrechnung; erst nach Bezahlung aller Beiträge kann der individuelle Leistungsanspruch festgestellt werden. y Bei Beantragung der vorzeitigen Altersversorgung sind auch die Schreiben über die Kassenkündigungen und die Beendigung des ärztlichen Dienstverhältnisses beizulegen. y Es ist ausreichend, wenn die vollständigen Antragsunterlagen per E-Mail (wff@aekstmk.or.at) an den Wohlfahrtsfonds übermittelt werden. Es werden keine Originale benötigt. y Zur Vollständigkeit wird darauf hingewiesen, dass die gesetzliche Pension und die (vorzeitige) Altersversorgung vom Vertretung. Auszahlung der (vor- zeitigen) Altersversorgung des WFF: y Sofern alle Voraussetzungen vorliegen und alle benötigten Unterlagen fristgerecht vorgelegt wurden, wird die (vorzeitige) Altersversorgung erstmalig am Ende des ersten Monats nach Pensionsantritt abgerechnet. y Die erste Pension wird im Nachhinein überwiesen. y Alle weiteren Pensionen werden im Vorhinein überwiesen. y Das heißt, dass mit der ersten Pensionsauszahlung 2 Pensionen überwiesen werden. y Die Pension wird 14 Mal jährlich ausbezahlt, wobei die Sonderzahlungen jeweils gemeinsam mit der Pensionszahlung Juni und November erfolgen. y Mit der ersten Pensionsabrechnung wird auch der individuelle Pensionsbescheid erstellt, der postalisch zugestellt wird. Weitere Informationen & Kontakt: Alle Informationen zur (vorzeitigen) Altersversorgung sowie das Antragsformular finden Sie auch auf der Homepage der Ärztekammer unter „Für Ärzte/Wohlfahrtsfonds“. Für Fragen zur (vorzeitigen) Altersversorgung steht Ihnen das Team des Wohlfahrtsfonds gerne zur Verfügung: Tel.: (0316) 8044: DW Carmen Renner 64 Ursula Fressel 65 MMag. Stefan Lienhart, MA 66 Kirstin Schauer 67 E-Mail: wff@aekstmk.or.at

RkJQdWJsaXNoZXIy NDYwNjU=