AERZTE Steiermark | April 2023

40 Ærzte Steiermark || 04|2023 Foto: Niedergelassene Ärztinnen & Ärzte s: Schiffer (2), beigestellt Neue Serie zum Thema Kassen-Abrechnungen Wichtig für neue Vertragspartner:innen, gültig seit 01.10.2021: Neue Vertragsärzt:innen erhalten mit Beginn des Einzelvertragsverhältnisses als monatliche Vorauszahlung (Akontierung) ein Drittel von 50 % des jeweiligen Fachgruppendurchschnitts des zuletzt abgerechneten Kalendervierteljahres, mit Ausnahme des jeweiligen ersten Kalendervierteljahres. Die Zahlungsfristen bzw. -moweisung). Diese monatlichen Vorauszahlungen werden folgendermaßen berechnet: Unter der Voraussetzung, dass der Vertrags(fach)arzt/ die Vertrags(fach)ärztin die Abrechnung zum festgesetzten Einreichungstermin (15. des Monats nach Quartalsende) übermittelt, wird für die laufende Vertragstätigkeit eine monatliche Honorarvorauszahlung gewährt. Die monatliche Vorauszahlung wird eingestellt, wenn der Vertrags(fach)arzt/die Vertrags(fach)ärztin seine/ ihre Abrechnungsunterlagen nicht bis zum festgesetzten Einreichungstermin vorgelegt hat und keine Terminverlängerung bewilligt wurde. Für die Berechnung der monat l ichen Honorarvorauszahlung wird die letzte von der Gemeinsamen Ärzteverrechnungsstelle fertig gestellte Honorarabrechnung, mit Ausnahme der des jeweiligen ersten Kalendervierteljahres, als Grundlage genommen. Als monatliche Vorauszahlung ist ein Drittel von 70 Prozent des Gesamthonorars zu leisten. Die monatliche Honorarvorauszahlung wird am 3. des Monats, für den die Zahlung bestimmt ist, abgefertigt. Der errechnete Betrag wird kaufmännisch auf den nächst höheren bzw. nächst niedrigeren durch € 50,– teilbaren Betrag auf- bzw. abgerundet. Dem Thema Abrechnung wird sich ein neues Service der Ärztekammer/Kurie Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte widmen: Start ist noch 2023. Dafür wird eine eigene Software zur Verfügung stehen, die es möglich machen sol l, die (Kassen-)Abrechnungen zu analysieren und zu optimieren. Gleichsam als Vorleistung auf dieses Abrechnungsservice starten wir in AERZTE Steiermark die Serie KASSENCHECK mit wertvollen Informationen und Tipps zu diesem Thema. Autoren sind der Kassenärztliche Referent Alexander Moussa sowie Kurienmanager GerdWonisch und Abrechnungsexperte Markus Huber, der bis vor Kurzem bei der ÖGK Steiermark gearbeitet hat und nun in die Ärztekammer gewechselt ist. ÖGK: Voraus- und Restzahlungen für Vertragspartner:innen Im Gegensatz zu BVAEB und SVS (monat liche Honorarabrechnungen) werden bei der ÖGK die Honorarabrechnungen qua r t a l s - weise ausbezahlt. Um den Vertragspartner:innen finanzielle Sicherheit zu gewährleisten, werden seitens der ÖGKSteiermark monatliche Vorauszahlungen durchgeführt (Honorarordnung, Punkt VII, Rechnungslegung, Honorarabrechnung und HonoraranAbrechnungs Service Steiermark KASSENCHECK Zum Start: Was es zu Voraus- und Restzahlungen der ÖGK zu wissen gibt. Alexander Moussa Gerd Wonisch Markus Huber

RkJQdWJsaXNoZXIy NDYwNjU=