AERZTE Steiermark | Mai 2023

E-Health-Referent Alexander Moussa fragt: Sind Cloud-Lösungen die Zukunft der Arzt-Software? Der Experte (Dominik Klein, EDV Klein) antwortet: Wir sehen die Zukunft ganz klar in der Cloud-Arztsoftware. Einerseits entfällt für die Ärzt:innen die umfangreiche IT-Infrastruktur in der Ordination und anderseits hat man jederzeit einen flexiblen Zugriff auf seine Patientendaten, was z. B. beim Zugriff von unterwegs, Video/ Tele-Konsultationen von zu Hause, Time- Sharing-Ordinationen etc. von großem Vorteil ist. Es gibt derzeit aber noch Einschränkungen: Die überwiegende Zahl der medizinischen Geräte besitzt noch keine cloudfähige Schnittstelle. Um dieses Problem zu lösen, werden auch weiterhin lokale Softwarelösungen notwendig sein, damit diese Daten in Cloudsoftware übertragen werden können. Weiters ist die Integration der eCard noch mit Hürden verbunden, da eine direkte Anbindung des Rechenzentrums an das eCardSystem noch nicht möglich ist. Hinsichtlich der Sicherheit muss die CloudLösung der DSGVO und dem Gesundheitstelematikgesetz entsprechen – aber diese Bedingung ist jedenfalls erfüllbar. In jedem Fal l empf iehlt es sich dringend, Rat und Hilfe erfahrener SoftwareExpert:innen heranzuziehen. Es ist aber leider falsch zu glauben, dass Cloudlösungen bereits in jeder Ordination problemlos eingesetzt werden können. So weit ist es zumindest derzeit noch nicht. Zusammengefasst: Cloud-Lösungen sind zu empfehlen, aber auch sie brauchen die Fachfrau bzw. den Fachmann, damit sie in der Praxis so funktionieren, wie sie es in der Theorie versprechen. DI Dominik Klein ist Software-Entwickler beim Familienbetrieb EDV Klein. wirtschaft&Erfolg Geschäftsmodelle und Prozesse (Ressourcenoptimierung), E-Commerce und Online-Marketing sowie IT- und Cybersecurity durchgeführt. Der Bereich Strategieberatung wird mit 50 % bzw. max. 1.000 Euro pro Thema gefördert. Das KMU wird systematisch bei der Strategiefindung und einem Kick-Off unterstützt. Das betrifft neben den oben genannten Bereichen jenen der Digitalen Verwaltung, was besonders die Sicherheit von Patientenkarteien erhöht. Nach Abschluss dieser Beratungen stünde das Tool Umsetzungsförderung auf dem Programm, es ist derzeit allerdings ausgeschöpft. Vorgesehen wäre eine Förderung von 30 % bzw. max. 6.000 Euro für Digitalisierungsprojekte im Ausmaß von 3.000 bis 30.000 Euro. Die Umsetzung erfolgt in den genannten vier Bereichen. Förderungsfähig sind aktivierungspflichtige Neuinvestitionen (Hard- und Software) und damit zusammenhängende Leistungen externer Anbieter (etwa Programmieren von EDV- bzw. Arzt-Software, (Cloud-)Softwarelizenzen). Landesförderungen im ärztlichen Bereich Das Land Steiermark fördert gesundheitsbezogene Projekte und Programme mit Auszahlungssummen von 100.000 Euro im Jahr. Sie zielen u. a. auf die Verbesserung von gesundem Arbeiten, gesundem Leben in der Gemeinschaft und Zuhause, gesunder Ernährung, auf gute seelische Gesundheit und Schutz vor Infektionen ab (Förderungsrichtlinien siehe www.gesundheit.steiermark. at/cms/dokumente/11765377_9384100 2/2437fd03/Foerderungsrichtlinien%20 ab%202020.pdf). Die einzelnen Maßnahmen sind mehr oder weniger stark an Ärzt:innen gekoppelt. Als eine konkrete Arzt-Förderung des Landes ist jene der Fortbildung von bodengebundenen Notärzt:innen zu nennen. Jedem Notarzt bzw. jeder Notärztin stehen für den Ausbildungszeitraum von 36 Monaten max. 1.000 Euro zur Verfügung (Detail-Infomationen auf www.verwaltung. steiermark.at). Gegen den Ärztemangel nimmt das Land 21 Millionen Euro in 34 Ærzte Steiermark || 05|2023 Foto: Schiffer Alexander Moussa Rat und D@ten : Die IT-Kolumne die Hand. 10 Millionen Euro gehen davon in ein Stipendien- und Förderungsprogramm mit dem Ziel, den ärztlichen Nachwuchs bis zu sechs Jahre an die Steiermark zu binden. Es gliedert sich in das Modell 1 mit jeweils 950 Euro brutto für 12 Monate nach Abschluss des ersten Studienabschnitts und in das Modell 2 mit jeweils 2.200 Euro brutto für 12 Monate ab dem 6. Studienjahr bis zum Abschluss des Studiums, wenn sich die Bezieher:innen für 42 Monate in Vollzeitdienst für die KAGes verpflichten. Abgewickelt werden die Maßnahmen von der KAGes und der Med Uni Graz. Daneben hat die ÖGK für das Studienjahr 2022/23 50 Stipendien für Medizinstudierende ausgelobt. Anschubförderung verlängert Seit Jänner 2019 wird als Starthilfe für schwer besetzbare Kassenstellen eine Anschubförderung zur Verfügung gestellt (www.aekstmk.or.at/cms/get_doc2. php?artid=8675&docId=12620). Ab Juli 2021 haben sich Ärztekammer Steiermark und ÖGK auf einen diesbezüglichen Strukturtopf geeinigt, der bis 30. Juni 2024 projektiert ist. Mit maximal 70.000 Euro für eine Einzelpraxis oder eine Job-Sharing-Praxis, 35.000 Euro für eine Nachfolgepraxis und 105.000 Euro für eine Gruppenpraxis werden Stellen gefördert, die bereits mindestens zweimal ausgeschrieben wurden und nicht vergeben werden konnten. Sie werden bei den Ausschreibungen der Planstellen in AERZTE Steiermark angeführt, im Durchschnitt erscheinen sie jeweils zweimal. Vereinzelt leisten auch Gemeinden von sich aus Förderungen für eine zu besetzende Stelle (so z. B. Murau mit 5.000 Euro). Bei einer medizinischen Lehrpraxis werden 85 Prozent der Gehaltskosten der/ des Lehrpraktikant:in samt den Arbeitgeberanteilen für 30 Wochenstunden 6 Monate lang gemeinsam vom Bund, dem Land und den Sozialversicherungsträgern finanziert. Der Rest von 15 % wird vom Inhaber/der Inhaberin der Lehrpraxis beglichen.

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