40 Ærzte Steiermark || 05|2023 angestellte Ärztinnen und ärzte Foto: Adobe Stock Die Ausgangslage: Damit im Notfall keine unnötige Zeit verloren geht und Fachärztinnen oder Fachärzte in Rufbereitschaft raschest im Krankenhaus sein können, erhalten sie über die KAGes ein Blaulicht – das sie aber nur im Dienst verwenden dürfen. So weit so gut. Nur wird das Blaulicht nur genehmigt, wenn die Fachärztin oder der Facharzt maximal 30 Kilometer zum jeweiligen Spitalsstandort fahren muss bzw. innerhalb der Grenzen des Bezirkes lebt, in dem sich das Spital befindet. Im Ernstfall – Beispiele sind etwa die Nierenblutung nach einem Unfall, ein lebensbedrohlicher Darmverschluss oder ein Herzinfarkt, der das baldige Setzen eines Herzkatheters nötig macht – sollte aber eine Ärztin, ein Arzt mit viel Erfahrung innerhalb einer Stunde in die Behandlung der betroffenen Patientinnen bzw. Patienten einbezogen sein. Natürlich kann und soll die Behandlung schon vorher beginnen. Rettungsgasse statt im Stau feststecken Dabei geht es gar nicht um Fahren mit Hochgeschwindigkeit: Eine Ärztin, ein Arzt mit Blaulicht kann etwa zügig durch die Rettungsgasse auf der Autobahn fahren, statt im Stau zu stecken. Die Argumentation der Landesverwaltung, dass das jewei lige Krankenhaus eine Lösung f inden müsse, ist absurd. Denn in der Regel gibt es nur die eine Ärztin, den einen Arzt, die oder der aus der Rufbereitschaft ins Spital geholt werden kann. Und da kann das Blaulicht zwischen Stau und Leben entscheiden, gerade wenn sich der Wohnsitz der Ärztin oder des Arztes außerhalb der 30-Ki lometer-Zone respektive außerhalb der Bezirksgrenzen befindet. Und das ist häufig der Fall. Denn viele Ärztinnen und Ärzte leben im Großraum Graz und pendeln auch im Normalfall in ein Bezirksspital – in dem Fall natürlich ohne Blaulicht. „Die KAGes als Landesgesellschaft muss eine BlaulichtLösung herbeiführen, damit steirische Leben auch außerhalb von Graz gerettet werden können“, verlangt Ärztekammer-Vizepräsident Gerhard Posch, Obmann der angestellten Ärztinnen und Ärzte. „Menschen dürfen nicht Opfer der Bürokratie werden.“ Deswegen hat sich die Ärztekammer an den zuständigen Referenten in der Landesregierung, LandeshauptmannStellvertreter Anton Lang, gewandt. Ein Ergebnis stand bei Redaktionsschluss noch aus. Seltsame Blaulichtregeln für Spitalsärztinnen und -ärzte Ärztekammer fordert menschengerechte Lösung im Sinne der Steirerinnen und Steirer. „Menschen dürfen nicht Opfer der Bürokratie werden.“ Angestellten-Kurienobmann Gerhard Posch Dass eine Ärztin oder ein Arzt im Stau steckt, statt im Notfall raschestmöglich ins Spital zu gelangen, sollte niemand wollen. Die bisherige Blaulichtregelung für Spitalsärzt:innen in Rufbereitschaft ist aber stau- und nicht patientenfreundlich.
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