Niedergelassene Ärztinnen & Ärzte Ærzte Steiermark || 05|2023 43 Abwesenheitsmeldungen bei Ordinationsschließung (Urlaub, Krankheit etc.) – via Ärztekammer-Homepage Abwesenheitsmeldungen können einfach und unbürokratisch über unsere Homepage erfolgen. y Bitte loggen Sie sich auf www.aekstmk.or.at in den internen Bereich ein. y Sie finden unter der Rubrik „Für Ärzte“/„Niedergelassene Ärzte“ den Button „Abwesenheiten verwalten“. y Sobald Sie Ihre Eintragung auf der Homepage vorgenommen haben, wird die Meldung an die Ärztekammer und an die Österreichische Gesundheitskasse durchgeführt. y Alle Abwesenheits- und Vertretungsmeldungen werden in der Ärztinnen- und Ärztesuche (www.aekstmk. or.at/46) sowie auf www.styriamed.net (bei styriamed. net-Mitgliedern) veröffentlicht und an das Rote Kreuz weitergeleitet (zur Auskunftserteilung durch das Gesundheitstelefon 1450 sowie zur Veröffentlichung auf der Website www.ordinationen.st). Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Informations- und Mitgliederservice Tel. 0316-8044-0 Kassenvertragsärzte müssen Abwesenheiten laut Kassenvertrag bzw. Honorarordnung melden. Eine Bekanntgabe im Internet ist im Sinne des Patientenservice sinnvoll. Sie erfolgt über die „Ärztesuche“ auf der Website der Ärztekammer Steiermark und auf ordinationen.st Der neue PVE-Gesamtvertrag bringt mehr Sicherheit PVE, in der Steiermark gerne salopp Gesundheitszentren genannt, hatten bisher keine rahmenrechtliche Grundlage. Jetzt gibt es die endlich und so mehr Sicherheit und Klarheit. Eine konkrete Informationsinitiative startet jetzt. Abgeschlossen zwischen Ärztekammer Steiermark und dem Dachverband der Sozialversicherungsträger für die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahn und Bergbau (BVAEB). Zentrum oder Netzwerk Die Aufbauorganisation einer PVE kann je nach regionalen Anforderungen als PVE an einem Standort (PVE-Zentrum) oder als Netzwerk an mehreren Standorten (PVENetzwerk) strukturiert sein. Die PVE werden im Rahmen des vereinbarten Stellenplans errichtet. Die Primärversorgungsstandorte sol len aus bestehenden Strukturen entwickelt werden. Die Primärversorgungseinheiten können in der Organisationsform eines Zentrums oder eines Netzwerkes betrieben werden. Sie können als Gruppenpraxis (OG oder GmbH, Netzwerke auch als Verein) geführt werden. Wichtig ist das einheitliche Auftreten der Primärversorgungseinheit gegenüber den tal), def inierte Einzel leistungen). Mindestöffnungszeit sind bei 3 Ärzt:innen (VZÄ) 40 Stunden/Woche, Montag bis Freitag Nachmittag, inkl. Tagesrandzeiten) Bestehende Ver t ragspar tner:innen werden eingeladen, wenn eine PVE geplant ist. Nutzen und Ziele von PVE sind unter anderem y ein attraktiveres Tätigkeitsfeld, y die Arbeit der Ärztin/des Arztes mit einem multiprofessionellen Team, das gemeinsam die beste Betreuung für den Patienten abstimmt, y mehr Zeit für das Gespräch mit dem Patienten, y Zusammenarbeit und Kommunikation verschiedener Gesundheits- und Sozialberufe, y Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen (z. B. flexible Arbeitszeitmodelle und Entlastung der Ärztin/des Arztes von nichtärztlichen Tätigkeiten durch Teamarbeit), y Entlastung der Spitalsambulanzen durch Sicherstellung der zielgerichteten Versorgung auf der richtigen Versorgungsstufe, y Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention. Versicherten, der Sozialversicherung und sonstigen Partnern. Das Kernteam einer PVE besteht aus 3 Ärzt:innen für Al lgemeinmedizin (VZÄ) mit zumindest 1 LehrpraxisBewi l l igung bzw. der Bereitschaft, sie zu beantragen und dauerhaft 1 Lehrpraktikantenstelle anzubieten, zumindest 0,5 diplomierten DGKS/DGKP (VZÄ) und einer Ordinationsassistenz (OA) im erforderlichen Ausmaß. Im erweiterten Team sind zumindest Angehörige dreier nichtärzt licher Gesundheitsberufe ver treten (Physiotherapeut:innen, Ergotherapeut : innen, Logopäd:innen, Diätolog:innen, Psychotherapeut:innen, Hebammen, Sozialarbeiter:innen, Klinische Psycholog:innen). Orts- und bedarfsabhängig können Fachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde als Teil des Kernteams in die PVE eingebunden werden. Finanzierung: rahmenrechtl iche Grundf inanzierung (30.000,–/Jahr und Gesel lschafter (VZÄ)), Fallpauschale (45,–/Patient:in und Quar-
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