niedergelassene Ärztinnen und ärzte Ærzte Steiermark || 05|2023 49 Der ganz normale Praxiswahnsinn praktisch täglich Von Ulrike Stelzl Immerwährende Erreichbarkeit Kann sich noch irgendjemand an eine Zeit ohne Handy erinnern? Wohl kaum. Die einen sind zu jung dafür und haben diese Zeit schlichtweg nicht erlebt, und der Rest von uns ist so alt, dass er sie bereits wieder vergessen hat. Aber es gab diese Zeit der Ruhe vor dem immerwährenden Kommunikationssturm. Und in diese Zeit möchte ich nun zunehmend immer lieber zurück. Zum Beispiel hatte im letzten Jahr am Weihnachtstag eine sehr entfernte Bekannte, die auch meine Patientin ist, irgendwie meine Handynummer aufgetrieben. Um mich dann anzurufen und mir unterm Christbaum allen Ernstes zu erzählen, dass sie seit zwei Wochen Probleme mit ihren Hämorrhoiden hätte und diese mittlerweile unerträglich wären. Und ich träum noch immer von „Stille Nacht“ und dass alles schläft. Mittlerweile ist Weihnachten längst vergangen, alles grünt und blüht, wir genießen das vom Feiertag verlängerte Wochenende und ich sitze vor der Hütte und bürste Katzen. Das Winterfell will büschelweise abfallen und statt kleiner dicker Filzknäuel räkeln sich schlanke Schönheiten mit glänzendem Fell in der Sonne. Ich mache ein paar Fotos für meinen Schwiegerpapa und als ich die verschicken will, sehe ich zwei Nachrichten. Eine E-Mail einer Patientin, die wie folgt lautet: „Ich weiß, ich soll keine Mail schreiben, besonders nicht am Feiertag“, also hat sie durchaus die wiederholte Botschaft von meiner Seite gehört – allerdings offenbar nicht verstanden. „Allerdings brauche ich am Mittwoch in der Früh meine Überweisung und weil Feiertag ist, will ich Sie nur daran erinnern, dass Sie die vorbereiten und ich komm sie dann holen.“ Echt jetzt? (Was glauben Sie, werde ich ganz sicher niemals machen?) Und auf Facebook bekam ich zu den „Likes“ für die Fotos unserer süßen Schnurrkugeln noch eine PN einer Bekannten: „Hi, mich würde eine Darmreinigung interessieren? Kannst Du mich da beraten, wie das abläuft und ob das was bringt? Soll ich sowas machen?“ „Oh ja, unbedingt. Mach das. Also: Als Erstes nimmt man die ganz große Klistierspritze...“ Dr. Ulrike Stelzl ist niedergelassene Ärztin für Allgemeinmedizin. Mehr von ihr gibt es im Buch „Hallo Doc! 2 Der ganz normale Praxiswahnsinn“ (erhältlich bei Amazon) Foto: Furgler Gemäß § 4 Abs. 1 des für das Bundesland Steiermark geltenden ÖGKGesamtvertrages, gem. § 3 Abs 1 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau abgeschlossenen Gesamtvertrages sowie gem. § 3 Abs 3 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Sozialversicherung der Selbständigen abgeschlossenen Gesamtvertrages werden nachstehende Planstellen ausgeschrieben: PlanstellenAusschreibung 05/2023 Ärzt:innen für Allgemeinmedizin Bezirk Deutschlandsberg Deutschlandsberg (ÖGK, BVAEB, SVS) ab 01.07.2023: 1 FACHÄRZT:INNEN Orthopädie und Orthopädische Chirurgie Graz, Graz rechtes Murufer-Nord (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.07.2023 Für die Bewerbung ist der aufgelegte Bewerbungsbogen mit allen für die Bewerbung notwendigen Unterlagen bei der Ärztekammer für Steiermark, 8010 Graz, Kaiserfeldgasse 29, bis längstens 15.06.2023 einzureichen. Bewerbungsbögen sind bei der Ärztekammer für Steiermark erhältlich oder auf der Homepage der Ärztekammer unter www.aekstmk.or.at/Formulare/Niedergelassene Ärzte abrufbar. Später einlangende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Bewerber:innen, die nicht Mitglied der Ärztekammer für Steiermark sind: Dem Bewerbungsbogen sind zusätzlich beizuschließen, wenn die Unterlagen nicht bereits dem Reihungsantrag beigelegt wurden: QQ Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen) QQ Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen) QQ Staatsbürgerschaftsnachweis QQ Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation QQ Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufsberechtigte/r angestellte/r oder niedergelassene/r Ärztin/Arzt der jeweiligen Landesärztekammer QQ Bestätigung über die Tätigkeit als Vertrags:ärzt:in einer Krankenversicherungsanstalt innerhalb des Staatsgebietes einer der Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder eines Assoziationsstaates Nach Zuerkennung der Planstelle durch die Ärztekammer für Steiermark und die Krankenversicherungsträger ist die Vorlage eines aktuellen Strafregisterauszuges (Leumundszeugnis) erforderlich; die Niederlassungsbestätigung der Ärztekammer für Steiermark wird automatisch nach Zuerkennung der Planstelle an die Krankenversicherungsträger weitergeleitet. Anmerkung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die termingerechte Abgabe der Bewerbung auch das Fax-Gerät der Ärztekammer für Steiermark zur Verfügung steht; Fax-Nr.: 0316/8044-135.
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