Foto: beigestellt. Schiffer wirtschaft&Erfolg Ærzte Steiermark || 06|2023 33 cher Arzt welchen Impfstoff erhielt. Tödliche Hate Speech Der hässlichste Fall von Hate Speech betrifft den bekannten Fall einer Allgemeinmedizinerin aus Seewalchen und engagierten Befürworterin der COVID-Impfung. Die Sprache der Angriffe ist ein Peak an Toxizität und Aggression. Der bislang nicht identifizierte User drohte sogar die Ärztin zu „schlachten“, zu „betäuben und in einem Keller (zu) foltern“. Weitere Impfgegner:innen drohten mit „Schrotflinte“ oder einer „tödlichen Impfdosis“. Die Ärztin betrieb einen hohen Aufwand um sich zu schützen. So gab sie einen hohen Betrag aus eigener Tasche für Sicherheitsmaßnahmen und privaten Polizeischutz aus. Gegen eine ungerechtfertigte NegativBewertung bei den Google-Rezensionen setzte sich ein Hautarzt zur Wehr. Er behandelte einen Patienten mit dem chronischen Leiden Offene Beine. Trotz intensiver Bemühungen des Arztes trat keine Besserung ein, worauf dieser den Patienten an die Hautklinik überwies. Dort wunderte sich der zuständige Arzt angeblich über die bisherige, mangelhafte Behandlung des Patienten. Dessen Tochter verfasste darauf eine haarsträubende, diffamierende Rezension auf Google. Der Hautarzt war sich keiner Schuld bewusst, hatte er doch ganz korrekt von sich aus den Patienten an die Klinik verwiesen. Der Hautarzt entdeckte daraufhin im Internet, dass diese Frau bereits mehrere andere Negativ-Rezensionen über andere nicht-ärztliche Themen ins Netz gestellt hatte. Es gelang ihm mit Hilfe der Ärztekammer € 500 „Schmerzensgeld“ für die falschen Anschuldigungen von dieser Frau zu erstreiten. Gegenmaßnahmen Wie man sich sonst noch gegen Hate Speech wehren kann, erläuterte Golrokh Haddad vom Verein Zara im Webinar „Gegen Hass im Netz“, das von Ärztekammer Steiermark veranstaltet wurde. Sie schlug folgende Abwehrkette vor: den Vorfall dokumentieren und Beweise sichern, eventuell einen Screenshot machen, das Datum festhalten und dann den Vorfall melden. Um üble Nachrede schnell aus dem Netz löschen zu können, meldet der/ die Betroffene den Fall an Zara. Die NGO verwendet daraufhin den TrustedFlagger*-Status und kann sich mit einem Web-Formular direkt an YouTube wenden. Nach entsprechender Überprüfung kann YouTube die Hass-Rede gleich entfernen. Im selben Webinar machte Hans-Peter Schume, Landespolizeidirektion Steiermark, Abteilung Prävention darauf aufmerksam, dass die Betroffenen oft mit einer zu großen Bestrafungserwartung gegenüber den Tätern ihre Anzeigen einbringen. Außerdem seien bei Klagseinbringung 280 Euro zu bezahlen. Daran zeigt sich einmal mehr, dass laut Netzforscherin Katarzyna Bojarska „eine Entscheidung zur gezielten Gegenrede (…) oftmals einen unverhältnismäßig hohen Aufwand und Ressourcenverbrauch“ im Vergleich zum einfachen Verfassen eines Hass-Posts erfordert. Auf die allgemeinen Möglichkeiten von Counter Speech, dem Reagieren auf Hassreden durch positive Erwiderungen, geht Jana Lasser, Informatikerin und Komplexitätsforscherin auf der TU Graz, im PRofi-Treff ein. Link: bit.ly/3PiAKoY Hass im Netz-Webinar für Ärzt:Innen: Das Referat für Ärztliche Sondereinsätze der ÄK (Referentinnen Neshat Quitt & Kristina Köppel-Klepp) veranstaltete kürzlich ein Webinar zum Thema „Gegen Hass im Netz“. Tipps der Referierenden daraus sind auch hier nachzulesen: https://www. aekstmk.or.at/233?articleId=12375 E-Health-Referent Alexander Moussa fragt: Wie kommen im Pflegeheim lebende Patient:innen zu ihren Medikamenten, wenn in Apotheken ab 1.7.2023 eine e-card zum Einlösen der e-Rezepte gesteckt werden muss? Der Experte (Roland Romirer, CGM) antwortet : Diese Problematik bereitet derzeit vielen Parteien Kopfzerbrechen – angefangen bei den Pflegeheimen über deren Bewohnerinnen und Bewohner bis hin zu heimbetreuenden Ordinationen und Apotheken. Denn für Heimbewohnerinnen und -bewohner ist es häufig unmöglich, selbstständig eine Apotheke aufzusuchen bzw. möchten sie ihre e-card oft ungern an andere Personen abgeben. Um diese Herausforderung zu bewältigen, wurde von uns ein Add-On für das e-Rezept, passend für sämtliche am Markt befindliche Arztsoftwareprodukte, entwickelt. Mit dem sogenannten „e-Rezept Versand” können e-Rezepte auf direktem Wege von der behandelnden Ordination an die heimversorgenden Apotheken übermittelt werden. Die e-Rezepte bzw. deren e-Rezept-IDs werden dabei via verschlüsselter Befundübertragung von den Ordinationen elektronisch in die Apotheke übermittelt – natürlich datenschutzkonform und effizient integriert. Ist die Apotheke in lesender Weise an die Befundübertragung angebunden, kann diese die e-Rezepte direkt durch Scannen des QRCodes oder Kopieren der e-Rezept-ID im Handumdrehen weiterverarbeiten und die Medikamente an das Pflegeheim abgeben. Wenn Ihre Ordination auch von dieser Thematik betroffen ist, wenden Sie sich dazu am besten an Ihren BefundkommunikationsProvider. Vom Faxen oder Mailen von eRezepten als PDF ist aus Datenschutzsicht jedenfalls dringend abzuraten. Mag. (FH) Roland Romirer, MSc, ist Geschäftsführer der CGM Arztsysteme Österreich, HCS und INNOMED | www.cgm.com/at. Roland Romirer Rat und D@ten : Die IT-Kolumne
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