42 Ærzte Steiermark || 06|2023 Niedergelassene Ärztinnen & Ärzte Foto: Fotolia erbracht werden, desto leichter kann mit den Tarifen das Auskommen gefunden werden. Adäquate Geräteausstattung Die wichtigsten Kriterien beim Kauf von Geräten sind die erforderliche Qualität, die jährlichen Kosten (Wertminderung, Wartung, Reparatur, Betriebskosten etc.) und die Anzahl der Geräteeinsätze. Innerhalb der einzelnen Fachgebiete gibt es immense Unterschiede bei den Gerätekosten für dieselben Leistungen. Im Folgenden ist das am Beispiel eines Ultraschallgerätes dargestellt. Die Kosten pro Geräteeinsatz können zwischen € 0,75 und € 8,– liegen. Das ist ein Faktor von etwa 1:10. Berücksichtigung von Limits und Degressionen Auch das Wissen, wie wenig zum Teil nach Berücksichtigung von Limits und Degression übrig bleibt, ist unterschiedlich ausgeprägt. Bei manchen Leistungen bleiben weniger als 30 Prozent des ausgewiesenen ÖGK-Honorartarifs. Konzentration auf lukrative Leistungen In vielen Fällen steht der Aufwand der Leistungserbringung in keiner Relation zum Erlös (ÖGK-Tarif). Hier gilt es zu überlegen, ob überhaupt und in welcher Intensität Leistungen erbracht werden. Zur groben Orientierung – im Durchschnitt muss eine Praxis mindestens 5 Euro pro Minute der Ärztin/des Arztes verrechnen, um alle Kosten zu decken. Minimierung des Materialeinsatzes In Summe sind auch beim Materialeinsatz größere Potenziale gegeben. Es ist zu überlegen, ob man Ein- oder Mehrweginstrumente und -materialien verwendet. Besonders groß sind die Unterschiede beim OP-Material. Hier gibt es eine Bandbreite von Euro 2,50 bis ca. Euro 60 – pro Operation. Optimierung der Leistungsverrechnung In den Gesprächen hat sich immer wieder gezeigt, dass das Wissen, welche Positionen verrechnet werden können, sehr Norbert Quinz Mit umfangreichen Vorbereitungen und einem breiten und kompetenten Verhandlungsteam konnte ein hervorragendes Ergebnis für die steirische Ärzteschaft erzielt werden – das beste aller Bundesländer. Konkret wurde dabei eine tarifwirksame Honorarerhöhung von 6,2 Prozent für 2022, 5 Prozent für 2023, 2 Prozent für 2024 und zusätzlich eine nicht tarifwirksame Einmalzahlung von 5,5 Millionen Euro ausverhandelt. Wesentliche Zielsetzung der Verhandlungen war es, neben den quantitativen Effekten auch strukturelle Verbesserungen zu erreichen, hier sind bahnbrechende Vereinbarungen gelungen: y Ausbau der Sachleistungsversorgung durch Schaffung von bis zu 8 neuen Planstellen bis 2024 y Abschluss der Telemedizinvereinbarung y Ermöglichung von Ordinationsöffnungszeiten im Sinne einer 4-Tage-Woche y Start von Projekten: y Schaffung von Starterordinationen y Niederlassungsinitiativen speziell für junge Ärzt:innen y Gründung einer gemeinsamen Servicestelle für Vertragspartner:innen y Vereinbarung von mit IZF-Mitteln finanzierten Projekten zur Gründung von Erstversorgungsordinationen, Initiativen zur Patient:innensteuerung sowie der Etablierung eines Endoskopie-Registers Darüber hinaus gibt es viele individuelle Ergebnisverbesserungspotenziale in den Praxen Im Rahmen der Ermittlung kostendeckender Solltarife wurden die ÖGK-Leistungen in Workshops mit Vertretungen aller Fachgebiete besprochen. Dabei hat sehr viel Erfahrungsaustausch stattgefunden, insbesondere wurden viele Optimierungspotenziale für die einzelnen Praxen aufgezeigt. Im Überblick stellen sich diese wie folgt dar: Optimierung des Ressourceneinsatzes In allen Fachgebieten stellen die Personalkosten, wenn man für Ärztin/Arzt ein adäquates Gehalt einbezieht, den größten Kostenfaktor dar. Nachdem ein/e medizinische/r Mitarbeiter:in nur etwa ein Fünftel einer Ärzt:in kostet, gibt es immense Potenziale durch die Art des Personaleinsatzes. Je mehr Leistungsanteile durch Mitarbeiter:innen ÖGK-Tarifverhandlungen 22–24: Bahnbrechende Vereinbarung Hier beschreibt der Fachmann den ÖGK-Gesamtvertragsabschluss bis 2024. Er zeigt aber auch die Optimierungspotenziale auf, die es in vielen Ordinationen gibt. Alles in allem ein sehr gutes Ergebnis bei den Tarifverhandlungen für die Jahre 2022 bis 2024. Ein guter Kassenvertrag ist wichtig. Aber niedergelassene Ärztinnen und Ärzte können auch selbst viel tun. Ein Ultraschall kann je nach Gerät zwischen 0,75 und 8 Euro kosten.
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