niedergelassene Ärztinnen und ärzte tation löschen oder ändern, niemand anderes hat auf diese Daten Zugriff. Solche Änderungen können auch nur bis zum 14. des dem Quartal darauffolgenden Monats durchgeführt werden. Meldungen aus e-card System Beim Stecken der e-card zeigt Ihnen das e-card-System verschiedene Informationen zu Ihren Patienten/Patientinnen an, sollten dementsprechende Meldungen vorliegen (z. B. Ærzte Steiermark || 06|2023 45 Abwesenheitsmeldungen bei Ordinationsschließung (Urlaub, Krankheit etc.) – via Ärztekammer-Homepage Abwesenheitsmeldungen können einfach und unbürokratisch über unsere Homepage erfolgen. y Bitte loggen Sie sich auf www.aekstmk.or.at in den internen Bereich ein. y Sie finden unter der Rubrik „Für Ärzte“/„Niedergelassene Ärzte“ den Button „Abwesenheiten verwalten“. y Sobald Sie Ihre Eintragung auf der Homepage vorgenommen haben, wird die Meldung an die Ärztekammer und an die Österreichische Gesundheitskasse durchgeführt. y Alle Abwesenheits- und Vertretungsmeldungen werden in der Ärztinnen- und Ärztesuche (www.aekstmk. or.at/46) sowie auf www.styriamed.net (bei styriamed. net-Mitgliedern) veröffentlicht und an das Rote Kreuz weitergeleitet (zur Auskunftserteilung durch das Gesundheitstelefon 1450 sowie zur Veröffentlichung auf der Website www.ordinationen.st). Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Informations- und Mitgliederservice Tel. 0316-8044-0 » Therapie Aktiv – Diabetes im Griff: Strukturierte Langzeitbetreuung mit System! « Betreuungsprogramm für Personen mit Diabetes mellitus Typ 2 Nähere Infos erhalten Sie unter +43 5 0766-151390 oder online unter www.therapie-aktiv.at. Medikamentenmissbrauch, Rezeptgebührenbefreiung, ecard läuft aufgrund von fehlendem Foto ab usw.). Wenn Sie solche Meldungen aus Ihrer EDV nicht kennen, halten Sie bitte Rücksprache mit Ihrem EDV-Betreuer. Es kann sein, dass diese Meldungen erst aktiviert werden müssen. ELGA/e-Medikation Aktuell können Sie 90 Tage nach einer gespeicherten Konsultation auf die ELGAGesundheitsdaten Ihrer Patienten/Patientinnen zugreifen. Patienten und Patientinnen können jedoch selbst über www.elga.gv.at die Zugriffsdauer für Ärzte und Ärztinnen auf 365 Tage ausweiten. Konsultation bei Telemedizinischer Behandlung Wenn Sie, die seit 01.04.2023 verrechenbaren, telemedizinischen Leistungen erbringen, führen Sie die Konsultationen bitte mit der Admin-Karte so durch, als ob der Patient/die Patientin in Ihrer Ordination vorstellig geworden wären. Überwiegend wird also bei telemedizinischen Leistungen eine „RF“-Konsultation (Regelfall) im e-card System gespeichert werden. Weitere interessante Informationen erhalten Sie auch unter: www.chipkarte.at oder www.elga.gv.at
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