AERZTE Steiermark | Juli/August 2023

Ærzte Steiermark || 07_08|2023 29 Ärztin/Arzt & Familie bei Inanspruchnahme durch nur einen Elternteil bis zum 365. Tag ab Geburt des Kindes bezogen werden und ersetzt grundsätzlich 80 % des letzten Nettoeinkommens, wobei eine Höchstgrenze von EUR 69,83 (Wert 2023) täglich (= maximal rund EUR 2.100 monatlich) zur Anwendung gelangt. y Zur Berechnung des Nettoeinkommens werden jene Jahres-Erwerbseinkünfte (unter Berücksichtigung des 13. und 14. Gehalts) herangezogen, die im zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Einkommensteuerbescheid für das letzte Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes ausgewiesen sind. Sofern zum Zeitpunkt der Antragstellung noch kein Einkommensteuerbescheid für dieses Kalenderjahr vorliegt, so ist der erste erlassene Einkommensteuerbescheid für dieses Kalenderjahr heranzuziehen. y Seit 1.1.2023 wird das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld jährlich automatisch an die Inflation angepasst. Bei einem abwechselnden Bezug durch beide Elternteile gebührt es insgesamt längstens für 426 Tage (d.s. rd. 14 Monate) ab der Geburt des Kindes. Weiters gilt hierbei zu beachten, dass jedem Elternteil eine nicht auf den Partner übertragbare Bezugsdauer von 61 Tagen vorbehalten ist. Insgesamt können sich maximal drei Bezugsteile ergeben, da ein zweimaliger Wechsel zwischen den Elternteilen pro Kind zulässig ist. Zuverdienst Kinderbetreuungsgeldkonto (Pauschalsystem): Bei dieser Variante darf der jahrliche Zuverdienst bis zu 60 Prozent der Letzteinkünfte aus dem relevanten Kalenderjahr vor der Geburt betragen, in dem kein Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde, beschrankt auf das drittvorangegangene Jahr (= individuelle Zuverdienstgrenze). Einkommensabhangiges Kinderbetreuungsgeld: Hier gilt eine niedrigere Zuverdienstgrenze von 7.800 Euro (2023) pro Kalenderjahr (ein geringfügiges Dienstverhältnis wäre bspw. zulässig). Berücksichtigt werden nur die Einkünfte desjenigen Elternteils, der das Kinderbetreuungsgeld bezieht. Beantragung Für die Antragstellung und Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes ist jener Krankenversicherungsträger zuständig, bei dem (staatliches) Wochengeld bezogen wurde bzw. bei dem die Kinderbetreuungsgeldbezieherin/der Kinderbetreuungsgeldbezieher versichert ist bzw. zuletzt versichert war. Benötigte Unterlagen y Geburtsurkunde des Kindes, y Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe (bei getrenntlebenden Eltern muss die Familienbeihilfe vom antragstellenden Elternteil selbst bezogen werden), y Wochengeldbestätigung bzw. Bestätigung über den Erhalt wochengeldähnlicher Leistungen, y Meldebestätigungen von Antragstellerin/Antragsteller und Kind, y Nachweis der ersten sechs vorgesehenen MutterKind-Pass-Untersuchungen, y bei getrenntlebenden Eltern darüber hinaus: Obsorgeberechtigung für das Kind und Bezug der Familienbeihilfe durch den antragstellenden Elternteil, y bei Adoptiv- oder Pflegeeltern darüber hinaus: Nachweis der erfolgten Adoption oder Bestätigung über die Übernahme der Pflege. Die Förderung von Aktivitäten und Teilhabe ist zentrale Aufgabe der Rehabilitation, dies schließt auch dieTeilhabe am Berufsleben ein. Häufig bestehen bei Betroffenen aber berufliche Problemlagen, die große Sorgen bereiten, die Erkrankten noch zusätzlich belasten und oft zu Resignation führen. Ein Team um Rolf Fiedler hat in Münster daher das Programm ZAZO entwickelt, das sich mit dem Finden, Planen und Umsetzen beruflicher Ziele befasst. Wir bieten ZAZO an, wobei Betroffene von TherapeutInnen unterstützt werden, eigene berufliche Ziele zu entwickeln. Das Erreichen dieser Ziele wird dann unter Einbeziehung der Stärken und Erfahrungen der jeweiligen Person konkret geplant, es werden Strategien zur Zielplanung und umsetzung vermittelt. Das Modell ZAZO kann auch in anderen Lebensbereichen helfen. ZAZO – Zielanalyse und Zieloperationalisierung Ein Programm zur Förderung beruflicher Motivation Klosterwiesgasse 105a, 8010 Graz T +43 316 258 600 F +43 316 258 600 99 graz@promentereha.at promentereha.at APR - Ambulante Psychosoziale Rehabilitation Graz

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