AERZTE Steiermark | Juli/August 2023

Cover Wem gehören die medizinischen Daten? Der Person, die sie betreffen oder demjenigen, der sie erhoben hat? Das Eigentum an Gesundheitsdaten ist ein komplexes und sich weiterentwickelndes Thema, das je nach dem rechtlichen und regulatorischen Rahmen des jeweiligen Landes oder der Gerichtsbarkeit variiert. Die Frage des Eigentums an Gesundheitsdaten gewinnt an Bedeutung, da der Einfluss der künstlichen Intelligenz – KI – eine zusätzliche Frage aufwirft. Wem sollte nämlich das aus den extrahierten Daten gewonnene Wissen gehören? Es stellt sich die Frage, ob es sich um ein Gemeinschaftsgut, ein öffentliches Gut oder ein privates Gut handelt. Die Antwort auf diese Frage hat Auswirkungen auf die Art und Weise, wie wir Gesundheitsdaten sammeln, speichern, analysieren und nutzen. Es ist wichtig anzumerken, dass der einzelne Datensatz eines Individuums oft wenig direkten Wert hat. Der Wert liegt vielmehr in den Beziehungen und Zusammenhängen zwischen den Daten vieler Menschen. Durch die Anwendung von KI können Muster und Erkenntnisse aus großen Datensätzen gewonnen werden, die wiederum zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und der medizinischen Forschung beitragen können. Die Frage des Eigentums an Gesundheitsdaten gewinnt an Bedeutung, da immer mehr Daten gesammelt und analysiert werden. Eine mögliche Perspektive ist die Auffassung, dass Gesundheitsdaten ein Gemeinschaftsgut sind, da sie das Potenzial haben, das Wissen und die Gesundheit der globalen Gesellschaft insgesamt zu verbessern. In diesem Fall würden das Eigentum und die Verwaltung der Daten in die Hände der Gemeinschaft oder einer öffentlichen Institution fallen. Eine andere Sichtweise betrachtet Gesundheitsdaten als privates Gut, das dem individuellen Eigentum Recht auf Versorgung Der gebürtige Belgier Bart de Witte ist international anerkannter Fachmann für Künstliche Intelligenz (KI) in der Medizin. Bevor er sich dem Thema KI professionell zuwandte, arbeite er in der Sport-Reha. Er ist überzeugt davon, dass KI die Medizin weiterbringen kann. Aber nur, wenn offen damit umgegangen wird. 8 Ærzte Steiermark || 07_08|2023 Foto: Stable Diffusion, (KI-Bidgenerator) unterliegt. Dies würde bedeuten, dass jeder Mensch das Recht hat, über seine eigenen Gesundheitsdaten zu verfügen und zu kontrollieren, wer Zugriff darauf hat. Diese Perspektive betont die individuellen Rechte, vernachlässigt jedoch den Aspekt der Solidarität innerhalb unserer europäischen Gesundheitssysteme. Die Frage des Eigentums an Gesundheitsdaten ist also komplex und es gibt keine einheitliche Antwort. Es erfordert einen breiten gesel lschaf t l ichen Diskurs und eine sorgfältige Abwägung der verschiedenen Interessen und Werte, um zu einer angemessenen Lösung zu gelangen. Wie lässt sich sicherstellen, dass die richtige Person die Kontrolle über die Daten behält? Welche Personen sind die richtigen? Jene, die unsere Daten nutzen, um daraus Profite zu generieren, oder jene, die sie nutzen, um daraus öffentlich zugängliches Wissen zu kreieren? Ist es angemessen, wenn ich als Patient meine Zustimmung für die wissenschaftliche Nutzung meiner Daten gebe, um neue Erkenntnisse zu generieren, die anschließend privatisiert werden? Industrielle Drittmittel werden zunehmend genutzt, um Erkenntnisse aus Patientendaten zu privatisieren. Patientendaten werden zuneh-

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