32 Ærzte Steiermark || 09|2023 Foto: www.willheiraten.at wirtschaft&Erfolg wirtschaft&Erfolg Ærzte Steiermark || 09|2023 33 Welche Themen beschäftigen Bankkund:innen aktuell am stärksten? Pauschenwein: Neben sehr vielen Existenzgründungsterminen sind die am häufigsten gestellten Fragen in unseren Beratungsgesprächen folgende: Wird das Zinsniveau weiter ansteigen, wann kommt die Zinswende? Welche Auswirkungen haben die Entscheidungen der Europäischen Zentralbank (EZB) auf meinen Kredit/mein Finanzierungsvorhaben? Wie kann man bei der Veranlagung von liquiden Mitteln vom Zinsanstieg profitieren? Wieso dominieren diese Themen gerade jetzt? Die massiven Zinssenkungen der Jahre 2008/2009 haben für Kreditnehmer:innen wie Sparer:innen außergewöhnliche Rahmenbedingungen zur Folge gehabt. Besonders die Tatsache, dass der 3-Monats-Euribor (der Zinssatz, zu dem sich Banken kurzfristig Geld leihen) rund sieben Jahre negative Werte ausgewiesen hat, bedeutete, dass Geld de facto keinen Preis mehr hatte. Die negativen Zinsen wurden von Banken bei privaten Finanzierungen weitergegeben, was bei privaten Einlagen nicht erfolgte; aber auch betriebliche Kredite wurden zu Zinssätzen vergeben, die seit sehr vielen Jahrzehnten Bankkund:innen nicht zur Verfügung standen. geführt. Eine Reaktion darauf hängt wohl von der Restlaufzeit und der noch aushaftenden Kreditsumme ab und sollte in einem Gespräch mit der Bank erörtert werden. Ob jetzt ein (teilweiser) Umstieg in eine Fixzinsvereinbarung Sinn macht, unterliegt einer individuellen Prüfung und Risikoneigung (Absicherung durch Fixverzinsung versus Chance auf mögliche Zinssenkungen) sowie Einschätzung des künftigen Zinsniveaus. Bei Neukrediten stellt sich mehr denn je die Frage, ob man eine variable, eine fixe Verzinsung oder einen Kredit mit einer Bandbreite (Zinsober- und Zinsuntergrenze) wählt. Spannend ist die Tatsache, dass aufgrund der inversen Zinskurve (d. h. langfristige Zinsen sind niedriger als kurzfristige) Kredite mit langjährigen Fixzinsvereinbarungen aktuell niedriger verzinst sind als variable (an den 3-Monats-Euribor gebundene) Finanzierungen. In welchem Ausmaß sind die Zinsen angestiegen? Die EZB hat die Leitzinsen seit Juli 2022 neunmal erhöht. Der 3-Monats-Euribor lag am Beginn 2022 bei minus 0,57 %, Mitte Juli 2022 war er erstmals positiv und ein weiteres Jahr später bei plus 3,66 %. Somit ein sehr rascher und starker Anstieg – historisch gesehen aber immer noch nicht auf ein wirklich hohes Niveau. Was ist bei bestehenden Krediten oder Neukreditaufnahmen zu tun? Eine große Anzahl unserer Kreditnehmer:innen hat sich in den letzten Jahren für Fixzinsen für die gesamte Laufzeit oder zumindest für die ersten Jahre entschieden. Diese nachträglich betrachtet gute Entscheidung führt dazu, dass diese bei unveränderter Höhe ihrer Kreditraten „ruhig schlafen“. Bei variabel verzinsten Krediten hat das Zinsniveau zu erheblichen Erhöhungen der Zinsbelastung Ein individualisiertes Kreditangebot kann gerade jetzt eine Kombination der genannten Zinsvarianten enthalten. Welche Alternativen haben Sparer:innen oder konservative Wertpapieranleger:innen? Die Tatsache, dass private liquide Mittel jahrelang unverzinst und betriebl iche zum Tei l mit Verwahrgebühren versehen waren, hat dazu geführ t , dass viele Bankkund:innen sich bis dato nicht informiert und in den letzten Monaten bei ihrem Kapital nicht einmal einen Teil der Inflation durch Zinsertrag kompensiert haben. Während täglich fälliges Geld in der Regel niedriger verzinst ist, bieten gebundene Spar- oder Termineinlagen mittlerweile respektable Verzinsungen. Waren die Renditen einzelner Anleihen oder Rentenfonds lange Zeit vernachlässigbar, so bieten sich auch konser vat iven Anleger:innen am Wertpapierdepot gute Alternativen. Bitte kontaktieren Sie auch dazu Ihre:n Bankberater:in. Da die Einschätzung, ob oder wann die Inflation zurückgeht, die EZB ihre Zinspolitik ändert bzw. eine Zinswende kommt, schwierig ist, erscheint eine Aufteilung des zu veranlagenden Kapitals auf verschiedene Laufzeiten und Veranlagungsinst rumente als überlegenswert. Zinsniveau: quo vadis? Die Zinslandschaft hat sich stark verändert. Wie kann Geldanlage dennoch gelingen? Was ist vor der Aufnahme eines Kredits zu beachten? Wir haben mit Anton Pauschenwein, dem Vorstandsdirektor der Österreichischen Ärzte- und Apothekerbank, darüber gesprochen. Schutz bei Berufsunfähigkeit Der Schutz im Fall einer Berufsunfähigkeit ist ab dem ersten Tag der Eintragung in die Ärzteliste und Mitgliedschaft zum Wohlfahrtsfonds automatischer Bestandteil der Leistungen aus dem Wohlfahrtsfonds – ohne dass sich die Ärzt:innen zusätzlich darum kümmern müssen. Die Invaliditätsversorgung wird gewährt, wenn die Ärztin/der Arzt aufgrund eines körperlichen oder geistigen Gebrechens nicht mehr in der Lage ist, den ärztlichen Beruf dauernd oder vorübergehend auszuüben. Die Invalidität bezieht sich somit rein auf die Ausübung des ärztlichen Berufes. Der große Vorteil der Invaliditätsversorgung seitens des Wohlfahrtsfonds besteht somit darin, dass es einerseits keine Verweisung auf andere Berufe im Gesundheitswesen gibt und andererseits auch keine Wartezeit. Im Gegensatz dazu muss man u .a. im staatlichen System über 5 Versicherungsjahre in den letzten 10 Jahren nachweisen, damit die staatliche Berufsunfähigkeitspension überhaupt gewährt wird. Zusätzlich wird geprüft, ob eine berufliche oder medizinische Rehabilitation zweckmäßig oder zumutbar ist, denn dann erhält man ein zeitlich befristetes Umschulungs- oder Rehabilitationsgeld. Im Falle einer Invalidität gibt es zusätzlich auch eine Unterstützung für minderjährige bzw. volljährige Kinder max. bis zum vollendeten 27. Lerübergehende oder dauernde Invalidität vorliegt. Der Mindestanspruch der Invaliditätsversorgung beträgt bei Anfall der Berufsunfähigkeit bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 100 Prozentpunkte der Grund- und Ergänzungsleistung, dies entspricht im Jahr 2023 einem Betrag von EUR 1.234,80 brutto monatlich – 14mal jährlich. Sollte der Anfall der Berufsunfähigkeit nach dem vollendeten 40. Lebensjahr erfolgen, so verringert sich der satzungsgemäße Mindestanspruch monatlich um 0,25 Prozentpunkte (z. B. bei Anfall der Invalidität zum 45. Lebensjahr betragen die Mindestansprüche 85 % in der Grund- und Ergänzungsleistung, das sind EUR 1.049,58 p.m. – 14mal jährlich). Es erfolgt gleichzeitig eine Vergleichsrechnung mit den eigenen bereits erworbenen Pensionsansprüchen und das für den Berufsunfähigen bessere Ergebnis bestimmt die Höhe seiner Invaliditätsversorgung. Der Mindestanspruch reduziert sich bis zum vollendetem 60. Lebensjahr auf derzeit (2023) EUR 493,92 brutto monatlich, dies auch 14mal jährlich. Ab Vollendung des 60. Lebensjahres wird bei Anfall einer Berufsunfähigkeit die vorzeitige Altersversorgung an Stelle der Invaliditätsversorgung gewährt. Für die Berechnung der Höhe der vorzeitigen Altersversorgung werden ausschließlich die eigenen erworbenen Pensionsansprüche herangezogen. Für Fragen steht Ihnen das Team des Wohlfahrtsfonds gerne zur Verfügung. Tel.: (0316) 8044: DW Carmen Renner 64 Ursula Fressel 65 Sabine Steirer 65 Kirstin Schauer 67 E-Mail: wff@aekstmk.or.at Fax: (0316) 8044-136 bensjahr, sofern sich diese noch in einer Berufs- oder Schulausbildung befinden. Die Invaliditätsversorgung selbst kann dauerhaft oder auch befristet gewährt werden, wobei die vorübergehende Berufsunfähigkeit zumindest für einen Zeitraum von 3 Monaten durchgehend bestehen muss. Besteht die vorübergehende Berufsunfähigkeit über einen längeren Zeitraum als 12 Monate und ist für diesen Zeitraum die Krankenbeihilfe gewährt worden, so wird an deren Stelle die vorübergehende Invaliditätsversorgung auf Antrag gewährt. Diese kann auch schon früher gewährt werden, wenn durch die vorgelegten Unterlagen, wie z. B. ärztliche Befunde oder Bescheide von öffentlichen Institutionen, oder aufgrund einer vom Verwaltungsausschuss beauftragten vertrauensärztlichen Untersuchung festgestellt worden ist, dass eine voDie Invaliditätsversorgung: Ab dem ersten Tag der Eintragung in die Ärzteliste sind steirische Ärzt:innen gegen finanzielle Auswirkungen einer Berufsunfähigkeit geschützt. Foto: Adobe Stock „Da die Einschätzung, ob oder wann die Inflation zurückgeht, die EZB ihre Zinspolitik ändert bzw. eine Zinswende kommt, schwierig ist, erscheint eine Aufteilung des zu veranlagenden Kapitals auf verschiedene Laufzeiten und Veranlagungsinstrumente als überlegenswert.“ Anton Pauschenwein
RkJQdWJsaXNoZXIy NDYwNjU=