AERZTE Steiermark | September 2023

34 Ærzte Steiermark || 09|2023 Illu: Shutterstock; Montage Conclusio Schadenersatzpflicht für Jahrzehnte – oder bestens versichert Ærzte Steiermark || 09|2023 35 Walter Hoch Seit August 2010 ist die Berufshaftpf licht für Niedergelassene Ärzt :innen gesetzlich verpflichtend. Eine Haftpf lichtversicherung für Angestellte Ärzt:innen oder Medizinstudent:innen ist nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert. Bereits im März 2011 schloss die Österreichische Ärztekammer mit dem Verband der Versicherungsunternehmer die Rahmenvereinbarung für eine Haftpflichtversicherung für Ärzt:innen und Gruppenpraxen ab (§ 52d ÄrzteG bzw. § 117b Abs 1 Z 22a ÄrzteG). Die Arzthaftpf lichtversicherung umfasst bei den Niedergelassenen Ärzt :innen neben der versicherten Tätigkeit auch das Erste-Hilfe- und Vertretungsrisiko, die Notarzt-, Belegs- und Gutachtertätigkeiten (nicht gerichtlich), Blutabnahmen und den Apothekenbetrieb. Die Haftpf lichtprämien für niedergelassene, selbstständige Al lgemeinmediziner:innen betrugen 2022 durchschnittlich rund 150 Euro jährlich bei einer vorgeschriebenen Mindestdeckungssumme von 2 Mio. Euro und einer Nachhaftung (www.maklerinfo.biz/ rechner/ari/003235/aerztehaftpflicht). Diese Prämie gab etwa die Versicherung ÄrzteService an. Bei großen Anstalten wie etwa Uniqa, Donau, Wiener StädManche Versicherung wirbt mit der Gefahr eines Tigers, der in Gestalt eines menschlichen, medizinischen oder technischen Gefahrenherdes in die Ordination niedergelassener Ärzt:innen einbricht. Reicht dann die Arzthaftpflichtversicherung aus? tische oder Generali lagen sie von 200 Euro aufwärts bis zu rund 340 Euro. Zu berücksichtigen sind dabei natürlich die jeweils geltenden speziellen Bedingungen: Bei niedergelassenen Fachärzt : innen wie etwa Internisten, Chirurgen oder Radiologen schlägt das Prämienpendel bis um das Vierfache der Prämie für niedergelassene Allgemeinmediziner aus. Deutlich unter den letzteren liegen die Prämien für eine „nur“ empfohlene Arzthaf tpf l icht . Vorsicht: Die Versicherung zahlt nicht bei Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden oder bei strafbarem Handeln entstanden sind sowie bei Schäden infolge einer Vertragspf lichtverletzung. Höher versichern optional 2 Millionen Dec k u n g s s u mme scheinen viele Schäden au f nehmen zu können, Foto: Schiffer wirtschaft&Erfolg wirtschaft&Erfolg auch reichlich Schmerzensgeld bei einem ärztlichen Fehler. Doch bei langwierigen Folgeschäden einer verunglückten Behandlung, etwa Pflegegeld, sind 2 Millionen schnel l aufgebraucht. Erst muss ein Gutachter bestellt werden, und kann der Geschädigte dann auf welche Weise auch immer beweisen, dass eine Behandlung des Arztes ihm höchstwahrscheinlich Schäden zugefügt hat, schwellen die Schadenssummen gleich e i nma l au f Hu n d e r t - t a u - s e n - d e Euro an. Der betroffene Arzt müsste die Mehrbelastung aus eigener Tasche bezahlen. Versicherer empfehlen daher, die Deckungs summe auf 5 oder 10 Millionen Euro zu erhöhen. Die Präm i e f ü r die höhere Deckungssumme steigt nicht eklatant an, bewahrt gut gläubige Ärzte aber vor kostspieligen Überraschungen. Unterschied l iche Prämien bieten neben der Grundversicherung unterschiedliche Zusatzleistungen. Um für das stattliche Angebot einen ersten Durchblick zu erlang e n , lohnt es sich, sich Onl ine über e i nen Versicherungsrechner zu informieren. www.vorsorge.at/aerzte etwa vergleicht auf Basis der eingegebenen Daten kostenlos alle Anbieter von Arzthaftpf lichtversicherungen. Natürl ich kann eine unverbindl iche persönliche Beratung die speziel len Anliegen des Arztes viel genauer und anschaulicher in ein Preis-LeistungsVerhältnis bringen. So kann der Berater auch leichter überprüfen, wo die derzeitige Haf tpf lichtversicherung des Arztes steht, wo sie optimiert werden sollte. Das gilt auch für Mitversicherungsbedingungen z. B. v o n Ve r t r e t u n g e n o d e r Turnusärzt:innen in Lehrpraxen. Einiges an Prämiengeld lässt sich durch Vergleichen schließlich sparen. Bei Gruppenpraxen zählen die Gesellschafter Bei einer Gruppenpraxis, die als GmbH firmiert, muss die Haftpflichtversicherung auf die Gesellschaft und nicht auf die einzelnen Ärzte lauten. Alle Gesellschafter müssen jedoch namentlich aufscheinen. Die Haftungshöchstgrenze beläuft sich hier mindestens auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme pro einjähriger Versicherungsperiode. Ist ein einzelner Arzt der Gruppenpraxis auch außerhalb der Gesellschaft tätig, muss er eine zusätzliche, auf ihn persönlich lautende Haftpflicht abschließen. Wenn es vor Gericht geht Entsteht ein Streit zwischen Patienten und Arzt, bietet zuerst die Schlichtungsstelle der Ärztekammer eine kostenlose und unbürokratische Plattform für die Beilegung der Differenzen zwischen Kläger und Beklagtem an. Ist das fruchtlos, sollte der Arzt die Versicherung seines Vertrauens als seinen Ansprechpartner aufsuchen. Denn selbst nur behauptete Behandlungsfehler bergen die Gefahren von Schadenersatzforderungen und ErmittIT-Sicherheit und Datenschutz in der Arztpraxis: Cybercrime und DSGVO-konforme Kommunikation Wie kann man die Netzwerksicherheit in einer Ordination bestmöglich sicherstellen? Der Experte (Willibald Wilfling, Computerhaus Weiz EDV-HandelsgmbH) antwortet: Auch Arztpraxen sind vermehrt ins Visier von Cyberkriminellen geraten, was die Wichtigkeit der gesetzlich verpflichtenden Netzwerksicherheit betont. Dabei steht die E-Mail-Security-Lösung zum Schutz vor gezielten Angriffen und Identitätsdiebstahl an erster Stelle. Zudem soll man seine Daten schützen, indem man eine starke Firewall betreibt, regelmäßige Mitarbeiterschulungen durchführt, sichere Kennwörter verwendet und nach Möglichkeit MultiFaktor-Authentifizierungen nutzt. Eine gute Sicherheitsstrategie umfasst außerdem regelmäßige Softwareupdates, Datensicherungen und klare Richtlinien zur Datenverwendung. Die Zusammenarbeit mit ITExperten ist eine wertvolle Ressource, um die Sicherheit der Praxis zu stärken. Dr. Moussa: Welche gesetzeskonformen Alternativen zum Faxen kann ich wählen? Wilfling: In Bezug auf den Austausch sensibler Daten bietet die moderne Technologie verschiedene datenschutzkonforme Alternativen zum herkömmlichen Fax. Innerhalb des Gesundheitsbereichs sind Plattformen mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wie die Befundübermittlung über das e-card-System natürlich Standard und sollten überall genutzt werden. Schwieriger ist es im Austausch vertraulicher Informationen mit Patientinnen und Patienten. Hier wäre die Nutzung sicherer OnlineKommunikationsplattformen oder der Versand kennwortgeschützter Dokumente eine Möglichkeit, was teilweise auch aus der Praxissoftware automatisiert möglich ist. Willibald Wilfling ist Geschäftsführer von Computerhaus, einem steirischen IT-Dienstleister mit Fokus auf Arztpraxen. Willibald Wilfling Rat und D@ten : Die IT-Kolumne

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