AERZTE Steiermark | September 2023

42 Ærzte Steiermark || 09|2023 angestellte Ärztinnen und ärzte Niedergelassene Ärzt:innen Ærzte Steiermark || 09|2023 43 Fotos & Illu: Adobe Stock Ärzt*innen in Ausbildung GEM/EINSAM geben Einblick in ihren Alltag Traumat/isierende/ologische Ausbildung Mein ganzes medizinisches Leben lang war ich noch nie besonders begeistert von chirurgischen Tätigkeiten. Dass ich jedoch eines Tages noch froh über das endlose Üben der Einzelknopfnaht im Rahmen der OSCE-Vorbereitung sein würde, hätte ich mir nie gedacht. Doch es kam, wie es kommen musste, und auch ich rotierte im Rahmen meiner Ausbildung zur/zum Allgemeinmediziner:in an eine Abteilung für Orthopädie und Traumatologie. Wie beim Sundowning-Phänomen, erwachte auch hier die Ambulanz am späten Nachmittag zunehmend zum Leben: Schenkelhalsbrüche, Radiusfrakturen, Subduralhämatome, Nasenbeinfrakturen, Schnittwunden – und die nächste Rettung mit einem gestürzten Patienten aus dem Pflegeheim maximal eine Liegenlänge entfernt. In meinen drei Monaten an vorderster Front habe ich viel gesehen, gegipst, genäht, getippt und panisch meine:n Oberärztin/ -arzt zur Hilfe gerufen. Denn nicht selten hatte ich wohl genauso viel Angst vor den Verletzungen meiner Patient:innen wie diese selbst. Doch ein paar Nähte, einen Gips oder eine Tetanusspritze später, sah die Welt schon wieder besser aus und spätestens beim zweiten Mal ist man ja quasi Profi. Dennoch schien die Patient:innenliste meist kein Ende zu haben, egal wie kurz ich mich beim Verfassen meiner minimalistischen Anamnesen auch hielt. In den fortgeschrittenen Stunden gingen nicht selten die Liegen aus, Patient:innen mit blutenden Wunden saßen über eine Stunde mit einem Geschirrtuch zur Kompression im Warteraum, jemand erbrach während der Piritramid-Infusion, ein:e alkoholisierte:r Patient:in wollte aus dem CT flüchten, die Station brauchte eine Blutkonserve, die/der Oberärztin/-arzt Assistenz im OP und wann war ich eigentlich doch noch auf die Toilette gekommen? Als ich nach meinem letzten Dienst in der traumatologischen Ambulanz gestresst, erleichtert und mit Augenringen bis zum Boden das Krankenhaus verließ, war ich mir nicht sicher: Ist das nun der vielprophezeite Kollaps unseres Gesundheitssystems, den ich gerade hautnahe miterlebte, oder bin ich einfach wirklich kein/e Unfallchirurg:in? GEM/EINSAM – schreiben steirische Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung über ihren Alltag im Beruf, im Leben und ihren Weg von „wilden Jungen“ zu „alten Profis“. e-Rezept & e-Medikation im Überblick Die fortschreitende Digitalisierung im Gesundheitswesen an sich ist gut. Damit gehört die überbordende „Zettelwirtschaft“, die insbesondere (aber nicht nur) Kassenpraxen geplagt hat, bald der Vergangenheit an. Mehr als verständlich ist aber, dass die Komplexität der neuen digitalen Prozesse auch irritieren können. Weil e-Rezept und e-Medikation an zentraler Stelle des ärztlichen Alltags ansetzen, wollen wir diese beiden Strukturen gegenüberstellen. Rezeptier-Tipps für (nicht-)mobile Patient:innen Voraussetzung für eine reibungslose Abwicklung der eRezeptierung und Einlösung: Abrechnungs Service Steiermark KASSENCHECK e-Rezept und e-Medikation setzen an zentraler Stelle des ärztlichen Alltags an – hier ein Überblick samt Informationen zum e-Rezeptieren für „Spezialfälle“ wie nicht mobile Patient:innen oder Suchtgiftverschreibungen. Juli 2023 Seite 1/2 - Knowhow: e-Rezept und e-Medikation Mit e-Rezept und e-Medikation stehen zwei einander ergänzende digitale Services zur Verfügung, die den gesamten Rezeptprozess digital unterstützen. Während e-Rezept das klassische Papier-Kassenrezept ablöst, dient e-Medikation der Dokumentation und Information zu den medizinischen Daten eines Rezeptes. Aus diesen unterschiedlichen Aufgaben ergeben sich auch Unterschiede zwischen diesen beiden Services, die in der nachstehenden Tabelle dargestellt sind: Grundlagen und Fakten Anwendung im e-card System Anwendung der elektronischen Gesundheitsakte ELGA Gesetzliche Grundlage: § 31a ASVG Gesetzliche Grundlage: GTelG 2012 Fokus: administrative, sozialversicherungs-relevante Daten (Versicherungsstatus, Rezeptgebührenbefreiung ...) Fokus: medizinische Daten (Arzneimittel, Dosierung, Einnahme…) Nutzen: Reduktion und Vereinfachung papiergebundener Prozesse durch elektronische Erfassung, Einlösung und Abrechnung von Kassenrezepten. Nutzen: Wechselwirkungsprüfung, Vermeidung von Mehrfachverschreibungen, Übersicht über verordnete und in der Apotheke abgeholte Arzneimittel. Datenerfassung ist Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Sozialversicherung (ersetzt das bisherige PapierKassenrezept). Keine Abmeldung möglich. Datenerfassung ist Patientenrecht. Abmeldung von ELGA gesamt oder nur für e-Medikation möglich. Die Patientin bzw. der Patient benötigt einen aufrechten Versicherungsanspruch. Die Patientin bzw. der Patient muss an ELGA teilnehmen. Das heißt, es darf kein Opt-Out erfolgt sein. Alle eigenen offenen e-Rezepte und jene von Mitversicherten unter 14 Jahren sind in den Web-Portalen und Apps der Sozialversicherung abrufbar. Die eigene e-Medikationsliste der letzten 18 Monate ist über das ELGA-Portal abrufbar. Eine Anmeldung in Vertretung z.B. als Obsorge-berechtigte Person ist möglich. Eine Ärztin bzw. ein Arzt kann immer ein e-Rezept erstellen. Es reicht die Sozialversicherungsnummer, weil kein Zugriff auf Daten anderer GDA notwendig ist: Patientin bzw. Patient muss nicht anwesend sein, die e-card muss nicht gesteckt oder per NFC ausgelesen werden. Eine Ärztin bzw. ein Arzt hat nur mit aufrechter Kontaktbestätigung (= e-card wurde innerhalb der letzten 90 Tage in der Ordination gesteckt oder per NFC ausgelesen) Zugriff auf ELGA und e-Medikation (lesend und schreibend), weil Daten anderer GDA eingesehen bzw. Daten zur Einsicht für andere GDA gespeichert werden. Eine Apotheke hat nach Stecken der e-card 28 Tage lang Zugriff auf die e-Medikation. Zur Nutzung verpflichtet sind Vertragsärztinnen und -ärzte, Vertragsgruppenpraxen sowie Wahlärztinnen und -ärzte mit Rezepturrecht und e-card Ausstattung (Ausnahmen). Zur Nutzung verpflichtet sind Apotheken, selbständige Ambulatorien sowie Vertragsärztinnen und -ärzte bzw. Vertragsgruppenpraxen bestimmter Fachgebiete. Wahlärztinnen und Wahlärzte müssen nicht in e-Medikation eintragen! Ein e-Rezept kann bis zu 10 Verordnungen beinhalten. Als Kennzahl genutzt wird die Anzahl der e-Rezepte (mit je n=1-10 Verordnungen), nicht die Anzahl der Verordnungen. Jede Verordnung entspricht einem eigenen Eintrag in der e-Medikationsliste. Als Kennzahl genutzt wird die Anzahl der e-Medikationseinträge (= Anzahl der Verordnungen). Mehr auf www.chipkarte.at/e-rezept Alexander Moussa Gerd Wonisch Markus Huber Alle Beteiligten müssen sich miteinander abstimmen und auf einen Prozess einigen, also z. B. das Heim bzw. Pflegeorganisation, pf legende Angehörige oder Erwachsenenvertretungspersonen, die behandelnden Fach- und Allgemeinmediziner:innen sowie die zuständige bzw. Vertrags-Apotheke. Fall 1: Bei Anwesenheit der Person in der Ordination wird ein normales e-Rezept erstellt. Auf Wunsch kann in der Ordination auch ein e-Rezept Ausdruck erstellt und mitgegeben werden. Mit dem Code bzw. der Rezept-ID (12-stelliger Code) des e-Rezepts auf dem Ausdruck ist die Einlösung des e-Rezeptes durch Dritte möglich ohne die e-card des/der Versicherten in der Apotheke vorzuweisen. Die Rezept-ID kann auch telefonisch an Dritte durchgegeben werden, die das Rezept einlösen. Das e-Rezept ... y fokussiert auf die Erfassung der SV-relevanten Daten (z. B. Rezeptgebührenbefreiung) im e-Card-System und soll Rezeptierung, Abrechnung und Bezug der Arzneimittel papierfrei machen. y ist Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die SV. y erlaubt kein Opt-out, die Patient:innen benötigen einen aufrechten Versicherungsanspruch. y Versicherte können eigene e-Rezepte (und die von Mitversicherten unter 14) auf den SV-APPs und Webportalen abrufen, wenn die Arzneimittel noch nicht abgeholt wurden. y Zum e-Rezeptieren brauchen Ärzt:innen nur die SV-Nummer der Patient:innen – e-Card stecken/vorhalten ist nicht nötig, Patient:innen müssen nicht anwesend sein. y e-Rezeptieren müssen alle Vertragsärzt:innen, -gruppenpraxen und Wahlärzt:innen mit Rezepturbefugnis und e-card-Ausstattung. Ausnahmen: Fachärzt:innen für Immunologie und Pathologie sowie vor dem 1.1.1956 geborene Vertragsärzt:innen (diese müssen mit Blankoformularen rezeptieren; siehe S. 44). y 1 e-Rezept kann bis zu 10 Verordnungen beinhalten. Die e-Medikation ... y fokussiert auf die Erfassung medizinischer Daten (z. B. Arzneimittel, Dosierung, Einnahme …) in ELGA und dient der Wechselwirkungsprüfung, Vermeidung von Mehrfachverschreibungen, Übersicht über verordnete und in der Apotheke abgeholte Arzneimittel. y ist für Patient:innen nicht obligatorisch. y funktioniert nur ohne ELGA-Opt-Out. y Patient:innen oder ihre berechtigten Vertreter:innen können die eigenen e-Medikationen 18 Monate am ELGAPortal abrufen. y Ärzt:innen haben nur dann Lese- und Schreib-Zugriff auf die e-Medikationen von Patient:innen, wenn deren e-Card in den letzten 90 Tagen gesteckt/vorgehalten wurde. y Apotheken haben nach Stecken/Vorhalten der e-Card 28 Tage Zugriff auf die e-Medikationsliste. y Für Apotheken, selbständige Ambulatorien sowie Vertragsärzt:innen bzw. -gruppenpraxen von 18 Fachgebieten ist die Nutzung verpflichtend, nicht jedoch für Wahlärzt:innen! y Jede Verordnung entspricht einem eigenen e-MedikationsEintrag. Fotos: Schiffer (2), beigestellt Bezahlung ist am wichtigsten Die Höhe der Bezahlung ist laut einer Umfrage aus dem Mai 2023 keineswegs das einzige Argument für die Zufriedenheit im Job. Aber es ist das wichtigste, vor allem für Turnusärztinnen und -ärzte sowie diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die in einem KAGes-Spital arbeiten. Noch sind die rechtlichen Details des neuen S 1 - G e h a l t s - schema s i n Ausarbeitung. E r s t n a c h Fer t igwerden kann es off iziell beschlossen und dann die deut l ich erhöhten Gehälter auch an die Ärztinnen und Ärzte ausbezahlt werden. Aus ärztlicher Sicht, insbesondere aus Sicht der Ärztinnen und Ärzte in Basisausbildung sind das aber letztlich nur Formalismen. An der Tatsache, dass es bald viel besser wird, ändert das nichts. Verbesserungen für Auszubildende und Ausbildende Und das Schöne: Die Verbesserungen betreffen nicht nur die Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung, sondern auch die Ausbildenden. Damit sollte sich nicht nur die als besonders wichtig empfundene Bezahlung verbessern, sondern ganz generell die Ausbildungsqualität. Es lohnt sich also, sich um eine Ausbi ldungsstelle in der Steiermark zu bemühen. Es geht somit einiges weiter. Das ist gerade in den aktuellen Zeiten eine mehr als gute Nachricht. Es lohnt sich also, sich um eine Ausbildungsstelle in der Steiermark zu bemühen.

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